Bitte beachten Sie ab dem Jahr 2016 auch folgende Änderungen der Golfregeln und die Regeländerungen die 2019 in Kraft traten und zum World-Handicap . Die untenstehenden Regeln sind die nicht die aktuell gültigen Golfregeln ab dem Jahr 2019.
Inhalt
- REGEL 1 DAS SPIEL 1-1 Allgemeines Golf spielen ist, einen Ball mit einem Schläger durch einen Schlag oder aufeinander folgende Schläge in Übereinstimmung mit den Regeln vom Abschlag in das Loch zu spielen.
- REGEL 2 LOCHSPIEL
- REGEL 3 ZÄHLSPIEL
- REGEL 4 SCHLÄGER
- REGEL 5 DER BALL
- DIE VERANTWORTLICHKEIT DES SPIELERS REGEL 6 DER SPIELER
- REGEL 7 ÜBEN
- REGEL 8 BELEHRUNG; SPIELLINIE ANGEBEN
- REGEL 9 AUSKUNFT ÜBER SCHLAGZAHL
- REGEL 10 SPIELFOLGE
- REGEL 11 ABSCHLAG
- SPIELEN DES BALLS REGEL 12 BALL SUCHEN UND IDENTIFIZIEREN
REGEL 1 DAS SPIEL
1-1 Allgemeines
Golf spielen ist, einen Ball mit einem Schläger durch einen Schlag oder aufeinander folgende Schläge in Übereinstimmung mit den Regeln vom Abschlag in das Loch zu spielen.
1-2 Beeinflussung des Balls
Kein Spieler oder Caddie darf irgendetwas unternehmen, um Lage oder Bewegung eines Balls zu beeinflussen, es sei denn in Übereinstimmung mit den Regeln.
(Fortbewegen beweglicher Hemmnisse – siehe Regel 24-1.) STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 1-2: Lochspiel — Lochverlust; Zählspiel — Zwei Schläge.
Anmerkung: Bei schwerwiegendem Verstoß gegen Regel 1-2 darf die Spielleitung die Strafe der Disqualifi kation verhängen.
1-3 Übereinkunft über Nichtanwendung von Regeln
Spieler dürfen nicht übereinkommen, irgendeine Regel nicht anzuwenden oder irgendeine Strafe außer Acht zu lassen.
STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 1-3: Lochspiel — Disqualifikation beider Parteien; Zählspiel — Disqualifikation beteiligter Bewerber. (Übereinkunft zum Spielen außer Reihenfolge im Zählspiel – siehe Regel 10-2c.)
1-4 Nicht durch Regeln erfasste Einzelheiten
Wird irgendeine strittige Einzelheit nicht durch die Regeln erfasst, so sollte nach Billigkeit entschieden werden.
REGEL 2 LOCHSPIEL
2-1 Allgemeines
Ein Spiel besteht aus einer Partei, die, wenn nicht von der Spielleitung anders bestimmt, über die festgesetzte Runde gegen eine andere Partei spielt. Im Lochspiel wird lochweise gespielt. Sofern die Regeln nichts anderes bestimmen, gewinnt ein Loch diejenige Partei, die mit weniger Schlägen ihren Ball einlocht. Im Vorgabespiel gewinnt das niedrigere Nettoergebnis das Loch. Der Stand des Lochspiels wird durch die Begriffe „so viele Löcher auf“, „gleich (all square)“ und „so viele Löcher zu spielen“ ausgedrückt. Eine Partei ist „dormie“, wenn sie so viele Löcher auf ist, wie noch zu spielen sind.
2-2 Halbiertes Loch
Ein Loch ist halbiert, wenn beide Parteien mit der gleichen Schlagzahl einlochen. Hat ein Spieler eingelocht und kann sein Gegner mit einem Schlag halbieren, der Spieler zieht sich jedoch nach dem Einlochen eine Strafe zu, so ist das Loch halbiert.
2-3 Gewinner im Lochspiel
Ein Lochspiel ist gewonnen, wenn eine Partei mit mehr Löchern führt als noch zu spielen sind. Zur Entscheidung bei Gleichstand darf die Spielleitung eine festgesetzte Runde um so viele Löcher verlängern, wie erforderlich sind, bis das Lochspiel gewonnen ist.
