Anfrage aus Österreich: Wer trifft die Entscheidung
Anfragetext:
Wer entscheidet wie breit die Abschlagmarkierungen gesetzt werden dürfen?
Inv. Nr. 395
Hallo Herr Pausch ich habe eine Frage zu den Abschlägen.
Die Abschläge sind ja mit verschiedenen Farben in Form von Kugeln z.B. für Herren gelb und Damen in rot gekennzeichnet.
Ich weiß die Tiefe ist mit 2 Schlägerlängen limitiert und was mich jetzt interessiert
wer entscheidet eigentlich wie breit die Abschlagmarkierungen auseinanderliegen
dürfen. Liegt das vielleicht im Ermessen des Golfclubs?
Meine Einschätzung zur Golfregelfrage:
Der Abschlag ist laut Erklärung eine rechteckige Fläche wie Sie richtig schreiben
2 Schlägerlängen tief deren Vorder und Seitenbegrenzung durch die Außenseiten von zwei Abschlagmarkierungen bezeichnet werden..
Da dem Setzen der Abschlagmarkierungen so viel Bedeutung zukommt, setzt im ÖGV Wettspielen die Spielleitung selbst die Abschläge.
Üblicherweise richtet sich ein Spieler auf dem Abschlag nach einer vom ihm gewählten
Spiellinie aus.
Um den Spieler die Orientierung weiter zu vereinfachen, sollten die beiden Markierungen nicht weiter als sechs Schritte auseinander stehen.
Auch ein versehentliches Aufteen des Balls vor den Markierungen wird so eher vermieden.
Bei breiten Abschlägen bietet dieses Verfahren auch die Möglichkeit, die Markierungen für den nächsten Tag auf gleicher Höhe zu versetzen und wieder unbeschädigten Rasen vorzufinden.
Seitlich neben den Abschlag im Rough bestehende Abschlagmarkierungen sind ein Zeichen von liebloser oder überhasteter Platzpflege.
Anmerkung: Bevor ein Spieler mit irgendeinem Ball seinen ersten Schlag vom Abschlag des zu spielenden Lochs macht, gelten die Abschlagmarkierungen als befestigt.
Bewegt der Spieler in einem derartigen Zusammenhang eine Abschlagmarkierung, bzw. duldet er, dass sie bewegt wird, um dadurch zu verhindern, dass sie seine Standposition, den Raum seines beabsichtigten Schwungs oder seine Spiellinie behindert, so zieht er sich die Strafe für Verstoß gegen Regel 13-2 zu.
Nach dem Abschlag gelten die Abschlagmarkierungen als bewegliche Hemmnisse und dürfen nach Regel 24-1 entfernt werden.
Gernot Pausch