2. Lockdown
Was bedeutet der zweite Lockdown für den Golfsport? Ist golfen noch möglich – oder nicht? Auch im zweiten Lockdwon ist die Lage in den Bundesländern sehr unterschiedlich. Daher finden Sie auf dieser Seite alle Infos – regelmäßig aktualisiert.
1. Lockdown
Nachdem die Bundesregierung zusammen mit den Bundesländern nach dem ersten Lockdown über weitere Lockerungen beraten haben, war das Bild lange recht unübersichtlich. Denn von Sport war zunächst nicht die Rede, DGV-Präsident Kobold und viele Golfer waren enttäucht. Seit dem 20. April durfte wieder Golf gespielt werden – aber nicht überall. Schuld daran ist auch der Föderalismus. Jetzt haben alle Bundesländer Regeln getroffen, die Goflanlagen haben bereits wieder geöffnet, oder es gibt zumindest ein Darum, ab dem Golfen wieder möglich ist.
Wir haben diesen Artikel regelmäßig aktualisiert als noch nicht alle Länder die Golfplätze geöffnet hatten. Weitere Artikel zum Thema Golf & Corona finden Sie hier. Zum zweiten Lockdown finden Sie hier alle Infos.
Aktuell ist Golfen wieder in allen Bundesländern erlaubt, oder es gibt zumindest ein Datum, ab dem die Plätze wieder öffnen dürfen. Bereits seit dem 20. April ist Golfspielen unter bestimmten Auflagen wieder erlaubt in Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern. Berliner Golfanlagen konnen ab dem 27. April wieder öffnen. Auch in Österreich dard seid Anfang Mai wieder gespielt werden.
Generell gilt: Die Sportministerkonferenz, also alle Sportministerinnen und -minister der Bundesländer, beraten wie eine Wiederaufnahme des Sports aussehen könnte. Mit einer gemeinsamen Position gingen sie am Donnerstag, 30. April 2020, in Gespräche mit Bundeskanzlerin Angela Merkel gehen. In einem ersten Schritt hoffte man im Breiten- und Freizeitsport – „gleichermaßen für alle Sportarten“ – der Betrieb wieder erlauben zu können, sofern die Sportangebote an der „frischen Luft“ stattfinden, im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten „Freiluftsportanlagen“. Man hörte in diesem Zusammenhang aus verschiedenen Kreisen, dass immer wieder der 4. Mai als möglicher Termin genannt wird. Doch daraus wurde erst mal nichts. Aktuell gibt es sehr unterschiedliche Termine für die Öffnung von Golfanlagen. Am 6. Mai gab Angela Merkel in einer Pressekonferenz bekannt, dass es weitere Lockerungen im Bereich des Breiten- und Freizeitsport geben soll, sie ging aber nicht auf Details ein. Laut Informationen der Nachrichtenagentur DPA, die sich auf Informationen aus Teilnehmerkreisen beruft, soll der Sport- und Trainingsbetrieb unter freiem Himmel wieder aufgenommen werden dürfen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel erlaubt Sport unter freiem Himmel
Laut Bundeskanzlerin Angela Merkel stehtn bald weitere Entscheidungen an. „Wir werden am 06.05 die Konzepte der Kultusminister, Jugendminister und Sportminister auswerten und sehr klare Entscheidungen fällen, in welcher Folge und in welcher Art und Weise Schulen und Kitas möglich sind und auch unter gegebenen Bedingungen bestimmte sportliche Betätigungen.“ Man werde in der nächsten Woche ein weitergehendes Paket verabschieden. „Dann womöglich auch für den Sport. Immer vorausgesetzt, dass das Infektionsgeschehen das zulässt“, so Angela Merkel.
Übersicht der (Bundesl)änder
- 2. Lockdown
- 1. Lockdown
- Bundeskanzlerin Angela Merkel erlaubt Sport unter freiem Himmel
- Golfen in Bayern und Baden-Württemberg ab dem 11. Mai erlaubt
- Golfen in Brandenburg
- Berliner Golfclubs geöffnet
- Golf in Hessen – Warten auf eine Gerichtsentscheidung
- Hamburg bereitet sich vor
- Die Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern
- Verhandlungen in Nordrhein-Westfalen – Öffnung ab dem 7. Mai
- Golfen in Rheinland-Pfalz
- Golf war in Niedersachsen untersagt und in Bremen erlaubt – kuriose Umstände
- Golf in Schleswig-Holstein
- Golf in Sachsen und Thüringen
- Vorbereitungen in Österreich stehen
- Golf unter Auflagen
- Diese Regeln gelten in Österreich
- Golf in Europa
Golfen in Bayern und Baden-Württemberg ab dem 11. Mai erlaubt
Laut der Bayrischen Staatsregierung sollen in Bayern „kontaktlose Einzelsportarten“, zu denen auch Golf gehört, ab dem 11. Mai wieder erlaubt sein. Gleiches gilt für Baden-Württemberg.
Die bayrische Staatsregierung hat das Verbot des Sportbetriebs auf Golfplätzen erst einmal verlängert, trotz anders lautender Forderungen aus dem Land. Am 30. April sollte erneut geprüft werden, wie es weitergeht. Dazu sagte der Bayrische Golfverband: „Bis dahin werden wir, auch im Schulterschluss mit anderen Sportverbänden, intensiv und mit gesteigertem Nachdruck die Wiedereröffnung des Sportbetriebs auf den Golfanlagen in Bayern verfolgen.“ Als ein Termin für die Öffnung der Golfanlagen wurde der 5. Mai genannt. „Es wir dann nicht der gewünschte 1. Mai sein. Aber diese wenigen Tage können wir auch noch verkraften. Bereiten wir uns geistig und seelisch auf die herrliche Zeit auf unserem gut gepflegten und pestizidfreien Platz vor. Für diese Jahreszeit könnte es nicht besser sein“, so Josef Hingerl, Präsident des Golfclub Bergkramerhof.
Ministerpräsident Markus Söder hatte am 28.4 angekündigt, dass es bei den Ausgangsbeschränkungen bis zum 10. Mai bleiben wird. Demnach war auch klar, das der erhoffte Termin, der 5.5., für die Öffnung der Golfanlagen nicht zu halten war. So wurde es jetzt der 11. Mai.
Widerstand in Bayern
Zur Schließung der Golfanlagen in Bayern gibt es auf dem Portal Open Petition jetzt eine Petition an den Bayrischen Landtag, rund 10.000 Personen haben diese bereits unterschrieben.
Der Golfclub Gut Berkramerhof hatte bereits am Montag den 5. Mai, entgegen des Verbots des Sportbetriebs, wieder geöffnet und damit ein großes Medienencho so wie die Kritik des Bayrischen Golfverbandes bekommen. Hier weitere Details…
Der Bayrische Rundfunk berichtet unter anderem aus dem Golfcub Starnberg. Dessen Präsident Werner Proebstl hat mit Blick auf Geisterspiele in der Fußball-Bundesliga seine Probleme. „In der Bundesliga hat die Politik wahnsinnig viel Glaubwürdigkeit verloren, die sie am Anfang gewonnen hat“, so Proebstl.
Golfen in Brandenburg
Wie die Landesregierung in einer Presseerklärung schrieb ist sei das gemeinsame Training im Verein in Gruppen verboten. Aber: „individueller Sport allein oder zu zweit (zum Beispiel Tennis oder Golf) ist zulässig, wenn der Verein auf dem Gelände das Abstandsgebot klar einhalten kann.“ Selbst für die dortigen Vereine kam diese Ankündigung recht überraschend. Gegenüber dem Tagesspiegel sagte Thomas Schumann, Clubmanager im Golfpark Schloss Wilkendorf: „So kurz vor dem Wochenende, an dem alle Mitarbeiter eigentlich frei haben, na super, wir werden es trotzdem hinkriegen und freuen uns über die Entscheidung.“
Wie der Golfclub Stolper Heide auf seiner Facebook-Seite schreibt, gibt es hier Probleme: „Nachdem wir uns alle am 17.04.20 über die Verlautbarung der Landesregierung Brandenburg gefreut haben (…) kam am Montag die Ernüchterung. Leider handelt es sich bei der Aussage (…) rechtlich wohl eher um eine Meinungsäußerung einzelner Minister, die leider keinen Niederschlag in der gestern verfügbaren Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – SARS-CoV-2-EindV) vom 17. April 2020 gefunden hat.“
In der Verordnung, die dort angesprochen wird, ist zu lesen: „der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Tanzstudios sowie der Betrieb von Thermen, Wellnesszentren und ähnlichen Einrichtungen ist untersagt.“Ausnahmen könne das örtliche Gesundheitsamt erlassen.
„Wir hatten uns aufgrund dieser Situation bereits gestern Abend mit einem schriftlichen Antrag an das Gesundheitsamt Oranienburg gewandt und um die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung auf der Grundlage des eingangs zitierten Beschlusses der Landesregierung ersucht.
Heute konnten wir in dieser Angelegenheit den Bürgermeister der Stadt Hohen Neuendorf (…) als Unterstützer gewinnen. (…). In der Folge hatten wir dann die Gelegenheit, telefonisch mit Herrn Matthias Rink, Leiter des Dezernats IV, der mit unserem Antrag befasst ist, zu sprechen. Herr Rink erläuterte, dass sich der Landkreis aufgrund des o. g. genannten Beschlusses der Landesregierung veranlasst sieht, eine grundsätzliche Genehmigung für alle Outdoor-Sportarten zu erarbeiten, so dass dann eben z. B. auch Leichtathleten Ihren Sport unter Einhaltung der bekannten Hygiene- und Abstandsregeln ausüben dürften. Herr Rink sagte uns dann zu, dass wir innerhalb der nächsten 48 Stunden eine Ausnahmegenehmigung erhalten werden, was ggf. eine Stornierung der Startzeiten für Mittwoch und Donnerstag zur Folge gehabt hätte.
