Was es zu beachten gibt wenn sich im Golfgepäck auch ein Elektro-Caddy befindet, darüber hatten wir bereits an dieser Stelle ausführlich berichtet. Wir hatten dabei darauf hingewiesen, dass die Mitnahme von Lithium-Ionen-Akkus auf Flügen von den jeweiligen Beförderungsbestimmungen abhängt.
Der TiCad Flug-Akku wurde jetzt patentiert. Damit soll es einfacher möglich sein, mit Golfgepäck, also Schläger und Elektor-Caddy, zu fliegen. Mit dem Flug-Akku von TiCad ist das seit 2016 im Gepäck möglich. Jetzt wurde dies auch patentrechtlich anerkannt. Das Europäische Patentamt hat ein Patent auf die Erfindung erteilt. Der Flug-Akku hat es bereits vielen Golfern ermöglicht, sich voll und ganz auf ihren Urlaub zu freuen. Denn: Akkus mit mehr als 100 Wattstunden Leistung können nicht ohne Weiteres im Passagierflugzeug mitgeführt werden.
Hintergrund für das Patent ist der intelligente Aufbau des Flug-Akkus. Der Akku basiert auf zwei separaten Batteriemodulen, die mechanisch voneinander getrennt sind. Da deren Einzelleistung bei jeweils 92,9 Wattstunden liegt, bleibt sie unter der kritischen 100-Watt-Marke und ist zum Beispiel vergleichbar mit der Wattzahl eines leistungsstarken Laptops.
Wie ein Laptop
Das deutsche Luftfahrt-Bundesamt hat bestätigt, dass der patentierte TiCad Akku für die Mitnahme im Passagierflugzeug geeignet ist. Dies ist zusätzlich auf dem beiliegenden Hersteller-Zertifikat vermerkt, sodass der Flugreise entspannt entgegengesehen werden kann. Mit einer Gesamtleistung von fast 190 Wattstunden des TiCad Flug-Akkus steht damit einer ausgedehnten Golfrunde auch im Urlaub nichts mehr im Weg.