2-4 Schenken von nächstem Schlag, Loch oder Lochspiel
Ist der Ball des Gegners zur Ruhe gekommen, so darf der Spieler seinem Gegner den nächsten Schlag jederzeit als eingelocht schenken. Der Ball gilt als vom Gegner mit seinem nächsten Schlag eingelocht und jede Partei darf den Ball entfernen. Ein Spieler darf ein Loch jederzeit vor Beginn oder Abschluss des Lochs schenken. Ein Spieler darf ein Lochspiel jederzeit vor Beginn oder Abschluss des Lochspiels schenken. Ein Schenken darf weder zurückgewiesen noch widerrufen werden. (Ball ragt über den Lochrand hinaus – siehe Regel 16-2.)
2-5 Zweifel oder Streit über Spielweise; Beanstandungen
Entstehen im Lochspiel zwischen den Spielern Zweifel oder Streit, so kann ein Spieler eine Beanstandung erheben. Ist kein befugter Vertreter der Spielleitung binnen angemessener Frist erreichbar, so müssen die Spieler das Spiel ohne Verzögerung fortsetzen. Eine Beanstandung wird von der Spielleitung nur berücksichtigt, wenn der beanstandende Spieler seinem Gegner mitteilt, a) dass er eine Beanstandung erhebt, b) welche Tatsachen er beanstandet und c) dass er eine Regelentscheidung verlangt. Die Beanstandung muss erhoben werden, bevor irgendein an dem Lochspiel beteiligter Spieler am nächsten Abschlag schlägt, bzw., sofern es sich um das letzte Loch des Lochspiels handelt, bevor alle an dem Lochspiel beteiligten Spieler das Grün verlassen. Eine spätere Beanstandung darf von der Spielleitung nicht berücksichtigt werden, es sei denn, sie beruht auf Tatsachen, die dem beanstandenden Spieler zuvor unbekannt waren, und ihm wurde von einem Gegner eine falsche Auskunft (Regeln 6-2a und 9) erteilt. In keinem Fall wird jedoch eine spätere Beanstandung nach offizieller Bekanntgabe des Lochspielergebnisses berücksichtigt, ausgenommen der Gegner hätte nach Überzeugung der Spielleitung die falsche Auskunft wissentlich gegeben.
2-6 Grundstrafe
Sofern nichts anderes vorgesehen, ist die Strafe für Verstoß gegen eine Regel im Lochspiel Lochverlust.
REGEL 3 ZÄHLSPIEL
3-1 Gewinner
Gewinner ist derjenige Bewerber, der für die festgesetzte(n) Runde(n) die wenigsten Schläge benötigt. In einem Wettspiel mit Vorgabe ist der Bewerber mit dem niedrigsten Netto-Ergebnis für die festgesetzte(n) Runde(n) der Gewinner.
3-2 Nicht eingelocht
Locht ein Bewerber an irgendeinem Loch nicht ein und behebt diesen Fehler nicht, bevor er einen Schlag vom nächsten Abschlag spielt bzw., sofern es sich um das letzte Loch der Runde handelt, das Grün verlässt, so ist er disqualifiziert.
3-3 Zweifel über Spielweise
a. Verfahren
Im Zählspiel darf ein Bewerber, der beim Spielen eines Lochs im Zweifel ist, welches seine Rechte sind oder wie er zu spielen hat, straflos das Loch mit zwei Bällen beenden. Nach Entstehen der Lage, die den Zweifel hervorruft, muss der Bewerber vor jeder weiteren Handlung seinem Zähler oder einem Mitbewerber ankündigen, dass er zwei Bälle spielen will und welcher Ball gelten soll, sofern es die Regeln gestatten. Versäumt er dies, gilt Regel 3-3b (II). Der Bewerber muss, bevor er seine Zählkarte einreicht, den Sachverhalt der Spielleitung melden. Versäumt er dies, so ist er disqualifiziert.
b. Schlagzahl für das Loch
(I) Ist nach den Regeln die Spielweise mit dem Ball zulässig, den der Bewerber im Voraus ausgewählt hatte, so gilt die Schlagzahl mit dem ausgewählten Ball als seine Schlagzahl für das Loch. Anderenfalls gilt die Schlagzahl mit dem anderen Ball, wenn die Regeln das mit diesem Ball gewählte Verfahren erlauben.
