Seit dem Shutdown sind auch die Golfanlagen geschlossen – und ein Ende ist erst mal nicht in Sicht. Die Auswirkungen werden wir wohl noch die nächsten Monate spüren. Etwa 20 Prozent aller Golfanlagen in Deutschland könnte das nicht überleben.
Die Zwangspause haben viele Golfclubs für Renovierungsarbeiten auf dem Golfplatz genutzt. Das Problem der Golfanlagen: die Kosten laufen weiter, die variablen Einnahmen fehlen. Golfanlagen finanzieren sich durch zwei wesentliche Säulen: die Mitgliedsbeiträge und variable Einnahmen aus Greenfees, Restaurants, Driving Range, Proshops sowie Turnieren (Umsatzerlöse aus dem operativen Geschäft).
Laut dem Golfplatz-Sachverständigen Falk Billion summieren sich die Umsatzerlöse aus dem operativen Geschäft für deutsche 18-Löcher-Golfanlagen im Mittel auf rund 300.000 € pro Jahr. „Das aus dem operativen Geschäft generierte Umsatzvolumen ist zu Beginn der Saison noch relativ gering und steigt in den Sommermonaten (Höhepunkt der Golfsaison) deutlich an. Im langjährigen Mittel beläuft sich der Umsatzanteil aus dem operativen Geschäft im März auf zwischen 5% und 8% des Jahresumsatzes. Dieser Anteil steigt im April auf zwischen 10% und 12%. Im August liegt er bei zwischen 12% und 14% des operativen Jahresumsatzes“, so Billion.
Der Sachverständige beziffert den Einnahmeausfall für jeden Tag der 33-tägigen Zwangspause (14 Tage im März und 19 Tage im April) auf 998,00 € pro Tag bei einer 18-Loch-Anlage. Dies ergibt einen wirtschaftlichen Schaden in Höhe von durchschnittlich 32.934 € für den gesamten Zeitraum.
Das mag nach wenig klingen, aufgrund der insgesamt ehr schlechten wirtschaftlichen Situation der Golfanlagen könnte diese Summe für einige Anlagen aber doch existenz-bedrohend werden.
„Für die Gesamtheit der deutschen Golfplätze summiert sich der wirtschaftliche Schaden aus der 33-tägigen Zwangspause bis zum 19. April rechnerisch also auf 24,392 Mio. Euro“, so Falk Billion.
Und der schaden dürfte noch größer werden, denn bislang sind nur in einigen Bundesländern die Golfanlagen ab dem 20. April wieder geöffnet, und auch das nur unter den entsprechenden Auflagen. „Sollten die Sperrungen der Golfplätze auch nach dem 19. April noch weiter andauern, so werden die wirtschaftlichen Ausfallschäden wegen der mit fortschreitender Golfsaison bei laufendem Betrieb steigenden operativen Umsatzerlöse von Tag zu Tag zunehmen. Und zwar von bisher rund 1.000 € pro Tag auf dann bis zu 1.200 € pro Tag.“
Der Corona-Effekt – eine Marktbereinigung
Fü Golfanlagen gibt gibt es nicht nur Umsatzeinbußen durch fehlende Greenfee-Spieler, sondern auch eine Zwangspause bei der Mitglieder-Gewinnung. Dadurch wird die Liquidität der Golfanlagen auch langfristig belastet. Besonders problematisch, so Falk Billion, sei dies bei vorhandenen „Vorschäden“, also Golfanlagen, denen es wirtschaftlich ohnehin nicht so gut geht.
Die meisten Golfanlagen haben aktuell noch Liquidität durch die Mitgliedsbeiträge, denn diese werden in der Regel zum Anfang des Jahres eingezogen. Doch das die Mitglieder aktuell nicht spielen können werden die Anlagen merken. „Es werden Mitglieder kündigen“, so Billion. Einige Mitglieder rechnen ihre Beiträge auf Monate um und seien preissensibel. Außerdem gibt es Ausfälle durch Veranstaltungen die ausfallen, und Geschäftspartner wie etwa die Proshops oder die Gastronomie machen keinen Umsatz und kommen in schwierige Situationen.
Der Wettbewerb wird langfristig gesehen zunehmen, es gehe darum, den eigenen wirtschaftlichen Erfolg zu sichern. „20 Prozent der deutschen Golfanlagen werden auf der Strecke bleiben“, bilanziert Falk Billion. Dies sei die Marktbereinigung.
Kann man seinen Mitgliedsbeitrag zurückfordern?
Diese Frage treibt nicht nur Golfer, sondern auch die Verantwortlichen in den Golfclubs um. Der Golf Management Verband Deutschland e.V. hat deshalb zu dieser Frage eine juristische Bewertung erstellen lassen. Daraus geht hervor, dass
Es muss zwischen eingetragenen Vereinen und Kapitalgesellschaften als Betreiber einer Golfanlage unterschieden werden. Bei Vereinen ist es laut Gutachten so, dass „der Vereinszweck nicht gleichzusetzen ist mit der fehlenden Nutzungsmöglichkeit der Golfanlage und zudem die vereinsrechtliche Treuepflicht eine Schädigung des Vereins nicht gestattet.“ Hier dürfte es mit der Rückforderung von Beiträgen also schwierig werden. Anders bei einer Kapitalgesellschaft: „Hier ist die Bereitstellung einer Nutzungsmöglichkeit die Hauptleistungspflicht, die derzeit – wenngleich unverschuldet – nicht erbracht werden kann. Gerade im Bereich des Golfsports sind etwa witterungsbedingte Schließungen oder Einschränkungen im Betrieb der Anlage nicht ungewöhnlich. Hier wäre anhand der jeweiligen Vertragsgestaltung zu prüfen, ob eventuell vertragliche Abreden bestehen, dass eine vorübergehende Einschränkung des Spielbetriebs nicht zu einer Minderung der Jahresspielgebühr führt.“
Die Situation der Golflehrer
Die meisten Golflehrer sind nicht bei den Golfclubs angestellt, sondern sie sind Selbstständig. Für die Bedeutet die aktuelle Situation einen totalen Einnahme-Ausfall. Daher ist zu befürchten, das nicht alle Golflehrer die aktuelle Situation wirtschaftlich überleben werden. Manche versuchen, durch den Verkauf von Golfprodukten oder Gutscheinen etwas Umsatz zu generieren. Der Tagesspiegel fasst in diesem Artikel die Situation der Golflehrer gut zusammen.
Auswirkungen auf Golfturniere
Auch im Profisport deuten sich bereits die ersten Auswirkungen an. Die European Tour wird bei einem Neustart, für den aktuell der September im Gespräch ist, mit Veränderungen starten. So zitiert der Telegraph aus internen Emails, demnach könnte es geringere Preisgelder, eine „vereinfachte Turnierinfrastruktur“ und mehrere Turniere in einer Woche geben. Die gesamten Auswirkungen würde man auch 2021 noch spüren. Denn bislang ist noch nicht klar, wie sich Sponsoring-Einnahmen und die Rechte-Vermarktung entwickelt.