Anfrage: Falche Regelanwendung angemahnt
Anfragetext:
Guten Tag Herr Pausch!
Ich habe eine Regelfrage
Ein Spieler spielt vom Abschlag seinen Ball ins Gebüsch geht kurz nach vorne, erkennt das er den Ball wahrscheinlich nicht finden kann.
Spieler geht zurück zum Abschlag will einen neuen Ball mit Strafschlag auf das Tee setzen.
Beide Mitspieler widersprechen und meinen er muss ohne aufteen einen neuen Ball ins Spiel bringen.
Haben sich die beiden Mitspieler wegen Belehrung 2 Strafschläge zugezogen?
Sie haben ja eine falsche Regelanwendung angemahnt.
Meine Einschätzung zur Golfregelfrage:
Sehr geehrter Herr Werner,
Sie haben schon recht wenn man die Erklärung Belehrung liest können einen schon Zweifel kommen.
Aber die Erklärung „Belehrung“ besagt, dass Auskunft über die Regeln keine Belehrung ist. Dabei wird nicht unterschieden, ob die Auskunft stimmt oder nicht.
Es hat bei mir schon einmal ein Golfer angefragt und auf eine Decisionsentscheidung 8-1/16 hingewiesen wo es darum ging wo ein Mitbewerber den Spieler aufforderte er soll doch seinen Ball für unspielbar erklären, aber die Entscheidung 8-1/6 ist hier nicht vergleichbar, da die Wahl des Schlägers variabel ist, die Regelanwendung aber immer spielerunabhängig ist.Nur zur Information Ihrer Mitbewerber, Es steht in der Regel 20-5 genau angeführt, dass am Abschlag der Ball wieder auf das Tee aufgesetzt werden darf.
Resümee:
Die Mitbewerber haben sich somit keiner Belehrung schuldig gemacht.
Aber mit der Auskunft ihrer Mitbewerber der Ball darf am Abschlag nicht mehr auf das Tee gesetzt werden, empfehle ich Ihren Mitbewerbern nahezulegen sie sollten doch mal in das Regelbuch hineinschauen. (Regel 20-5)
Neu: Unter der Rubrik Regeln finden Sie jetzt auch kurze
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Gernot Pausch
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