Neues Golfregelbeispiel: Anfrage aus Österreich
Üben vor einem Turnier am Turnierplatz
Inv. Nr.144
Sehr geehrter Herr Pausch,
Bitte um eine Antwort auf meine Frage:
Um 13 Uhr war ein vorgabewirksames Stablefordturnier angesetzt.
Es war schönes Wetter und ich habe den Vormittag an einem See in unmittelbarer
Nähe des Golfplatzes verbracht.
Um 11 Uhr 30 habe ich den Badeplatz verlassen und ging zu Fuß ins Clubhaus. Ich hatte einen Übungsschläger mit und spielte das letzte Loch am Platz nicht zu Übungszwecken sondern zum Zeitvertreib ganz einfach so während meines Weges zum Clubhaus.
Nach dem Turnier war ich sehr erstaunt, dass ich auf der Auswertungsliste nicht in der Wertung war sondern disqualifiziert wurde.
Nach Rücksprache mit der Wettpielleitung wurde mir mitgeteilt, ein Spieler hätte gesehen wie ich das letzte Loch vor Wettspielbeginn noch geübt hätte.
Ich finde die Disqualifikation eine Frechheit wenn schon hätte man 2 Strafschläge geben können. Diese Meinung hat mir auch ein anderer guter Spieler bestätigt.
Was sagen Sie dazu Herr Pausch?
Was der Spieler alles darf? – Oder was der Spieler alles muss !
Das erfahren sie auf meiner neuen CD Auflage 4, oder beim Online – Regelkurs
Informationen unter gernot.pausch@utanet.at oder www.golfregeln-online.at
Beispiel von voriger Woche
Ball des Spielers wegen Erleichterung vom Weg aufgenommen, legt ihn dann aber wieder zurück auf dem Weg.
Inv. Nr. 210
Die Frage lautete:
Eine Frage Herr Pausch.
Mein Ball lag auf einem Weg. Ich will straflose Erleichterung wegen Behinderung nach Regel 24-2 (unbewegliches Hemmnis) nehmen und nahm meinen Ball auf.
Als ich am nächstgelegenen Punkt meinen Ball droppen wollte, hatte ich das Gefühl
dass der Ball nach dem Fallenlassen wahrscheinlich noch ungünstiger liegt.
Ich Entschloss mich also meinen Ball wieder auf dem Weg zurückzulegen und spielte ihn dann auch von dieser Stelle.
Mein Zähler meldete diesen Vorfall der Spielleitung und ich wurde mit 1 Strafschlag
bestraft.
Wieso eigentlich ich bin doch berechtigt bei Behinderung durch ein undbewegliches Hemmnis den Ball straflos aufzunehmen.
Bitte Herr Pausch was halten Sie von dieser Entscheidung?
Antwort:
Sehr geehrter Herr Werner,
Natürlich darf ein Spieler seinen Ball aufnehmen um straflose Erleichterung nach einem
unbeweglichen Hemmnis zu nehmen.
Wenn Sie allerdings strafloses Erleichterungsverfahren in Anspruch nehmen, dann müssen Sie das Prozedere auch zu Gänze laut Regel durchführen.
Als Sie sich dann aber entschlossen haben das Erleichterungsverfahren doch nicht im vollen Anspruch zu nehmen und Ihren Ball wieder am Weg zurücklegten, haben Sie somit das Recht verloren Ihren Ball aufnehmen zu dürfen.
Die Entscheidung der Spielleitung war schon richtig Sie haben gegen Regel 18-2a verstoßen, dass 1 Strafschlag zur Folge hat.
Gernot Pausch
Clubmanager
Liebe Leser auch Sie können mir Fragen zu den Golfregeln stellen, ich werde Ihre Fragen
gerne kostenlos beantworten. mailto:gernot.pausch@utanet.at