Im Rahmen der Mitgliederversammlung des Bundesverband Golfanlagen e.V., dem Dachverband von rund 200 gewerblich betriebenen Golfanlagen, wurde über eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen in der Golfbranche diskutiert. Die Versammlung fand am Rande des 7. Internationalen Golffachkongresses statt.
Bundesverband Golfanlagen kritisiert die VcG
Im Rahmen ihrer Aussprache forderten die BVGA-Mitglieder mehrheitlich, dass sich der Deutsche Golfverband e.V. (DGV) aus den wirtschaftlichen Belangen der im Golfsport tätigen Unternehmen heraushalten solle. Insbesondere dürfe der DGV nicht über die Vereinigung clubfreier Golfer (VcG) und die Restriktionen bei der Ausgabe der DGV-Ausweise den Golfmarkt zu regulieren versuchen. Die Verbandsleitung wurde aufgefordert, hierzu Stellung zu beziehen und setzte dies mit einem entsprechenden Positionspapier um.
Zwei vom Bundesverband Golfanlagen e.V. in Auftrag gegebene kartellrechtliche und wettbewerbsrechtliche Expertisen sind zu dem Ergebnis gekommen, dass der DGV zum einen aufgrund seiner marktbeherrschenden Stellung die Geschäftsaktivitäten Dritter beeinträchtige. Der DGV sei ein Sportverband und dürfe sich daher nicht wie ein Unternehmen im Golfgeschäft als Konkurrent seiner Mitglieder engagieren.Der Bundesverband Golfanlagen ist überzeugt, dass die wirtschaftliche Betätigung im Golfmarkt ausschließlich Sache von Golfclubs bzw. Golfanlagen sein muss, welche sich dem Wettbewerb stellen und daher für Golfspieler den optimalen wirtschaftlichen Rahmen für die Ausübung des Golfsports schaffen müssen.
Marktbeherrschende Stellung des DGV
Der Golfmarkt stellt heute und in Zukunft große Herausforderungen an die Verantwortlichen. Eine Vielzahl von Indikatoren, wie z. B. Mitgliedergewinnung, Wirtschaftlichkeit, Rentabilität, Auslastung, etc., weisen auf starke Defizite, die Golfclubs und Golfanlagen in ihrem Geschäftsbetrieb erfahren, hin. Immer häufiger werden Golfanlagen zu Verkaufsobjekten. Damit die Anstrengungen der Golfanlagen von Erfolg gekrönt werden, braucht es vor allem Innovationsgeist, professionelles Management, aktiven Vertrieb und unternehmerischen Mut. So können neue Kundenpotenziale erschlossen werden.
Die Mitglieder des BVGA stellen sich diesem Wettbewerb im Golfmarkt, der wie jede andere durch Angebot und Nachfrage bestimmt wird. Es müssen sowohl die wichtigen Nah- bzw. Vollmitgliedschaften, aber auch Fernmitgliedschaften miteinander am Golfmarkt existieren können. Nur dadurch entsteht ein großes und vielfältiges Angebot, das die Ausübung des Golfsports so attraktiv macht, dass er zukünftig wieder großen Zulauf erfahren wird.
Einige Mitglieder des BVGA, die gleichzeitig auch im DGV organisiert sind, haben sich deutlich gegen ein Sonderstimmrecht der Landesgolfverbände im DGV positioniert. Dies soll zur Demokratisierung der Entscheidungsfindung beitragen und hätte sicherlich auch Reflexe auf die zukünftige Ausrichtung des DGV als Sportverband.