Tatsächlich wurde uns die Ausnahmegenehmigung dann aber bereits heute um 15:30 Uhr von Herrn Rink per Mail übermittelt, so dass wir wie geplant morgen starten können. Auch hierfür möchten wir uns sehr herzlich bedanken. Eine derartig kooperative Unterstützung durch die Behörden ist in diesen angespannten Zeiten durchaus nicht zu erwarten gewesen.“
Laut dieser Schilderung aus Stolpe ist also in Brandenburg für die Golfanlagen eine Genehmigung der Gesundheitsämter erforderlich, sofern es noch keine grundsätzliche Genehmigung gibt.
Berliner Golfclubs geöffnet
Anders als im Nachbarland Brandenburg müssen sich die Berliner noch etwas gedulden. Der Tagesspiegel beruft sich auf „gut informiere Kreise“ nach denen die Berliner Golfanlagen wohl ab dem 27. April wieder öffnen dürfen. Laut unseren Infos sind dort die Plätze wieder geöffnet.
Golf in Hessen – Warten auf eine Gerichtsentscheidung
In Hessen gibt es ebenfalls Bewegung, wie der dortige Golfverband berichtet. „Nun wurde vom hessischen Ministerpräsidenten Bouffier – endlich – die Wiedereröffnung für Hessen verkündet – leider ohne konkretes Datum. Der 11. Mai scheint wahrscheinlich, da die aktuelle Verordnung bis zum 10.04. gilt.“
Auch der Hessische Golfverband hatte mit einem Schreiben auf eine Öffnung der Golfplätze gedrängt. Doch diese kam nicht – entsprechend groß ist die Enttäuschung. „Insbesondere die kontaktlosen Individual-Sportarten im Freien scheinen geradezu prädestiniert für eine Lockerung. Während in es in anderen Bundesländern ab dem 20.04. wieder losgeht, wird es in Hessen voraussichtlich bis zum 03.05. bei einer Schließung der Sportanlagen bleiben. Es bleibt abzuwarten, was dann nach der neuerlichen Absprache des Bundes und der Länder am 30.04. entschieden wird“, schreibt der Verband auf seiner Seite.
Da es auch mit dem 3. Mai nichts wurder teilte der Verband mit: „Trotz der intensiven Lobbyarbeit des DGV auf Bundesebene und des HGV auf Landesebene – zuletzt gemeinsam mit den Verbänden von 6 weiteren Freiluftsportarten – muss man nüchtern feststellen: der Amateur- und Breitensport im allgemeinen sowie die Freiluftsportarten im Besonderen spielen – trotz der bisher gezeigten uneingeschränkten Solidarität, einleuchtender Sachargumente hinsichtlich Risikoarmut und detailliert ausgearbeiteter Hygienekonzepte und Leitfäden für den Sport- und Spielbetrieb – im politischen Kalkül offensichtlich eine untergeordnete Rolle“, so Gutmann Habig, Präsident des Hessischen Golfverbandes e.V. Deshalb habe man jetzt auf eine Gerichtsentscheidubg: „Wir möchten Sie davon in Kenntnis setzen, dass zumindest ein hessischer Golfclub einen Normenkontrollantrag gemäß § 47 VwGO verbunden mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel anhängig gemacht hat. Über den am 20. April 2020 bereits gestellten Antrag hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof bisher noch nicht entschieden. Angesichts der erneuten Verschiebung von Lockerungen im Amateursportbereich hoffen wir auf eine baldige Entscheidung des Gerichts. Aus unserer Sicht dürfte sich, sofern das Gericht in dem weiterhin bestehenden Verbot eine Grundrechtsverletzung der Art. 2, 3, 12 Abs.1 i.V.m. Art. 19 Abs.3 GG feststellt, hieraus eine präjudizielle Wirkung für alle hessischen Golfclubs herleiten lassen, so dass auch von dort mit Berufung hierauf entsprechende „Öffnungsanträge“ gestellt werden könnten.“
Hamburg bereitet sich vor
Für die Plätze im Bereich von Hamburg wird über eine Öffnung ab dem 4. Mai diskutiert. Doch auch dieser Termin war nicht zu halten sein. Jetzt hat der Senat entschieden: ab dem 6. Mai dürfen Golfanlagen öffnen. Sportsenator Andy Grote sagte: „Mit der Öffnung der Sportanlagen für den Individualsport kommt die Active City jetzt wieder in Bewegung. Gerade für eine sportbegeisterte Stadt wie Hamburg, in der Sport zum Alltag und zum Lebensgefühl der Menschen gehört, sind die Auswirkungen der Corona-Krise besonders hart. Ich danke allen, die so verständnisvoll und geduldig die notwendigen Einschränkungen der vergangenen Wochen hingenommen und kreative Lösungen entwickelt haben, um Sport und Bewegung trotzdem möglich zu machen, wo es geht. Schritt für Schritt wollen wir jetzt den Weg zurück in eine sportliche Normalität wagen.“
Die Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern
Auch hier hat die Landesregierung Sportanlagen für „Einzel – und Paarsport“ ab dem 20. April wieder geöffnet. Darunter fallen auch die Golfanlagen, bei Beachtung der Abstands- und Hygenieregeln darf hier wieder gespielt werden. Allerdings sind touristische Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern weiterhin (bis zum 3. Mai) nicht erlaubt, daher dürften hier Greenfee-Spieler erst einmal ausbleiben.
Verhandlungen in Nordrhein-Westfalen – Öffnung ab dem 7. Mai
Auch in NRW sind die Plätze noch geschlossen, ein konkretes Datum für eine Öffnung gab es lange nicht. Jetzt hat Ministerpräsident Armin Laschet in einer Pressekonferenz bekannt gegeben, dass in NRW ab dem 07.05. kontaktloser Sport im Freien wieder erlaubt ist, also auch Golfen.
Der Verband teilt auf seiner Seite lange Zeit mit: „In Nordrhein-Westfalen steht der Golfverband NRW e.V. im intensiven Austausch mit den zuständigen Ministerien der Landesregierung, um eine zeitnahe Öffnung der Golfanlagen in NRW zu erreichen. Gemeinsam erarbeiten wir Leitlinien für die Öffnung der Golfanlagen und den Spielbetrieb im Einklang mit den geltenden behördlichen Verordnungen. Uns muss allen klar sein, dass dies in der gegenwärtigen Situation nur unter klar definierten Auflagen und verbindlich einzuhaltenden Sicherheitsregelungen möglich sein wird.“
Golfen in Rheinland-Pfalz
Nach MV gab man auch in Rheinland-Pfalz bekannt, das Golfplätze ab dem 20. April wieder geöffnet werden können. So heißt es von der Landesregierung: „Sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands im Freien ist von Montag an auch unter Benutzung von Sportanlagen zulässig. Dies betrifft Sportarten wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, oder Reiten. Auch für das Training von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern gibt es Erleichterungen.“
Der dortige Golfverband berichtet von einem regelrechten Ansturm: „Die Telefondrähte glühen heute Nachmittag in den Sekretariaten, da nicht nur die Golferinnen und Golfer aus Rheinland-Pfalz endlich wieder ihrem Sport frönen möchten. Auch viele Spieler#innen aus den benachbarten Bundesländern möchten die Gelegenheit sehr gerne nutzen.“ Deshalb wies man dort auch auf die entsprechenden Handlungsrichtlinien hin.
„Wie eine Erlösung“ in Rheinland Pfalz. Der SWR berichtet über die Öffnung des Mainzer Golfclubs. Dort gab es über 900 Buchungen innerhalb von drei Stunden. „Aus Bayern haben auch schon welche angerufen“, so der Clubmanager. Es sei verrückt.
Golf war in Niedersachsen untersagt und in Bremen erlaubt – kuriose Umstände
Lange mussten die Niedersachsen warten, jetzt steht der 6. Mai als Termin. „So werden ab dem 6. Mai 2020 Outdoor-Sportanlagen zu Trainingszwecken für alle Sportarten geöffnet, bei denen ein Mindestabstand von 1,50 m sichergestellt werden kann“, heißt es von der Niedersächsischen Landesregierung. Die ganze Verordnugn gibt es hier.
Der dortige Golfverband hat sich an das zuständige Ministerium bzw. den Bremer Senat gewandt. Der Kerninhalt des Schreibens sei, dass Individualsportarten, die in der freien Natur ausgeübt werden können für eine Lockerung von erlassenen Beschränkungen geeignet seien. Man habe nachgefragt, ob man sich in Niedersachsen nicht der Haltung in Mecklenburg-Vorpommern anschließen könne. Das Ministerium in Hannover verneinte dies: „Leider haben wir hier (Niedersachsen) eine deutlich höhere Zahl an Coronainfizierten, sodass das niedersächsische Recht insoweit restriktiver ausfällt.“
Den Golfplätzen in Bremen wurde in Aussicht gestellt, das dort bald ein Spielbetrieb wieder möglich sei. Seit dem 25. April darf in Bremen wieder gespielt werden – Radio Bremen berichtete. „Die Nachfrage bei den Anmeldungen für Startzeiten war groß und offensichtlich Ausdruck einer großen Sehnsucht, sich wieder an der frischen Luft bewegen und sportlich betätigen zu können. Wir konnten feststellen, dass die Golfer diese neu gewonnene Freiheit mit großer Disziplin und strenger Einhaltung aller Vorschriften, zu schätzen wissen“, sagte der Präsident des Golf-Club Oberneuland, Hans Roggenkamp.
Kuriose Verhältnisse schafft die aktuelle Situation für den Golf-Clubs Bremer Schweiz. Dort dürfen aktuell nur 9 Löcher der 18-Loch-Anlage bespielt werden. Denn durch die Anlage verläuft die Landesgränze.
Golf in Schleswig-Holstein
Ministerpräsident Daniel Günther hat für verschiedene Sportarten, darunter Segeln, Tennis, Reiten, aber auch Golf, den Termin 4. Mai in Aussicht gestellt. Dieser wurde nicht gehalten, am 6. Mai soll erneut über Lockerungen diskutiert werden, hier ist die zweite Mai-Hälfte im Gespräch.
Golf in Sachsen und Thüringen
Auch hier sind die Golfplätze weiter geschlossen. „Der GVST steht mit den jeweiligen Landessportbünden und den Ministerien in Kontakt und hat Möglichkeiten, wie das spielen auf den Anlagen auch unter den gegebenen Bestimmungen möglich sein könnte, aufgezeigt“, heißt es aus dem Golfverband.
