Neues Golfregelbeispiel: Anfrage von Frau Sandra aus Deutschland
Wann spricht man von einem schwerwiegenden Verstoß?
Inv. Nr. 277
Sehr geehrter Herr Pausch,
ich bin begeisterte Leserin Ihrer Antworten zu den verschiedenen Regelfragen
und habe auch schon viel dadurch dazugelernt.
Sie Antworten manchmal 2 Strafschläge nach der anwendbaren Regel, es sei
denn es liegt ein schwerwiegender Verstoß gegen diese Regel vor.
Meine Frage wäre jetzt wann liegt ein schwerwiegender Verstoß gegen die Regel vor.
Die Antwort auf diese Frage wird wieder in einer Woche veröffentlicht
Was der Spieler alles darf? – Oder was der Spieler alles muss !
Das erfahren sie auf meiner neuen CD Auflage 4, oder beim Online – Regelkurs
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Die Frage von voriger Woche:
Betreten der Puttlinie
(Ausführlicher Regeltext zu diesem Thema finden Sie im Beispiel von voriger Woche)
Antwort:
Hallo Frau Edith,
Das mit dem Ausdruck die Puttlinie ist heilig hat schon was für sich.
Nun aber zu Ihrer Frage ob ein Mitspieler der auf der Puttlinie des Spielers geht oder diese betritt ein Regelverstoß geahndet werden kann:
„NEIN“ wenn er es versehentlich getan hat und die Puttlinie nicht verbessert wurde
„JA“ wenn er es absichtlich getan hat. Dann hat der Spieler gegen Regel 16-1a verstoßen
und bekommt 2 Strafschläge.
Wird durch das versehentliche betreten der Puttlinie die Puttlinie des Spielers beschädigt ist das auch straflos, aber der Spieler hat ein Recht darauf, dass seine Puttlinie wieder in den ursprünglichen Zustand gebracht wird. Wiederhergerichtet werden darf die Puttlinie von jedermann
Ich würde Ihnen vorschlagen wenn ein Mitspieler Ihre Puttlinie betritt, dass Sie ihn höflichst sofort darauf aufmerksam machen, dass er versehentlich Ihre Puttlinie betreten hat, wenn das weiterhin nichts hilft, dann kann man schon eine Absicht daraus ableiten
Gernot Pausch
Liebe Leser auch Sie können mir Fragen zu den Golfregeln stellen, ich werde Ihre Fragen
gerne kostenlos beantworten. mailto:gernot.pausch@utanet.at