(II) Versäumt der Bewerber, im Voraus anzukündigen, dass er das Loch mit zwei Bällen beenden will oder welcher Ball gelten soll, so gilt die Schlagzahl mit dem ursprünglichen Ball, vorausgesetzt, er wurde in Übereinstimmung mit den Regeln gespielt.
Ist der ursprüngliche Ball nicht einer der gespielten Bälle, gilt der erste ins Spiel gebrachte Ball, vorausgesetzt, er wurde in
Übereinstimmung mit den Regeln gespielt. Anderenfalls gilt die Schlagzahl mit dem anderen Ball, wenn die Regeln das mit dem
anderen Ball gewählte Verfahren erlauben. Anmerkung 1: Spielt ein Bewerber einen zweiten Ball nach Regel 3-3, so werden die Schläge, die nach Heranziehen dieser Regel mit dem Ball anfielen, der nicht gewertet wird, nicht gezählt, und Strafschläge, die nur beim Spielen dieses Balls anfielen, bleiben außer Betracht. Anmerkung 2: Ein nach Regel 3-3 gespielter zweiter Ball ist kein
provisorischer Ball nach Regel 27-2.
3-4 Regelverweigerung
Weigert sich ein Bewerber, einer Regel nachzukommen, die eines anderen Bewerbers Rechte berührt, so ist er disqualifiziert.
3-5 Grundstrafe
Sofern nichts anderes vorgesehen, ist die Strafe für Verstoß gegen eine Regel im Zählspiel zwei Schläge.
REGEL 4 SCHLÄGER
Ein Spieler, der Zweifel hat, ob ein Schläger zulässig ist, sollte den R&A zurate ziehen. Ein Hersteller sollte dem R&A von einem Schläger, der hergestellt werden soll, ein Muster zur Entscheidung vorlegen, ob der Schläger in Einklang mit den Golfregeln steht. Versäumt ein Hersteller, vor der Herstellung und/oder Vermarktung eines Schlägers ein Muster vorzulegen oder hierzu eine Entscheidung abzuwarten, so läuft der Hersteller Gefahr, dass der Schläger als nicht mit den Golfregeln in Einklang stehend erklärt wird. Jedes dem R&A übersandte Muster geht als Belegstück in dessen Eigentum über.
4-1 Form und Machart von Schlägern
a. Allgemeines
Die Schläger des Spielers müssen dieser Regel sowie den Einzelvorschriften und Auslegungsbestimmungen des Anhangs II entsprechen.
b. Abnutzung und Abänderung
Für einen Schläger, der in neuem Zustand mit den Regeln in Einklang steht, gilt dies auch im Zustand der Abnutzung durch normalen Gebrauch. Ein absichtlich veränderter Teil eines Schlägers gilt als neu und muss in dem abgeänderten Zustand den Regeln entsprechen.
4-2 Veränderte Spieleigenschaften und Fremdstoff
a. Veränderte Spieleigenschaften
Während einer festgesetzten Runde dürfen die Spieleigenschaften eines Schlägers weder durch Abänderung noch auf irgendeine sonstige Weise absichtlich verändert werden.
b. Fremdstoff
Fremdstoff darf nicht zu dem Zweck an der Schlagfläche angebracht werden, die Bewegung des Balls zu beeinflussen.
STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 4-1 oder 4-2: Disqualifikation.
4-3 Beschädigte Schläger: In Stand setzen und Ersatz
a. Beschädigung im normalen Spielverlauf
Wurde während einer festgesetzten Runde der Schläger eines Spielers im normalen Spielverlauf beschädigt, so darf der Spieler
(I) den Schläger für den Rest der festgesetzten Runde im beschädigten Zustand weiter gebrauchen oder
II) den Schläger in Stand setzen oder in Stand setzen lassen, ohne das Spiel unangemessen zu verzögern oder
(III) als eine zusätzliche Wahlmöglichkeit, aber nur, wenn der Schläger spielunbrauchbar ist, den beschädigten Schläger durch einen beliebigen anderen Schläger ersetzen. Das Ersetzen eines Schlägers darf das Spiel nicht unangemessen verzögern und es darf nicht irgendein Schläger ausgeliehen werden, den irgendwer, der auf dem Platz spielt, zum Spielen ausgewählt hat. STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 4-3a: siehe Strafenvermerk zu Regel 4-4a oder b und c. Anmerkung: Ein Schläger ist spielunbrauchbar, wenn er beträchtlich beschädigt ist, z. B. wenn der Schaft eingebeult, merklich verbogen oder in Stücke zerbrochen oder der Schlägerkopf lose, losgelöst oder merklich verformt ist oder der Griff sich löst. Ein Schläger ist nicht spielunbrauchbar, nur weil der Anstellwinkel oder die Abwinkelung der Schlagfläche des Schlägerkopfs verändert oder weil der Schlägerkopf verschrammt ist.