Vorbereitungen in Österreich stehen
Die Regierung in Österreich war mit der Ankündigung, Sport unter Auflagen zuzulassen recht früh dran. Ab dem 4. Mai soll golfen dort wieder ausgeübt werden können. Die Maßnahmen, die der Golfverband dazu erarbeitet hat, haben wir weiter unten zusammengestellt.
In der Innenpolitik gibt es mittlerweile Kritik. So sagte die SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner: „Die Golfplätze werden geöffnet, aber eine Million Schüler vergisst die Regierung.“
Touristische Reisen sind nach wie vor nicht möglich, auch wenn am Wochenende erste Gerüchte über ein Reiseabkommen zwischen Österreich und Deutschland die Runde machten. Die ÖVP-Politikerin und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger hat in der „Presse am Sonntag“ die Möglichkeit einer entsprechenden bilateralen Vereinbarung ins Spiel gebracht. Aus Deutschland gibt es darauf noch keine Reaktion.
Golf unter Auflagen
Die Möglichkeit die Golfanlagen zu öffnen gilt unter bestimmten Auflagen. So darf es keine Gruppenbildung geben, etwa auf der Driving Range oder am ersten Abschlad. Die allgemeingültigen Abstandsregelungen müssen auch hier eingehalten werden. Clubhäuser und die Restaurants bleiben erst einmal geschlossen.
Jeder Golfclub muss sich also überlegen, wie er den Spielbetrieb auf seiner Anlage organisiert damit diese Regeln eingehalten werden. Einige Golfverbände haben hier Vorschläge erarbeitet. Dazu gehört:
- Der Abstand muss mindestens zwei Meter zwischen den Personen betragen, die Gruppengröße ist auf max. zwei Personen begrenzt
- Die Startzeiten müssen entsprechend gesteuert werden.
- Es soll zügig gespielt werden
- Die Golfregeln wurden im Hinblick auf den Infektionsschutz angepasst:
- Der Flaggenstock darf beim Spiel eines Loches nicht aus dem Loch entfernt werden.
- Bunkerharken sind vom Platz zu entfernen. Es wird empfohlen, die Bunker mit dem Schläger bzw. den Füßen so gut als möglich einzuebnen. Liegt ein Ball in einem Bunker in einer Vertiefung, wird empfohlen, den Ball im Bunker besserzulegen.
- Scorekarte: Ergebnisse sollten im Zählspiel notiert werden, unter Berücksichtigung von Bedenken beim Umgang mit und dem Austausch von Scorekarten (sei es in Papierform oder elektronisch) darf eine Spielleitung der Golfanlage vorübergehend festlegen, dass Ergebnisse auf eine Art und Weise erfasst werden, welche nicht Regel 3.3b entspricht oder mit dem normalen Verfahren der Regel 3.3b übereinstimmen
- Sollte sich jemand nicht an die Regeln halten muss der Person das Golfen vom Verein bzw. Betreiber der Golfanlage sofort untersagt werden
Diese Regeln gelten in Österreich
In Österreich hat der Golf-Verband Regeln erarbeitet die ab dem 1.5.2020 gelten. Diese wurfen als „Hausordnung und Spielregeln“ an alle ÖGV-Mitgliederclubs geschickt. Die Regeln seien mit dem Bundesministerium Sport inhaltlich abgestimmt. „Jedoch ist die entsprechende Verordnung (COVID-19 Maßnahmengesetze) des BM Gesundheit betreffend „Öffnung von Sport-/Golfplätzen“ leider noch immer nicht veröffentlicht und es könnten daher in den kommenden Tagen noch nachträgliche Ergänzungen notwendig werden“, so der Golfverband auf seiner Seite.
Die Hausordung sei als Empfehlung zu stehen und sei nicht bindend, betont der Verband. Hier die Punkte:
- SYMPTOME ODER KRANKHEIT
Der Besuch von Golfanlagen ist bei Symptomen einer Infektion, Grippe- oder Erkältungskrankheiten sowie bei entsprechenden Symptomen/Krankheiten in Ihrem Haushalt oder nahen, persönlichen Umfeld nicht gestattet! - BEHÖRDLICHE VORSCHRIFTEN & HAUSORDNUNG
Die jeweils gültigen Gesetze und Verordnungen zur Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 sowie die jeweiligen Hausordnungen der Golfclubs sind zwingend, auch während des Golfspiels einzuhalten. - DESINFEKTION / HANDSCHUHE / MNS-MASKEN
– Beim Betreten aller Clubräumlichkeiten sind zur Verfügung gestelltes Desinfektionsmittel zu verwenden und ausnahmslos MNS-Masken zu tragen.
– Für das Sekretariat und den Pro Shop gelten zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen, welche vor Ort ausgehängt werden.
– Duschen, Fitness- u. Wellnessräume sind geschlossen zu halten. - SICHERHEITSABSTAND UND MASSNAHMEN AM PLATZ
– Ein permanenter Abstand von 5 Meter wird empfohlen, ein Abstand von 2 Meter ist zwingend einzuhalten.
– Fahnenstangen dürfen nicht gezogen werden.
– Alle Bunker-Rechen werden entfernt, im Bunker darf der Ball innerhalb einer Schlägerlänge straflos besser gelegt werden.
– Wasserspender, Ball-Wascheinrichtungen wurden entfernt bzw. sind nicht zu verwenden.
– Kein Händeschütteln oder körperlicher Kontakt sowie sofortiges Verlassen des 18ten-Grüns nach Beendigung der Golfrunde.
– Nach dem Spiel und allenfalls noch Erledigungen im Sekretariat oder Pro Shop ist die Golfanlage zeitnah wieder zu verlassen.
– Die Starter/Platzaufsicht sind befugt, bei groben Verstößen ein sofortiges Platzverbot auszusprechen. - TEE-TIME RESERVIERUNG NOTWENDIG
– Das Betreten der Golfanlagen ist nur bei vorab gebuchter Startzeit gestattet. Vor Ort werden keine Startzeiten vergeben und das umgehende Verlassen der Anlage wird erforderlich. Bei einer Online-Buchung ist zu bestätigen, dass gebuchte Personen keine Symptome oder Krankheiten entsprechend Punkt 1 aufweisen.
– Personenanzahl je Flight ist auf max. 4 Personen beschränkt.
– Caddies, Begleitpersonen usw. sind nicht gestattet.
– Ein Startzeiten-Intervall von mind. 10 Minuten ist einzuhalten.
– Die Startreihenfolge ist einzuhalten. Ein Überholen/Durchspielen sowie Abkürzen der Golfrunde ist nicht gestattet.
Golf in Europa
Die Corona-Strategien in anderen europäischen Ländern sind sehr unterschiedlich. Golfplätze sind aktuell in Schweden, Dänemark, Norwegen und Tschechien geöffnet.
81 Kommentare
Golf in NRW !
Hier sind die Kirchen, Moscheen und Synagogen bevorzugt, obwohl die Menschen dort mehr Kontakt haben und enger Sitzen, Knien usw.
Aber Herr Laschet und seine Minister wollen beim nächsten Wahltermin auch wieder gewählt werden.
Das sollte man sich als Golferin/Golfer gut überlegen.
Sind denn in NRW bereits wieder Gottesdienste erlaubt?
Aber Hallo, bei der Reliogionsausübung handelt es sich um ein Grundrecht! Das ist ja wohl beim Golfspiel nicht der Fall.
Manchen Golfer sehen scheinbar Golfen auch als ein Grundrecht ?
Da kann ich nur zustimmen. Von Gleichbehandlung der Golfer kann man nicht sprechen. Beim Probelauf der Landesgartenschau in Kamp-Lintfort durften 80.000 Besucher an einem Tag auf das Gelände (25 Hektar). Ein Golfplatz liegt in der Regel zwischen 50 und 90 Hektar. Da sind bei 2 Personen Flights 36 Golfer gleichzeitig noch zu viel.
Es ist ganz einfach.
Der DGV hat, was ich vermute, keinen einflusreichen Draht, zum Ministerium – Sport.
Sonst wäre in NRW das Golfen auch ab 06.05. so wie in anderen Bundesländern, möglich.
Vielleicht wird in Düsseldorf noch jemand wach.
Wenn unsere Landesregierung in NRW weiterhin so engstirnig mit der Freigabe von Individualsport umgeht, werden die Zahlen an Sucht-, Psychisch-, und Herz-Kreislauferkrankten ein wesentlich größeres Problem für unser Gesundheitssystem werden als jetzt die Anzahl der an Corona erkrankten.
Natürlich ist es wichtig und richtig, Hygiene- und Verhaltensmassnahmen in dieser Zeit beim Spielbetrieb einzuhalten; aber sind die Bürger nicht mittlerweile genügend sensibilisiert, so dass davon auszugehen ist, das sich alle Golfer auch an diese Massnahmen halten werden? Sorry aber hier fehlt mir mittlerweile jeweiliges Verständnis für die Entscheidungen unserer Landesregierung hinsichtlich der Freigabe von Individualsport und zeigt mal wieder wie weltfremd doch unsere Politiker sind. Mit sportlichem Gruß!!!
Toll Geschäfte mit 800 qm.Verkaufsfläche also Ca. 300 qm. Freiflächen ( wahrscheinlich Klimatisiert)dürfen ca. 40 Personen betreten. Golfplatz mit ca. 500000 qm dürfen 0 Personen im FREIEN Betreten. Wir haben wahrscheinlich nur Pech , unsere zuständigen Politiker haben keine Ahnung ,oder kennen die Gegebenheiten auf einem Golfplatz ne nicht. ( Oder sind vor lauter Gleichmacherei Blind) Ich finde ihr Verhalten sehr oberflächlich und Arrogant. Diese selbstherrliche Vorgehensweise findet man in vielen Politischen Entscheidungen.
