Neues Golfregelbeispiel: Anfrage von Herrn Theo aus Österreich
Im Bunker einen Rechen entfernt, Ball bewegt sich und kann nicht
mehr zurückgelegt werden.
Inv. Nr. 128
Die Frage an Sie Herr Pausch!
Mein Ball wurde an der Bunkerkante aber bereits im Bunker von einer Harke aufgehalten. Beim entfernen der Harke wurde mein Ball bewegt, konnte aber an die ursprüngliche Stelle nicht mehr zurückgelegt werden, weil er dort nicht mehr liegen blieb.
Wie hätte ich mich jetzt richtig verhalten sollen ohne 1 Strafschlag zu bekommen.
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Beispiel von voriger Woche
Bunker ist völlig mit Wasser gefüllt, darf ich straffrei außerhalb des Bunkers
meinen Ball droppen?
Inv. Nr.125
Die Frage lautete:
Sehr geehrter Herr Pausch!
Das Jahr 2012 ist leider das Jahr des Regens und das trifft uns Golfer besonders hart
weil es fast bei jedem Turnier regnet.
Aber jetzt zur eigentlichen Frage:
Durch die Regenmenge steht ein Bunker völlig unter Wasser und es ist daher unmöglich
einen Ball zu spielen.
Für mich ist ganz klar, dass der Bunker automatisch als Boden in Ausbesserung gilt und ich daher straffrei außerhalb des Bunkers meinen Ball droppen darf.
Ich hoffe Sie geben mir Recht in meiner Annahme.
Antwort:
Hallo Herr Rupert,
Liegt bei Bunkern die vom zeitweiligen Wasser völlig überflutet sind von der Spielleitung keine Sonderplatzregel für eine Wettspielrunde vor, haben sie folgende Wahlmöglichkeiten:
- Der Spieler darf den Ball spielen wie er liegt oder
- Den Ball straflos in den Bunker am nächstgelegenen Punkt, nicht näher
zum Loch an dem die Tiefe des zeitweiligen Wassers am geringsten ist
fallen lassen oder
- ihn mit einen Strafschlag hinter den Bunker fallen lassen oder
- ihn für unspielbar halten und mit 1 Strafschlag nach Regel 28 verfahren
Sind jedoch bestimmte einzelne Bunker bereits vor Beginn des Wettspiels überflutet und es liegt keine begründbare Wahrscheinlichkeit vor, dass diese Bunker im Laufe des Wettspiels abtrocknen werden, darf die Spielleitung bei solchen außergewöhnlichen Umständen eine Platzregel erlassen, nach der einzelne bereits vor dem Wettspiel überflutete Bunker zu ungewöhnlich beschaffenen Boden erklärt werden.
Voraussetzung ist, dass die jeweiligen Bunker ihren Status als Hindernis verlieren und von der Spielleitung als Gelände eingestuft werden müssen.
Es gilt dann die Regel 25-1b(I) und nicht Regel 25-1b(II) und der Ball darf dann straflos
außerhalb des Bunkers innerhalb einer Schlägerlänge von dem nächstgelegenen Punkt
nicht näher zum Loch fallen gelassen werden.
Gernot Pausch
Clubmanager
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