b. Andere, nicht im normalen Spielverlauf entstandene Beschädigung
Wurde während einer festgesetzten Runde der Schläger eines Spielers auf andere Weise als im normalen Spielverlauf beschädigt, sodass er dadurch nicht in Einklang mit den Regeln steht oder dadurch seine Spieleigenschaften verändert sind, so darf er anschließend während der Runde nicht mehr gebraucht oder ersetzt werden.
c. Beschädigung vor der Runde
Ein Spieler darf einen Schläger, der vor einer Runde beschädigt wurde, gebrauchen, vorausgesetzt, der Schläger steht in seinem beschädigten Zustand in Einklang mit den Regeln. Vor einer Runde eingetretener Schaden an einem Schläger darf während der Runde behoben werden, sofern sich dadurch die Spieleigenschaften nicht verändern und das Spiel nicht unangemessen verzögert wird. STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 4-3b oder c: Disqualifikation. (Unangemessene Verzögerung – siehe Regel 6-7.)
4-4 Höchstzahl von 14 Schlägern
a. Auswahl und Hinzufügen von Schlägern
Der Spieler darf eine festgesetzte Runde nicht mit mehr als 14 Schlägern antreten. Er ist für diese Runde auf die ausgewählten Schläger beschränkt, jedoch darf er, sofern er mit weniger als 14 Schlägern angetreten ist, beliebig viele hinzufügen, vorausgesetzt die Gesamtzahl übersteigt nicht 14. Das Hinzufügen eines Schlägers oder von Schlägern darf das Spiel nicht unangemessen verzögern (Regel 6-7) und der Spieler darf keinen Schläger hinzufügen oder ausleihen, den irgendwer, der auf dem Platz spielt, zum Spielen ausgewählt hat.
b. Partner dürfen Schläger gemeinsam gebrauchen
Partner dürfen Schläger gemeinsam gebrauchen, sofern die Gesamtzahl der Schläger, die die Partner mitführen und gemeinsam gebrauchen, 14 nicht übersteigt. STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 4-4a oder b: UNBESCHADET DER ÜBERZAHL MITGEFÜHRTER SCHLÄGER Lochspiel — Am Ende des Lochs, bei dem der Regelverstoß festgestellt wurde, ist der Stand des Lochspiels zu berichtigen; dabei wird für jedes Loch, bei dem gegen die Regel verstoßen wurde, ein Loch abgezogen, höchstens jedoch zwei Löcher pro Runde. Zählspiel — Zwei Schläge für jedes Loch, bei dem gegen die Regel verstoßen wurde, höchstens jedoch vier Schläge pro Runde. Wettspiele gegen Par — Strafen wie im Lochspiel. Wettspiele nach Stableford — siehe Anmerkung 1 zu Regel 32-1b.
c. Überzähliger Schläger neutralisiert
Jeder unter Verstoß gegen Regel 4-3a (III) oder Regel 4-4 mitgeführte oder gebrauchte Schläger muss vom Spieler gegenüber seinem Gegner im Lochspiel oder seinem Zähler oder einem Mitbewerber im Zählspiel unverzüglich nach Feststellung des Verstoßes für neutralisiert erklärt werden. Der Spieler darf den Schläger für den Rest der festgesetzten Runde nicht mehr gebrauchen.
STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 4-4c: Disqualifikation.
REGEL 5 DER BALL
5-1 Allgemeines
Der vom Spieler gespielte Ball muss den in Anhang III geforderten Spezifikationen entsprechen. Anmerkung: Die Spielleitung darf in Wettspielausschreibungen (Regel 33-1) festlegen, dass der vom Spieler gespielte Ball im aktuell gültigen Verzeichnis zugelassener Golfbälle des R&A aufgeführt ist.