Mannschaft Sport darf nicht, also darf Golf auch nicht. BASTA
Ich spiele Golf in Bayern und kann die Sturheit des Herrn Söder nicht folgen. Jedes Kind weiß, dass man sich beim Golfen nicht anstecken kann. Und wir sind erwachsen, was wann von den Politikern nicht behaupten. Wie kann ich anständige Bürger noch mehr belasten, das ist das Motto dieser Leute in München. Verachtenswert.
Und was ist mit Schleswig-Holstein?
Hier ist der 4.5 im Gespräch, wir haben eben ein Update eingefügt.
Es wird beim Golf Spiel alle 10 Minuten gestartet.ich kann niemanden überholen oder überholt werden.komme also mit niemanden in Kontakt.was man vom Fussball nicht sagen kann.selbst beim radeln oder spazieren gehen könnte ich mit anderen in Berührung kommen.die Politik findet wahrscheinlich den golfsport Eliter.ich weiß noch vor ein paar Jahren wollte man den Ryder cup nach Deutschland holen,aber die Regierung hat gesagt das sie den golfsport nicht unterstützen werde.das sagt eigentlich alles.jeder Politiker will sich nur profielieren .es geht nur um Macht und nicht um das Volk.
Ich darf täglich im Job meine Gesundheit riskieren. Aber eine Freizeitaktivität, die meine Abwehrkräfte stärkt und bei der das Infektionsrisiko gegen Null geht, wird mir verboten. Golf ist – obwohl in Gruppen gespielt wird – ein Individualsport bei dem die Abstandsregeln mehr als übererfüllt werden.
Ich habe Verständnis dafür, daß in einem ersten Maßnahmenpaket „Sportstätten“ verallgemeinert wurden. Ich habe auch Verständnis dafür, wenn Loch 19 vorerst geschlossen bleibt. Ich habe aber kein Verständnis dafür, daß Golf in NRW ein höheres Risiko darstellen soll als bspw. Golf in Rheinland-Pfalz.
Das ist auch in der Tat niemanden zu vermitteln, das einzige Argument ist wohl, das es in MV generell weniger Menschen bzw, Infektionen gibt, als beispielsweise in NRW.
Es fehlt einfach jegliches Verständnis für Entscheidungen, die Golfplätze geschlossen zu halten (Thüringen). Man sollte doch hier etwas vernünftiger abwägen. Wenn ich in den Zoo gehe, ist das viel riskanter als auf dem Golfplatz und in den Kirchen und Moscheen erst.
Die SPD-Fürsten in Niedersachsen sind mal wieder komplett überfordert. Halten Menschen von Golfplätzen fern und treiben sie in Innenstädte und Geschäfte. So kann dazu beitragen, Rentenkassen zu entlasten. Vermutlich ist es der rote Klassenkampf: Die haben immer noch nicht begriffen, dass Golf inzwischen zum Breitensport geworden ist.
Na dann – Glück auf, Herr Pistorius!
Möchte mich der Meinung von M. Von Bergstätten anschließen. Danke
Die nächsten Wahlen kommen .da kann man dann einiges zurückgeben
Gruß Albert schmid.
Einige Regelungen für den Golfsport sind sicherlich von Nöten. Aber Flaggenstock zwanghaft nicht zu berühren oder die Bunkerharken zu entfernen ist Blödsinn. Oder können Flaggenstöcke und Bunkerharken Vierenbläschen pusten.
Wir Sportler wissen mit Sicherheit uns auf die Situationen einzustellen und damit Verantwortungsvoll umzugehen. Die ewigen Bevormundungen und Strafandrohungen von Politikern und anderen sogenannten Experten sind überflüssig und fördert nur den Verdruss in der Bevölkerung.
Aber es ist halt unser Deutschland das immer wieder in vielen Lebensbereichen überreguliert wird und ist.
Ich schließe mich meinen Vorrednern voll an.
Es gibt kein einziges schlüssiges Argument, Golfsport weiterhin zu verbieten. Liebe Landesregierung: Schauen Sie in die
Innenstädte und schauen Sie bei Normalbetrieb auf die
Golfplätze. Ihre Verbote sind absolut unverständlich.
Es gibt keine Sportart, wo so viel Abstand gehalten wird wie beim Golfen!
Ich habe nie verstanden, dass Golfplätze schließen mussten. Die Flights von 4 auf 2 verringern, Umkleide- und Duschräume bleiben geschlossen, Clubrestaurants sind sowieso zu. Im Spielbetrieb wird immer Abstand gehalten, das ist vollkommen normal. Jeder Golfclub muss Startzeiten vergeben, sodass am Abschlag 1 keine Gruppenbildung entsteht. Wo bitte steckt die Ansteckungsgefahr? Kann mir das jemand verständlich erklären?
Wenn man zu zweit über Feldwege, durch den Wald und in öffentlichen Parks spazieren gehen kann, dann kann man doch genauso gut Golf zu zweit spielen. Bei den großen breiten Bahnen und den wenigen Menschen auf dem Gelände ist doch die Ansteckungsgefahr so gut wie nicht gegeben.
Bundesrepublik Deutschland?
Aber,von Bundesland zu Bundesland andere Entscheidungen, Beschlüsse und Verordnungen!!!!
Ja, so ist das im Föderalismus…. ??♂️
So könnte man argumentieren. Aber: da nur 2er Flights auf die Runde sollen relativiert sich das wieder. In RLP sind 0,03% der Bewohner infiziert, in NRW 0,04% (bezogen auf die Gesamtfälle). Auch daraus läßt sich kein signifikant höheres Risiko für NRW Golfer ableiten. Mit Statistik kann ich alles beweisen. Nicht bewiesen werden muß, daß Golf die Gesundheit fördert und damit auch Corona entgegen wirkt. Hier ist der Schaden durch die Golfplatzschließung wohl größer als der Nutzen.
Eigentlich sollte man denken: Soviel Einschränkung wie nötig; soviel Freizügigkeit wie möglich! Was denken sich die verantwortlichen Politiker eigentlich dabei, wenn sie einen Individualsport wie Golf immer noch pauschal einschränken? Man sollte meinen, dass sie Zeit genug hatten sich zu informieren und den Fehler, den sie schon mit dem anfänglichen Verbot gemacht haben, zu korrigieren.
Das Golfen sollte mit 2 Personen erlaubt werden. Der erforderliche Sicherheitsabstand ist auf jeden Fall gewährleistet. Gerade uns älteren Menschen schadet die sportliche Abstinenz. Es ist alles eine Frage der Organisation und Selbstdiziplin
Wer schützt uns vorn diesem Herrn Pistorius? In normalen Zeiten tut er sich mit Glanzleistungen auch ziemlich schwer. Es ist halt nicht einfach, gutes Personal zu bekommen. Aber was er hier verbricht, entbehrt jeder Vernunft. Die Clubbeiträge 2020 sollten wir wegen dieser unsinnigen Freiheitsberaubung von der Steuer abziehen.
Ich habe für die Politiker kein Verständnis…
Golf ist Nichts anderes als ein „Spazierganng“ im Natür !!!
Natürlich ohne Umkleiderkabinen, Duschen, nur 2 Personen zusammen spielen lassen und nach dem Golf keinen Kaffee an der Terasse des Golfsclubs – darüber muss man nicht diskutieren.
Das gleich gilt für Tenis, Reiten, Atletik, Radfahren, und Alle induviduelle Sportarten die man im freine Natur machen kann.
Totales Schwachsin !!! Was hat Anzahl der Corona Fälle mit erlauben von Golf zu tuhn lieber Ministerium:
„Das Ministerium in Hannover verneinte dies: “Leider haben wir hier (Niedersachsen) eine deutlich höhere Zahl an Coronainfizierten, sodass das niedersächsische Recht insoweit restriktiver ausfällt.”
Ab Montag gilt auch in NRW die Maskenpflicht, obwohl Hr. Laschet dies bislang verneint hat. Wenn man dies so kurzfristig einführen kann, warum kann man dann nicht auch genauso kurzfristig dem Beispiel anderer Bundesländer folgen und die Golfplätze wieder öffnen.
Wir ärgern uns hier über die „Corona-Fürsten“ u.a. in Niedersachsen. Gegen Ärger hilft Bewegung an der frischen Luft. Und diese habe ich auf dem Golfplatz. Mir kommt gerade eine Idee……. ich muss mal eben weg!!! :-))
In Bremen darf ab dem 25. April mit den entsprechenden Einschränkungen wieder gegolft werden. Die zu dem gleichen Golfverband gehörigen Niedersachsen dürfen weiter bis in den Mai hinein warten. Wer versteht das? Hier fehlen klare Absprachen. Wer ist für den entstehenden und eigentlich nicht gewollten Golftourismus verantwortlich? Herr Pistorius hat wohl für Golf nichts übrig.
Ich kenne diesen Pistorius nicht und lasse mir auch von niemandem nicht nachvollziehbaren Mist vorschreiben. Ich sage nur: Nehmt diese Leute nicht allzu ernst, haltet Abstand, niest in die Armbeuge und macht Euer Ding. Die von diesen Typen geraubte Lebenszeit bekommt Ihr nicht mehr zurück. Einfach mal machen und nicht blind irgendwelchen Politikern folgen. Das ist schon einmal schiefgegangen.
Mal im Ernst: Was würde passieren, wenn jetzt Niedersachsen die Golfplätze in Bremen bevölkert? Das kann nicht Sinn der Sache sein. Die kümmern sich einen Scheißdreck um uns und öffnen lieber IKEA-Läden. Fürsorge? No way! Die wollen sich lieber von Firmen feiern lassen, in denen ordentlich Geld steckt und nicht von Golfclubs, die nichts abwerfen.
S = So
P = Planen
D = Deppen
Bei den schon erwähnten Sicherheitdvorkehrungen ,2 Personen mit Abstand,10 Min zwischen den Flights,keine Tuniere,keine Fahnenberührung usw sollte Golf auch in Nordrhein Westfalen bald und zwar sehr bald möglich sein!
