Die Allianz Deutschland AG ist seit dem 1. Januar 2015 auch Partner des DGV. Den rund 650.000 Golfspielern und DGV-Mitgliedern präsentiert sich die Allianz Deutschland unter anderem auf den Publikationen des DGV sowie dem DGV-Ausweis. Außerdem wird das Münchener Unternehmen, das seit vielen Jahren einen Großteil der Versicherungen des DGV betreut, nun auch der offizielle Versicherer des DGV sein.
Manfred Boschatzke, Leiter Werbung und Sponsoring der Allianz Deutschland AG, beschreibt die neue Partnerschaft so: „Die Allianz Deutschland AG arbeitet seit vielen Jahren im Versicherungsbereich mit dem Deutschen Golf Verband zusammen. Daher war es sowohl für die Allianz als auch für den DGV ein logischer Schritt, auch als Partner zu agieren und dies sichtbar zu machen.“
Solheim Cup wird unterstüzt
Zusätzlich zur Zusammenarbeit im Versicherungsbereich unterstützen die Allianz Deutschland AG und der DGV weitere Projekte im deutschen Golfsport wie den Solheim Cup 2015 im Golf Club St. Leon-Rot, mit dem die Allianz Deutschland bereits seit sechs Jahren im Jugendbereich mit den Turnierserien „Lucky 33“ und den „Allianz German Boys und Girls Open“ kooperiert.
Boschatzke freut sich auf die gemeinsamen Aufgaben: „Im Rahmen dieser Partnerschaft möchten wir gemeinsam mit dem DGV den Solheim Cup 2015 im Golf Club St. Leon-Rot promoten und unterstützen. Als Partner und Versicherer des Golfsports haben wir weiterhin die Möglichkeit, unsere Marke umfassend in der Golf-Community erlebbar zu machen und unsere Produkte den Golfspielern und Betreibern von Golfanlagen zu präsentieren.“
Versicherungen für Golfer
Die Allianz Deutschland AG sorgt als offizieller Versicherer des deutschen Golfsports für den Versicherungsschutz der deutschen Golfspieler. Alle Mitglieder eines dem DGV angeschlossenen Golfclubs bzw. einer Golfanlage sind im Besitz eines DGV-Ausweises, der als einheitlicher Nachweis für eine Mitgliedschaft und damit auch eine Grundlage für den Versicherungsschutz jedes Golfspielers ist. Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht des Golfspielers bei der Ausübung des Golfsports. Er beginnt mit Betreten der Golfanlage und endet mit Verlassen derselben. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht bei Schadensereignissen im Ausland und bei der Benutzung von Golfcarts.
2 Kommentare
Hallo .. ich realisiere das jetzt erst:
„Meine Allianz“ fördert den Golfsport und die Spieler. Toll!! …. aaaaber: warum erst ab Hcp Weltklasse und nicht zum Beispiel mich als begeisterten Freizeitgolfer und jahrelangen wirklich zufriedenen Allianzkunden, der gerade seine Platzreife bestanden hat und nun mit Freunden und Bekannten begeistert über den Platz wuselt. Da wäre ja auch z.B. das eine oder andere lobende und erklärende Wort/Empfehlung über „seinen“ Sponsor möglich .. das wäre Förderung des Sportes von ganz unten .. aber nur von da kommen irgendwann auch die wirklich werbewirksamen Leistungsträger .
Also liebe Allianz: schaut Euch den treuen Kunden und Verfasser dieses Beitrages an und überlegt, ob da nicht etwas machbar ist. Würde mich überraschen .. aber eben auch freuen und ich hätte dann was zu erzählen auf der nächsten Runde ;) .
mit freundlichen Grüßen
Detlef Bauer
Wir sind gespannt ob die Allianz es liest, und vielleicht gibt es ja eine Antwort!