5-2 Fremdstoff
Fremdstoff darf nicht zu dem Zweck an einem Ball angebracht werden, seine Spieleigenschaften zu verändern.
STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 5-1 ODER 5-2: Disqualifikation.
5-3 Ball spielunbrauchbar
Ein Ball ist spielunbrauchbar, wenn er sichtbar eingekerbt, zerschlagen oder verformt ist. Ein Ball ist nicht lediglich deswegen spielunbrauchbar, weil Schmutz oder andere Stoffe daran haften, weil er verschrammt oder zerkratzt oder weil die Farbe beschädigt oder fleckig ist. Hat ein Spieler Grund zu der Annahme, dass sein Ball beim Spielen des zu spielenden Lochs spielunbrauchbar wurde, so darf er ihn strafl os aufnehmen, um entscheiden zu können, ob er spielunbrauchbar ist. Bevor er den Ball aufnimmt, muss der Spieler die Absicht dazu seinem Gegner im Lochspiel bzw. seinem Zähler oder einem Mitbewerber im Zählspiel ankündigen und die Lage des Balls kennzeichnen. Sodann darf er den Ball aufnehmen und überprüfen, vorausgesetzt, er gibt dem Gegner, Zähler oder Mitbewerber Gelegenheit zum Prüfen des Balls sowie das Aufnehmen und Zurücklegen zu beobachten. Der Ball darf nicht gereinigt werden, wenn er nach Regel 5-3 aufgenommen wurde. Versäumt der Spieler, dieses Verfahren ganz oder teilweise einzuhalten, zieht er sich einen Strafschlag zu. Ist entschieden, dass der Ball beim Spielen des zu spielenden Lochs spielunbrauchbar wurde, so darf der Spieler einen anderen Ball einsetzen und ihn an der Stelle hinlegen, an der der ursprüngliche Ball gelegen hatte. Anderenfalls muss der ursprüngliche Ball zurückgelegt werden. Ersetzt ein Spieler unzulässig einen Ball durch einen anderen Ball und macht er einen Schlag nach dem fälschlicherweise ersetzten Ball, so zieht er sich die Grundstrafe für einen Verstoß gegen Regel 5-3 zu, jedoch keine weitere Strafe nach dieser Regel oder Regel 15-2. Springt ein Ball als Folge eines Schlags in Stücke, so ist der Schlag zu annullieren, und der Spieler muss strafl os einen Ball so nahe wie möglich der Stelle spielen, an der der ursprüngliche Ball gespielt worden war (siehe Regel 20-5). *STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 5-3: Lochspiel — Lochverlust; Zählspiel — Zwei Schläge. *Zieht sich ein Spieler die Grundstrafe für Verstoß gegen Regel 5-3 zu, so kommt keine zusätzliche Strafe nach dieser Regel hinzu. Anmerkung: Will der Gegner, Zähler oder Mitbewerber einen Anspruch auf spielunbrauchbaren Ball bestreiten, so muss das geschehen, bevor der Spieler einen anderen Ball spielt. (Reinigen eines vom Grün oder nach einer anderen Regel aufgenommenen Balls – siehe Regel 21.)
DIE VERANTWORTLICHKEIT DES SPIELERS
REGEL 6 DER SPIELER
6-1 Regeln
Der Spieler und sein Caddie sind dafür verantwortlich, dass ihnen die Regeln bekannt sind. Während einer festgesetzten Runde zieht sich der Spieler für jeden Regelverstoß seines Caddies die jeweils anwendbare Strafe zu.
6-2 Vorgabe
a. Lochspiel
Vor Antritt eines Lochspiels in einem Wettspiel mit Vorgabe sollten die Spieler gegenseitig ihre jeweiligen Vorgaben feststellen. Beginnt ein Spieler ein Lochspiel, nachdem er eine höhere Vorgabe angegeben hat als sie ihm zusteht, und wirkt sich dies auf die Anzahl der zu gewährenden oder in Anspruch zu nehmenden Vorgabeschläge aus, so ist er disqualifiziert; anderenfalls muss der Spieler mit der von ihm angegebenen Vorgabe zu Ende spielen.