Nicht nur unsere Kurfürsten in NRW führen sich mit ihrer Ignoranz auf, als wären sie Könige. Dabei
reden sie nur wirres Zeug. Preschen bei jeder sich bietenden Gelegenheit vor die Kamera. Heute das, Morgen wieder was ganz anderes. Masken Pflicht nein, 2 Tage später Maskenpflicht für alle Bundesländer und das beim Föderalismus. Sie nutzen jede Bühne um sich in Szene zu setzen als zukünftige Probanden für‘s Kanzleramt. Laschet und Spahn können sich noch nicht mal eine Maske richtig anziehen, Spahn und Braun gehen und stehen beim Interview zu nah. Spahn und Bouffier stehen mit 10 Mann im Aufzug, wie war das noch mit dem genügend Abstand halten? Bürger werden sofort bestraft, diese Herrschaften sollte man ebenfalls mal für ihr Fehlverhalten ordentlich zur Kasse bitten.
Doch nicht einer von Ihnen hat das Zeug dazu oder das feine Händchen ein Volk zu einen und zu führen, ganz zu schweigen vom Charisma. Sie merken gar nicht, wie sehr sie sich mittlerweile beim Volk in Misskredit bringen, wegen der unterschiedlichen Handhabung nicht nur im Sport, sondern in allen Bereichen. Autohäuser und Möbelhäuser dürfen öffnen, trotz größerer Fläche, die Innenstädte werden wieder belebt, aber Golfplätze in NRW, wo man sich aus dem Weg gehen kann, bleiben geschlossen? Haben die noch alle Tassen Schrank? Wenn diese Corona Krise uns eins gelehrt hat, alle Bundesländer sollten einheitliche Vorgehensweisen verinnerlichen und anwenden, das bekommen unsere hochdekorierten leider nicht auf die Reihe. Die nächste Wahl kommt sicher und dann denken wir an diese Spitzenleistung.
Informationen zur Corona-Entwicklung und die Folgen für den Golfsport in NRW – Stand 23.04.2020 um 13:00 Uhr
Liebe Mitglieder, liebe Golferinnen und Golfer,
die Golfanlagen in Nordrhein-Westfalen sind im Gegensatz etwa zu den Anlagen in Rheinland-Pfalz und in Mecklenburg-Vorpommern leider noch nicht wieder für den Spielbetrieb geöffnet. Das derzeit geltende generelle Verbot des Betriebs von privaten Sportanlagen gilt bei uns unverändert fort.
Die zuständige Staatsekretärin, Frau Andrea Milz, hat uns gestern auf unser Schreiben vom 08. April 2020 mitgeteilt, dass über eine Wiederaufnahme des Breiten- und des Freizeitsports, und anschließend des Wettkampfsports, Ende April von allen Ministerpräsidenten und der Bundesregierung gemeinsam beraten und entschieden werden soll.
Für uns als Präsidium des Golfverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. ist die derzeitige Situation unbefriedigend. Wir sind der Auffassung, dass zu der Frage der Zulässigkeit der Öffnung von Golfanlagen eine bundeseinheitliche Praxis dringend geboten ist. Nach unserer Auffassung ist die Ausgestaltung des Golfsports ohne weiteres im Einklang mit den Zielen der geltenden Verordnungen möglich.
Die Landesregierung betonte in ihrem Schreiben weiter, dass eine Öffnung aller Sportanlagen gut vorbereitet sein müsse und durch Schutzmaßnahmen so begleitet werden müsse, dass das Entstehen neuer Infektionsketten bestmöglich vermieden werde. Dazu wollen wir gerne unseren Beitrag leisten. Wir sind davon überzeugt, dass nicht nur das „Ob“, sondern auch das „Wie“ der Ausübung des Golfsports möglichst bundeseinheitlich sein sollte.
Unter Führung des Deutschen Golfverbandes haben deshalb alle deutschen Landesgolfverbände gemeinsam einheitliche Leitlinien für die Ausübung des Golfsports für einen an den Anforderungen des Gesundheitsschutzes (COVID-19) orientierten Spielbetrieb entwickelt.
Diese Leitlinien, die wir auch der Landesregierung übersandt haben (siehe Link unten), sollen Ihnen eine Hilfestellung bei der Vorbereitung und Organisation der Wiedereröffnung des Spielbetriebs sein.
Wir sind uns bewusst, dass nicht alle dort angesprochenen Punkte auf jede Anlage, jeden Golfverein oder jeden Betreiber gleichermaßen passen. Auch wird der ein oder andere von Ihnen manchen Punkt als zu streng oder überzogen empfinden. Wir glauben aber, dass für die ganz überwiegende Mehrzahl aller deutschen Golfanlagen die Leitlinien ein umsetzbarer Weg sind. Vor allem aber sind wir davon überzeugt, dass die in den Leitlinien aufgeführten Maßnahmen die Anforderungen der Politik für eine zeitnahe Erlaubnis zur Ausübung des Golfsports erfüllen. Wir appellieren deshalb an Sie, die Leitlinien möglichst umfassend bei Ihren bevorstehenden Entscheidungen zu berücksichtigen und sie anschließend im Falle der hoffentlich zeitnahen Öffnung der Golfanlagen angemessen umzusetzen.
Wir sind weiterhin in fast täglichem, konstruktivem Austausch mit den Verantwortlichen in der Staatskanzlei und treffen dort auf ein hohes Maß an Verständnis für unser Anliegen.
Das stimmt uns zuversichtlich. Im Moment sehen wir für uns als Golfverband NRW e.V. jedoch keine weiteren erfolgversprechenden Maßnahmen und müssen uns einstweilen in Geduld üben. Wir hoffen auf eine positive Entscheidung Ende April mit einer zeitnahen Wiedereröffnung der Golfanlagen Anfang Mai.
Bleiben Sie gesund !
Golfverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Golfen in NRW ist leider nicht möglich.
Seit 14 Tagen prüft das Ministerium ob ein Golfspiel auch bei uns möglich ist.
Andere Bundesländer sind mit Ihren Entscheidungen allerdings schneller.
Wenn einige Bundesländer bereits grünes Licht gegeben haben, dann hat man dort bereits alles geprüft, oder unterstellen Sie das dies nicht ordnungsgemäß
gemacht wurde.
Was passiert jetzt. Es startet ein Golftourismus von einem in das nächste
Bundesland in dem man golfen kann. Es steht mit dem 1.Mai ein langes Wochenende an. Ich kenne einige die dort hinfahren wo man spielen kann. Das geht sogar mit Privatübernachtungen. Will man das ???
Ich hoffe nicht das der Berliner-Flughafen schneller fertig ist , als in NRW eine Freigabe für Golfplätze.
mfG . Wolfgang
Sehr sachlicher und gut getroffener Kommentar. Kenne ich sonst nur von meinem Sohn.
mlG Rosita
golf gilt als Sport für Elite und Besserverdiener wo die Grüne und linke mitregieren werden wir schwer haben
Ich bin kurz davor, eine Klärung in einem gerichtlichen Eilverfahren zu erzwingen. Hier ist die Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht mehr gegeben und es gibt kein Argument, so weiter zu verfahren. Den Politikdilettanten muss man über diesen Weg ihre beschränkte Wahrnehmungsfähigkeit attestieren lassen!
Ich bin leider kein Jurist, aber wenn tatsächlich die Möglichkeit besteht als einzelne Person diese Entscheidung bzw. Nichtentscheidung gerichtlich zu hinterfragen, so sollte man es tun. Der Golfverband scheint ja nun mal nicht mehr als angeblich konstruktive Gespräche erreicht zu haben. Das Ergebnis sehen wir ja in Niedersachsen, NRW oder auch Bayern usw.. Das schon mal aufkommende Totschlag-Argument, für Kinder werden ja auch keine Spielplätze geöffnet, ist aus meiner Sicht an den Haaren herbeigezogen. Es gilt doch abzuwägen, wo besteht ein Infektionsrisiko und wo nicht. Ich kann und will das für die Freigabe von Spielplätzen nicht bewerten, aber für die normale regelgerechte Nutzung eines Golfplatzes sind doch praktisch auch schon ohne Regeländerungen, die derzeit allgemein gültigen Kontaktbeschränkungen Standard. Das mit dem Flaggenstock und der Bunkerharke ist doch ehrlich gesagt überflüssig. Dann dürfte ich ansonsten doch auf keinen Fall noch irgendeine fremde Türklinke, Aufzugknopf, Parkhausautomat oder ähnliches berühren. Aber wenn es hilft, dann harke ich eben nicht mehr.
Wie man sieht, lässt man in NRW eher 500 Menschen durch die IKEA Häuser laufen, bevor sich 2 Personen auf einem Golfplatz bewegen dürfen!
Das kann jeder für sich interpretieren…
Nehmen Sie es Herrn Pistorius nicht übel: Er ist ein wichtiger Mann, einer der bedeutendsten Krisenmanager, den das Land seit Helmut Schmidt gesehen hat. Der Herr ist weltoffen, hat Weitblick und genießt international einen grandiosen Ruf. Ein Staatsmann wie er im Buche steht. Im Moment hat er viel Stress, lässt kein Mikrofon aus und arbeitet rund um die Uhr für das Land – ach was, für Europa! Bei dieser Anspannung kann es schon mal passieren, dass man Golf mit Judo verwechselt.
Glück auf, Herr Minister!
Bei dieser Art von Landesfürsten (16 Meinungen) ist es doch klar, dass die sich nicht einig sein können! Jeder möchte mal in die Presse um sein Ego zu steigern! Bei einem sind sich diese Personen jedenfalls einig, vom Golfspiel haben die keine Ahnung!
….. ja es stimmt, beim Minigolf stehen die Spieler eng bei einander !
Wann kann dieser Flickenteppich Deutschland mal einstimmig beschließen was unserem Land gut tut. Ich zähle auch das Golfspielen dazu. Man kann meinen das die Verantwortlichen irgend etwas Rauchen !!! Die nicht vorstellbaren Entscheidungen unserer Regierungen ob Land oder Bund
sind nicht nachvollziebar. Man kann nur hoffen das sich die Politiker nicht für die nächste Wahl profilieren wollen. Für mich gibt es nur eins, Golfplätze öffnen natürlich mit den entsprechenden
Vorsichtsmasnahmen
Ich darf aber zu zweit über den Golfplatz ( Wege)
Einen Spaziergang machen.
