Anfrage aus Österreich:
Anfragetext: Böschung aus Erde im Bunker beim Rückschwung berührt
Eine Frage an Sie Herr Pausch!
Mein Ball lag knapp an einem Bunkerrand, beim Rückschwung berührte ich den kahlen Bunkerrand aus Erde mit meinem Schläger.
Ich glaube ich habe nicht den Boden im Bunker berührt, und diese kahle Bunkerwand ist künstlich hergestellt und müsste als unbewegliches Hemmnis gelten.
Ersuche höflichst um Ihre Auslegung.
Meine Einschätzung zur Golfregelfrage:
Sehr geehrter Herr Paul,
Diese von Ihnen angeführte Bunkerböschung wurde zwar künstlich hergestellt, gilt laut Regel aber nicht als künstliche Wand, weil die Böschung als Eder besteht und daher ein Bestandteil des Bunkers ist
Nur eine künstlich hergestellte Böschung also künstliche Wand ohne Erde gilt dann nicht mehr als Bestandteil eines Bunkers und gilt als ein unbewegliches Hemmnis.
In Ihrem geschildertem Beispiel wenn Sie beim Rückschwung die nicht grasbewachsene Böschung berührt haben bedeutet dies, dass Sie gegen Regel 13-4b verstoßen haben, weil Sie den Boden im Hindernis mit dem Schläger berührten.
Eine aus Erde bestehende Böschung eines Bunkers, ist jedoch keine künstliche Wand.
Strafe im Zählspiel 2 Strafschläge oder Lochverlust im Lochspiel
Gernot Pausch