Aber nicht zu zweit Golfen , ist doch in Ordnung ODER ?
Sofern ein entsprechender Wanderweg über den Golfplatz geht sollte das kein Problem sein (Man siehe das Beispiel des Bergkramerhofs in Bayern)
liebe golfer in nrw,
Armin Luschet und seine Truppe kennt nichts von Golf. Wäre es Wahlpolitisch wichtig liefe das Spiel
längst wieder. Die Golfer sind halt eine unwichtige Minderheit.
Beim Karneval kennt sich Armin viel besser aus. Als Opperettenstar beim , Land des Lächelens, ist er
auch gut einsetzbar.
In unseren Nachbarländern kann jetzt wieder Golf gespielt werden. In BW nicht, hier regiert grün -schwarz.
Das Problem ist, die Politiker haben vom GOLF Spiel keine Ahnung, absolut Null. Sie haben auch den Willen nicht sich zu informieren, den jeder Golfer , der mit einer weiteren Person spielt, ist mindestens 4-5 Meter von einander entfernt. Denn wer will sich schon beim Schwung von einem Schläger treffen lassen um an schließend ins Krankenhaus zu müssen. Aber spazieren gehen auf dem Golfplatz (auf vorgegeben Wegen) das geht. In Parks, auch wenn noch so viele herum laufen -geht auch,
Ich könnte kotz….
Während AKK ihre Corona Party am Flughafen steigen lässt, müssen die Bürger auf alles was ihnen lieb ist verzichten. Da sieht man mal wieder wie schlau einige Politiker sind. Es wäre sicher nicht sehr schwer gewesen das Ganze mit Masken, Abstand und Anstand zu organisieren.
Zudem bin ich auch der Meinung, dass es nicht sein kann, dass Religionsausübungen mit viel mehr (auch unbekannten) Menschen erlaubt sind und Golfen oder auch andere Sportarten wie z.B. Tennis nicht stattfinden dürfen.
Das zeigt die volle Willkür und Hilflosigkeit der Politik in diesen Tagen.
Unser Stand ist, das auch die Religionsausübung in Form von Gottesdiensten weiterhin nicht möglich ist, hier wird über Änderungen – ähnlich wie beim Golf – aktuell beraten
Verbot, Golf zu spielen, ist absolut widersinnig! Man kann nur den Kopf schütteln!
Informationen zur Corona-Entwicklung und die Folgen für den Golfsport in NRW – Stand 27.04.2020 um 13:00 Uhr
Liebe Mitglieder, liebe Golferinnen und Golfer,
zur Kenntnis finden Sie nachstehend das Schreiben, welches der GV NRW e.V. am 27.04.2020 an die Staatssekretärin, Frau Andrea Milz, versendet hat.
Sehr geehrte Frau Staatsekretärin Milz,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21.04.2020. Dort weisen Sie darauf hin, dass Ende April von der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten gemeinsam über weitere Lockerungsmaßnahmen, insbesondere die Erlaubnis von Freizeit- und Breitensportaktivitäten entschieden werden soll. Mittlerweile haben wir der Presse entnommen, dass die Bundeskanzlerin über weitere Lockerungsmaßnahmen erst am 06. Mai 2020 zu entscheiden beabsichtigt und am 30. April nur beraten werden soll.
Wie Sie wissen, ist die Ausübung des individuellen Freizeit- und Breitensports in verschiedenen anderen Bundesländern mittlerweile erlaubt. Das betrifft auch den Golfsport. Auch Österreich und Belgien, ein an Nordrhein-Westfalen angrenzender Staat, der erheblich größere Corona-Probleme als Deutschland hatte und noch hat, haben für den 04. Mai 2020 die Öffnung der Golfanlagen angekündigt. Der Golfverband Nordrhein Westfalen e.V. repräsentiert mehr als 130.000 Spielerinnen und Spieler. Für die wird es, wie für uns, immer schwerer nachvollziehbar, nach welchen einheitlichen Maßstäben in der Politik entschieden wird.
In den letzten vier Wochen konnten nach unserer Wahrnehmung aufgrund der Disziplin und Solidarität der Menschen große Erfolge bei der Bekämpfung des Corona Virus in Deutschland erzielt werden. Es ist nun an der Zeit, allgemeine Beschränkungen, die wegen der im März gebotenen Eile erfolgt sind, differenziert und angemessen neu zu beurteilen.
Die Ausübung des Golfsports als Individualsport kann in vollem Einklang mit den Zielen der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona Virus erfolgen. Die entsprechenden Konzepte wurden detailliert und sorgfältig von dem Deutschen Golfverband unter Beteiligung des Landesgolfverbandes NRW erarbeitet und liegen Ihnen vor. Unsere Mitglieder bereiten sich zurzeit sorgfältig und mit Hochdruck auf die Umsetzung der Konzepte vor. Eine Erhöhung der Gefährdungslage für Leib und Leben wird durch individuelle Ausübung des Golfsports nicht herbeigeführt. Im Vergleich dazu setzen sich viele unserer Aktiven nach den am 17. April 2020 verabschiedeten Lockerungsmaßnahmen täglich einer erheblich größeren Gefahr für Leib und Leben aus, als dies bei der individuellen Ausübung des Golfsports unter Auflagen der Fall wäre.
Uns ist bewusst, dass die Politik in den letzten Wochen schwerwiegende und schwierige Entscheidungen bei unklarer Sachlage und unter großem zeitlichem Druck treffen musste.
Wir sind uns auch bewusst, dass wir noch am Anfang der Pandemie stehen. Nach über vier Wochen muss die Politik allerdings auch in der Lage sein, die getroffenen Entscheidungen sorgfältig zu prüfen und die angeordneten Einschränkungen auf das gebotene Maß für die Bürger und Sportler angemessen und nachvollziehbar zu reduzieren. Gründe für eine unterschiedliche Behandlung des Golfsports in den einzelnen Bundesländern vermögen wir dabei nicht zu erkennen.
Wir appellieren deshalb an Sie, dies bei Ihren Gesprächen und Entscheidungen zu berücksichtigen und zeitnah die Ausübung des Golfsports und des übrigen individuellen Freizeit- und Breitensports unter den gebotenen Auflagen zuzulassen.
Ekkehart H. Schieffer
Präsident
Harke und Fahne dürfen nicht angefasst werden. Geldscheine schon. Macht doch keinen Sinn. Oder steckt da mehr hinter?
Lasst uns einfach wieder Golfen.
Was Niedersachsen angeht, so kann man schon über Jahre feststellen, dass die Landesregierung von einer totalen Blutarmut gekennzeichnet ist. Nur ödes Geschwurbel, bloß nichts entscheiden, immer möglichst unangreifbar sein…. Blass, altbacken, fade, langweilig und definitiv nicht zeitgemäß. Auf Bundesebene sieht es mit den beiden SPD-Vorsitzenden keinesfalls besser aus. Ist halt so. Mir gehen diese Figuren längst auf den Geist. Solange sie einen in Ruhe lassen, kann man es ertragen. Allerdings lasse ich mir von diesen Fürsten nicht in mein Privatleben pfuschen und mir vorschreiben, wo oder mit wem ich mich treffe. Die Golfanlagen sind größtenteils in privater Hand, also hat die Politik dort nichts zu suchen. Stasi war gestern.
Allerdings: Auch der GVNB scheint durch Antriebslosigkeit von sich Reden zu machen. Man hört und sieht nichts. Die hätten längst in Hannover vorstellig werden und sich bei den Polit-Typen festbeißen müssen. Ich fühle mich in jedem Fall nicht nur schlecht, sondern überhaupt nicht vertreten. Vermutlich haben die Besseres zu tun und spielen Golf in Bremen.
Auch ich kann mich nur den Vorschreibern anschließen. Es ist mir unverständlich warum ich nicht Golf spielen darf. Sagt mir eine Sportart wo man 4 – 5 Stunden spazieren gehen kann, ohne jemanden in die Nähe zu kommen. Es ist uns Golfern auch verständlich, dass bestimmte Regeln nach Öffnung eingehalten werden müssen. Was ich jedoch auch nicht einsehen kann ist, dass es nun eine Regel geben soll die besagt, nur Zweierflight können auf die Runde gehen. Wie sieht es da mit Alleinstehenden Personen aus? Meine Idee wäre, die Flights zumindest auf 3 Mitspieler zu erhöhen. Meine Freunde sind Ehepaare. Wir spielen oft zu neunt, also die 4 Paare und ich. Wir machen dann immer 3 x 3er Flights. Nach den Regeln werde ich dann in Zukunft bei unseren Treffen hier nicht mehr mitspielen können. Auch werde ich unsere gemeinsamen Reisen mit ungerader Teilnehmerzahl in Zukunft absagen müssen. Ich finde das traurig.
Auch ich bin sprachlos.
Betreibe eine Fahrschule in NRW und darf wieder auf den Beifahrersitz zu den Fahrschülern. Natürlich mit Mundschutz. Aber OHNE Abstand. Risiko ohne Ende.
NRW ist das einzige Bundesland, wo dies aufgrund einer Ausnahmegenehmigung erlaubt ist. Aber auf den Golfplatz darf ich nicht. Wie irrsinnig ist das denn bitte. Meinen Zweitwohnsitz habe ich in Niedersachsen. Dort habe ich eine Zweitmitgliedschaft. Aber auch hier darf ich nicht auf den Platz.
Es ist nicht nachvollziehbar, was hier abgeht.
Zu gerne würde ich einmal einer der Politiker die entscheiden dass Golfplätze geschlossen bleiben zu einem Spaziergang auf einem Golfplatz einladen, wenn dort gespielt wird.
Und zwar startdend von Loch18 in Richtung Loch1.
Ich denke spätestens nachdem dicht neben Ihm ein Ball eingeschlagen ist würde er fragen dass das doch verboten ist und auch sehr gefährlich.
Klar würde ich sagen, deshalb muss man beim Golfspielen ja auch auf den Spieler vor einem mindestens einen Abstand von 300m halten und entgegen des Bahn läuft schon gar niemand.
Dann würde ich Ihn fragen….
…warum ist spazieren gehen bzw. einkaufen erlaubt, wenn einem doch dabei ständig jemand entgegen kommt.
In Niedersachsen gibt es Politiker, denen springt die Dummheit förmlich aus dem Gesicht. Die würden sich auf einem Golfplatz noch verlaufen, um danach nie wieder gesehen zu werden! Die SPD ist für mich persönlich Geschichte. Jetzt müssen nur noch diese Figuren weg und dann gehts wieder bergauf. Denkt einfach bei der nächsten Wahl an diesen Angriff auf unsere Persönlichkeitsrechte und meidet diesen Schwachmatenverein.
Die Farce in NRW geht weiter!!!!
Spielplätze ab 03.05. geöffnet, Museen ab 03.05.20 geöffnet!
Individualsport bis zur weiteren Sitzung am 06.05.2020 verboten! Wo liegt hier die Sinnhaftigkeit und Weitsicht unserer Politik. Wenn ich Merkel, Söder und Laschet schon sehe kriege Plaque! Diese Bevormundung dieser Ostzonentrulla geht mir langsam aber sicher auf den ….! Die nächste Wahl kommt bestimmt…..!!!!
Nachdem auch heute keine positive Entscheidung in Sachen Golf für NRW getroffen wurde wird es m.E. Zeit das der Golfverband seinen Schmusekurs aufgibt. Föderalismus hin oder her – es kann nicht sein das in einem Bundesland Golf erlaubt ist und in anderen nicht.
P.S. Der größte Witz ist ja was in Bremen abgeht! Neun Bahnen von den 18 dürfen nicht bespielt werden weil diese im Bundesland Niedersachsen liegen. Ehrlich jetzt! Geht`s bei den Politikheinis eigentlich noch?
Denken die wirklich, dass das noch glaubwürdige Politik ist! Aber wenn das so weiter geht mit den enormen Ausgaben, dann kann sich bald so oder so von uns keiner mehr irgendwelchen Sport erlauben können!
Nüchtern betrachtet, entscheiden Politiker, die teilweise aufgrund ihres Alters selbst zu den Risikogruppen gehören, einen für die Menschen teilweise sehr gefährlichen Schwachsinn: In Berlin machen sehr große Kaufhäuser auf, wo sich Menschenmassen tummeln können und riskante Situationen provozieren. Dadurch besteht das Risiko, dass es einen erneuten Shutdown gibt, unter dem alle Menschen wieder leiden würden. Auch wir Golfer. Damit wird in einer menschenverachtenden Art und Weise von diesen Politikern billigend in Kauf genommen, dass sich Bürger tödlich infizieren können. Brauchen wir Politiker, die Menschen von ihren Golfanlagen aussperren, um sie in Konsumtempeln regelrecht zu konzentrieren und mal schauen möchten, ob etwas passiert oder ob nicht? Diese Typen, welche sich im Moment sogar über das Grundgesetz hinwegsetzen, genießen derzeit das grenzenlose Gefühl der Macht. Einer Macht, die vor Berauschung den Verstand ausschaltet. Hier sind im Ansatz Parallelen zu Ländern mit anderen Staatsformen zu erkennen, wo Privatsphäre ausgeschaltet wird und sinnlose Bevormundungen in diktatorischem Stil an der Tagesordnung stehen. Es ist Aufgabe des demokratischen Volkes, diese Pfuscher in ihre Schranken zu weisen, damit sich staatlich verordnetes Unrecht hier gar nicht erst feststetzen kann.
Vorsorglich wird aber das Demontrationsrecht modifiziert, damit das dumme Volk bloß die Schnauze hält. Und zum Schluss muss ich attestieren: Der Deutsche Golfverband und die Landesverbände sind gleichermaßen untätig wie überflüssig. Die schauen zu, kapieren nichts, mischen sich nicht ein, verzocken die Verbandsbeiträge für Dinge, die uns im Moment nicht helfen. Hier muss zum Schluss eine Rücktrittslawine ausgelöst werden, die von der Politik bis zu den Golffunktionären reicht. Nur wenn die restlos verschwunden sind, kann ein Neuanfang wirklich gelingen.
Der Laschet will doch Kanzlerkandidat werden…. so wie er das handelt haben wir dann einen „Bananenstaat“!
Wenn man dann die heutigen Schreiben des Schulministeriums und seine Ergänzung liest, dann weiss man, der ist wirklich so!
Es ist nicht nachvollziehbar was die Landesregierung NRW hier entscheidet. Aber das ist für mich ein Spiegelbild der Gesamtsituation bei den ganzen „Lockerungen“. Ich erkenne kein schlüssiges Konzept und es fehlt an einer verlässlichen Perpektive. Vorschläge und Pläne werden als „Orgie“ nieder gebügelt. Was kann man dann erwarten…..
An das Präsidium des Baden Württembergischen Golfverband,
mit entsetzen habe ich gestern die Mitteilung des Ministerpräsidenten von Baden Württemberg gelesen.
Kein Wort, nicht einmal in einem Nebensatz über die Öffnung von Golfplätzen.
Eine kurze und knappe Bemerkung wegen des Fußball und dass darüber nächste Woche entschieden wird.
Ich muss mich an dieser Stelle Fragen, was machen Sie seit dem unser Plätze hier in BW geschlossen sind?????
Däumchen drehen und darauf hoffen, dass die Politiker ja schon so schlau sein werden und wissen, dass man bei keiner anderen Sportart wie dem Golfspielen wohl die Hygienevorschriften einhalten kann und wird????
In anderen Bundesländern haben die Verantwortlichen da wohl wesentlich bessere Aufklärungsarbeit geleistet.
Ich und ALLE Golfspieler die ich kenne sind nicht nur enttäuscht von Ihrer Arbeit mehr sogar….absolut verärgert.
Wir fragen uns, wann und wie oft waren Sie das letzte Jahr auf dem Golfplatz.
Wissen Sie überhaupt noch wie ein Golfschläger aussieht.
Ich fordere Sie hiermit auf wegen Unfähigkeit und Untätigkeit von Ihren Ämtern zurück zu treten.
Des Weiteren kann ich mir nur in vollem Umfang den Äusserungen von Dr. Martin Krämer anschließen
Wenn es darauf ankommt, sind die meist älteren Herren Funktionäre ganz kleine Würstchen. Intelligenz und Managementfähigkeit zeigen sich in solchen Sitationen, das Gegenteil leider auch. Die Hochstapler und Placebotypen aus den Verbänden sind jetzt enttarnt. Die sind nicht mal in der Lage, an die Telefonnummern der zuständigen Ministerien zu kommen. Viel zu klein und unwichtig. Mit denen würde nicht mal jemand sprechen wollen. Also:
-Schafft Euch ab und tretet zurück. Die Leichtmatrosen vom GVNB gleich mit!
Leider bewahrheitet sich auch in der aktuellen Krise wieder, dass es den Politikern nicht um uns, die Bürger geht, sondern um ihre Macht und ihr Ansehen. In selbstgefälliger Weise werden uns Grausamkeiten als unvermeidliche Maßnahmen verkauft. Und mit selbstjustierten Wahrheiten werden Entscheidungen begründet, die einzig und alleine dazu dienen sollen, ja nichts falsch gemacht zu haben. So funktioniert doch seit Jahren die Politik des Aussitzens. Die pure Angst ist die Motivation vieler politischer Entscheidungen wie vor sechs Wochen zum Lockdown und jetzt zu den Nicht-Entscheidungen über die Beendigung desselben. Aktuell werden wir indirekt regiert von einer handvoll Virologen und Epidemiologen, deren wichtigste Berufsaufgabe es ist, vor möglichen Katastrophen zu warnen. Mit wöchentlich neuen Zahlenkonstruktionen wird uns weiß gemacht, wie gefährlich das Virus, die Situation im Allgemeinen und unser Zusammenleben im Speziellen ist. Aber Genaues wissen sie auch nicht. Das beteuern sie sogar. Das Dilemma ist nur, dass sich die Politik auf dieses Unwissen und die statistischen Halbwahrheiten stützt und keinen Mumm hat, sich davon zu lösen und eine wirkliche Abwägung der Konsequenzen der verschiedenen möglichen Entscheidungen zu treffen.
Natürlich können die Folgen einer Virus-Infektion tödlich sein. In jedem Einzelfall ist damit auch gewiss Tragik verbunden. Doch ist es nicht genauso tragisch an Krebs zu erkranken, an den Folgen des Rauchens zu sterben (20.000 pro Jahr) oder im Straßenverkehr zu verunglücken? Wird deshalb das Rauchen verboten oder wenigstens ein Tempolimit auf den Autobahnen eingeführt? Nein! Die Folgen des Lockdown werden überhaupt nicht zu Ende gedacht, nicht im Kleinen (den Familien), nicht im Lokalen (den völlig darniederliegenden Ferienorten z.B.), nicht im Regionalen (den total abgeschnittenen Wirtschaftsbeziehungen an unseren Grenzen z.B.) und im Globalen (den Auswirkungen in den Ländern, aus denen Waren bezogen wurden z.B.). Die „zweite Welle“, vor der die PolitikAngst haben sollte, ist keine zweite Infektionswelle, sondern die Pleitewelle, die durch unser Land – und Europa – schwappen wird. Ein Drittel aller Hotels und Gastronomiebetriebe wird nicht wieder öffnen. (Auch bei den Golfclubs werden wir etliche Pleiten sehen). Im Einzelhandel wird es ein gnadenloses Sterben geben. Vielen Menschen in unserem Lande erscheint das Risiko einer Erkrankung wesentlich geringer als das des Verlustes der eigenen Lebensgrundlage. Das Schlimme ist, dass die Politik dies nicht wahrhaben will. Halt, mit wenigen Ausnahmen: Schäuble, Lindner, Laschet (mit Abstrichen). Stattdessen werden „Hilfsprogramme“ geschnürt und versprochen, deren Wirkungen zweifelhaft sind und die nach allem wir Bürger am Ende bezahlen müssen.
Unsere Grundrechte wurden mit der Begründung, unser Gesundheitswesen sei nicht ausreichend auf eine Pandemie vorbereitet, massiv eingeschränkt. Jetzt aber, sechs Wochen später, gibt es genügend Intensivbetten, Beatmungsgeräte und Mund-Nasen-Masken. Die Abstands- und Hygiene-Regeln sind gelernt und werden gelebt. Also warum lassen wir uns die Sperrungen, Schließungen und Gängelungen noch gefallen? Gibt es nicht genügend Juristen in den Reihen unserer Golfclubs, von denen wenigsten ein paar eine Grundrechtsklage hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit der aufrechtgehaltenen Maßnahmen anstrengen könnten? Warum kann es nicht eine einstweilige Verfügung geben, unsere Plätze wieder öffnen zu dürfen?
Leider haben wir keine Lobby in der Politik (vgl. Ryder-Cup Entscheidung). Und das Image unseres Sports ist immer noch so elitär in unserem Lande, dass sich kein Politiker „vorwerfen“ lassen will, etwas speziell für die hochnäsigen Golfer entschieden zu haben. Hoffen wir also auf die Öffnung der Spielplätze – dann müssten unsere Plätze ja auch dabei sein. Oder einer von unseren Juristen erhebt doch noch vorher eine Dringlichkeitsklage! Denn es ist dringlich und überfällig, dass wir raus ins Grüne an die frische Luft dürfen. Ansonsten werden wir krank an Leib und Seele – ganz ohne Virus.
3 Tage sind nun vergangen. Wo sind unsere Golfverbände? Wie ist die Strategie, wie geht es weiter? Warten auf auf 6.5, den 13.5., den Sankt Nimmerleins Tag? Die letzte Meldung vom NRW Verband stammt vom 27.04. und der DGV „… hat weiterhin Verständnis für die Bedeutung einer abgestimmten Strategie, ist aber der Überzeugung, dass die unverständliche Entscheidung … allein dem übergeordneten Umstand zu verdanken ist, „Stückwerk zu verhindern“.“
Wo ist denn die abgestimmte Strategie, wenn in 5 Bundesländern wieder gespielt werden darf, in den restlichen Ländern aber nicht. Mehrere Clubs dürfen wegen ihrer besonderen geographischen Lage nur einen Teil der Bahnen öffnen. Wenn das kein Stückwerk ist, weis ich es nicht.
Am Anfang war es vielleicht noch begründbar, dass man den Sport erst mal generell untersagt hat. Das machte Sinn, um die Hygiene und Abstandsregeln einzuüben. Aber mit den Lockerungen, den Einzelhandel wieder zu öffnen, ist ein weiteres Verbot des Golfspielens total unsinnig.
Es ist eine Schande für unsere Demokratie! Die Grundrechte wurden sehr schnell stark eingeschränkt, ohne differenziert zu betrachten, dass die Verhältnismäßigkeit gegeben ist. Insbesondere sind bei den Lockerungen eher Willkür und Opportunismus zu beobachten, als vernünftige Entscheidungen.
Ich habe den Eindruck, dass wir für Gnade der gewährten Lockerungen, die immerhin drastische Grundrechtseinschränkungen betreffen, unterwürfig dankbar sein sollen!
Wenn das so weitergeht, ist unsere demokratische Grundordnung stark gefährdet.
Man kann nur auf die Unabhängigkeit der Gerichte hoffen, damit der Politik die Grenzen klargemacht werden.
Es geht nicht nur um das geliebte Golfspiel, sondern um unsere verfassungsmäßigen Grundrechte, die nicht willkürlich eingeschränkt werden dürfen.
Die neueste Mitteilung unseres DGV NRW zeigt nun endgültig, dass hier dringend ein Zeichen gesetzt werden muss. Nachdem man in vorhergehenden Mitteilungen gebeten hat von Einzelklagen abzusehen, da man ja in guten Gesprächen sei und dabei für mich durchaus den Eindruck hinterließ, dass der Golfverband zum gegebenen Zeitpunkt dieses tun würde, wird nun darauf verwiesen, dass der DGV keine Erfolgschancen hätte, da er ja nur ein Mittler sei. Die Krönung ist der Hinweis, dass man aber Klagende gerne „angemessen unterstützen“ würde. Was bedeutet denn, „angemessen unterstützen“? Nach dem Motto, „ich schau mal, ob mir das nicht zu unbequem wird“? Da der DGV nun mal von den Golfspielern, Vereinen, Clubs finanziert wird, kann angemessen doch nur heißen, „ich stell mich hinter meine Mitglieder und deren berechtigte Forderungen“. Aber den Eindruck habe ich leider nicht. Ich für meinen Teil, werde jetzt prüfen, ob ich gezwungen bin zukünftig den DGV weiterhin mit zu finanzieren. Auch wenn der einzelne Mitarbeiter beim DGV nicht verantwortlich ist für das Vorgehen der Entscheidungsträger, ist es aber für mich nicht akzeptabel etwas zu finanzieren, dass sich im Endeffekt jetzt aus der Affaire ziehen will, mit dem Hinweis, dass der DGV doch gar nichts tun kann, da er doch eigentlich gar nicht betroffen ist, da er ja keinen Golfplatz betreibt. Ich frage mich, ob man das den Vereinen und Clubs auch frühzeitig so mitgeteilt hat, oder die Verantwortlichen beim DGV mehr gehofft haben, dass ihre doch so intensiven positiven Gespräche dazu führen, dass sie sich als Verantwortliche im Ruhme der wieder geöffneten Plätze sonnen können. Jetzt auf jeden Fall zeigen sie nur auf, dass sie eigentlich keine Verantwortung für das bisherige Ergebnis übernehmen wollen, auch nicht dafür, dass sie mit der Bitte zum Verzicht auf eine frühzeitige Klage, falsch beraten haben.
Schauen Sie sich doch bitte mal die Damen und Herren des Präsidiums des GVNRW auf der Internetseite des Landesverbandes an! Was sehen Sie? Haben Sie nun das Gefühl das diese Personen die Mitgliederinteressen der Golfclubs und deren Mitglieder ernsthaft vertreten wollen? Ich schließe mich Ihrer Meinung an und werde prüfen in wie weit es für mich noch notwendig sein sollte Verbandsabgaben an eine veraltete Institution und deren vollgesogenen Vertretern zu leisten!
Liebe Golffreunde,
mit großem Interesse habe ich alle Beiträge gelesen. Ich habe volles Verständnis für Euren Heißhunger auf eine lockere Golfrunde. Aber Ihr müßt bitte auch die Politiker verstehen, wenn die zuständigen
Referenten die Entscheidungstäger mit solchen Infos füttern:
„Im sudden death legte Garry Donald den Ball mit einem Eisen tot an die Fahne“ oder
„Die besten Teilnehmer sind heute wieder auf der Jagd nach einem Eagle oder sogar Albatros“
So gefährlich ist Golfspielen auch ohne Corona. Habt bitte Verständnis mit den Poltikern und vergebt ihnen!
Liebe Golffreunde weiblich und männlich, ich bin 80 Jahre alt und führe die gute Gesundheit einzig und allein auf unseren Sport zurück. Täglich 4-6km laufen bei fast jedem Wetter. Dazu noch die Gespräche. Anstecken beim Fahne ziehen, ich lache mich kaputt. Anfassen der Harken im Bunker, ja geht’s noch. Beim Einkaufen Geld anfassen, bei Fussgängerampeln Knöpfe drücken, beim Tanken Zapfpistole fassen diese Liste kann beliebig fortgesetzt werden. Wir Golfer sollten uns zur Wehr setzen. Als eine der besten Massnahmen wäre zu überlegen, wozu wir eigentlich einen Golfverband mit allen Personen haben, wie Präsident, Stellvertreter usw. nach dieser Vorstellung zum Verbot unseres Spiels, und dem kläglichen Scheitern der Wiedereröffnung können wir unsere Beiträge besser an ein Krankenhaus spenden, um das Personal mit Schutzkleidung zu versorgen. Diese Vertreter sollen sich die Beine vertreten, wir brauchen keine Vertreter sondern Handler. Sehen wir uns um, seien wir wachsam, diese sogenannte Pandemiehysterie ist die Vorstufe zur Parteiendiktatur. Bei der jährlichen Influenza kamen ca. 25-30-000 Menschen trotz Impfstoff ums Leben, hats eine nur ansatzweise Einschränkung des normalen Lebens gegeben? Diese Wichtigtuer sollten von uns mit Verachtung gestraft werden. Trillerpfeifen für den nächsten Wahlkampf kaufen. Gleich welche Partei, alle Pfeifen mit pfeifen am Reden hindern. Dann auf unsere Grundgesetz Regeln verweisen. Wen wir letztendlich wählen bleibt gleich. Schauen wir jetzt hin, alle ziehen an einem Strang, nur die Worte sind verschieden. Hoffentlich können wir noch lange unsere Meinung frei von uns geben.
In diesem Sinne “ Schönes Spiel „
Hallo Jörg,
völlig Deiner Meinung. Hoffen wir, dass wir uns alle trotz der Freude über die Wiedereröffnung aller Golfplätze, bei den nächsten Wahlen an dieses Drama zurück erinnern werden!!!
an die Redaktion,
nur ein kleiner Hinweis: Auch in Bayern schreibt man Widerspruch so und nicht Wiederspruch.
Danke für all die aktuellen Infos.
mit sportlichem Gruß
Harald S.
Hallo Harald,
danke für den Hinweis, wir haben es jetzt behoben. ✏️
Viele Grüße aus der Redaktion
Gut zu wissen, dass seit dem 20. April Golfspielen unter bestimmten Auflagen in Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern wieder erlaubt ist. Mein Onkel ist ein großer Golf-Fan. Er wird die pandemiebedingten Hygieneauflagen strikt beachten, wenn er wieder Golf spielt.
Gute Nachrichten, dass man in Österreich seit dem 4. Mai wieder golfen darf. Mein Vater ist leidenschaftlicher Golf-Spieler und ich möchte ihm diesen Sommer eine besondere Freude machen. Da er die Natur und Berge liebt, werde ich mich nach einem Hotel mit Golfanlage in Österreich erkundigen.