b. Zählspiel
Bei jeder Runde eines Wettspiels mit Vorgabe muss sich der Bewerber vergewissern, dass seine Vorgabe auf seiner Zählkarte eingetragen ist, bevor sie der Spielleitung eingereicht wird. Ist vor der Einreichung keine Vorgabe eingetragen (Regel 6-6b) oder ist die eingetragene Vorgabe höher als die dem Bewerber zustehende und wirkt sich dies auf die Anzahl der erhaltenen Vorgabeschläge aus, so verfällt er für das Wettspiel mit Vorgabe der Disqualifikation; anderenfalls gilt die Schlagzahl. Anmerkung: Der Spieler ist dafür verantwortlich, dass er weiß, an welchen Löchern Vorgabeschläge gewährt oder in Anspruch genommen werden.
6-3 Abspielzeit und Spielergruppen
a. Abspielzeit
Der Spieler muss zu der von der Spielleitung angesetzten Zeit abspielen.
b. Spielergruppen
Im Zählspiel muss der Bewerber während der gesamten Runde in der Gruppe bleiben, die von der Spielleitung eingeteilt wurde, sofern nicht die Spielleitung einen Wechsel zulässt oder nachträglich genehmigt. STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 6-3: Disqualifikation. (Bestball- und Vierballspiel – siehe Regeln 30-3a und 31-2.) Anmerkung: Die Spielleitung darf in der Ausschreibung eines Wettspiels (Regel 33-1) festlegen, dass ein Spieler, der spielbereit innerhalb von fünf Minuten nach seiner Abspielzeit am Ort seines Starts eintrifft, sofern die Aufhebung der Disqualifikationsstrafe nach Regel 33-7 nicht gerechtfertigt ist, für Versäumen der Abspielzeit statt mit Disqualifikation bestraft wird im Lochspiel mit Lochverlust am ersten Loch und im Zählspiel mit zwei Schlägen am ersten Loch.
6-4 Caddie
Der Spieler darf sich von einem Caddie unterstützen lassen, jedoch stets nur einen Caddie zu gleicher Zeit haben. STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 6-4: Lochspiel: Nach Beendigung des Loches, an dem der Verstoß festgestellt wird, wird der Stand des Lochspiels für jedes Loch, an dem der Verstoß vorkam, durch Abzug eines Lochs korrigiert, jedoch höchstens um zwei Löcher für die Runde. Zählspiel: zwei Strafschläge für jedes Loch, an dem der Verstoß vorkam, jedoch höchstens vier Stafschläge für die Runde. Lochspiel oder Zählspiel: Für den Fall eines Regelverstoßes zwischen dem Spiel von zwei Löchern, gilt die Strafe für das nächste Loch. Ein Spieler, der mehr als einen Caddie hat und gegen diese Regel verstößt, muss unmittelbar, nachdem ihm der Regelverstoß bekannt wird, sicherstellen, dass er für den Rest der festgesetzten Runde nicht mehr als einen Caddie gleichzeitig hat, anderenfalls ist er disqualifiziert. Wettspiele gegen Par – Strafen wie im Lochspiel. Wettspiele nach Stableford – siehe Anmerkung 2 zu Regel 32-1b. Anmerkung: Die Spielleitung darf in den Wettspielbedingungen (Regel 33-1) den Einsatz von Caddies untersagen oder einen Spieler in der Wahl seines Caddies beschränken.
6-5 Ball
Der Spieler ist dafür verantwortlich, dass er den richtigen Ball spielt. Jeder Spieler sollte seinen Ball kennzeichnen.
6-6 Schlagzahlen im Zählspiel
a. Schlagzahlen aufschreiben
Nach jedem Loch sollte der Zähler die Schlagzahl mit dem Bewerber vergleichen und aufschreiben. Bei Beendigung der Runde muss der Zähler die Zählkarte unterschreiben und sie dem Bewerber aushändigen. Schreibt mehr als ein Zähler die Schlagzahlen auf, so muss jeder den Teil unterschreiben, für den er verantwortlich ist.
b. Zählkarte unterschreiben und einreichen
Nach Beendigung der Runde sollte der Bewerber seine Schlagzahl für jedes Loch nachprüfen und alle zweifelhaften Einzelheiten mit der Spielleitung klären. Er muss die Unterschrift des Zählers oder der Zähler sicherstellen, die Zählkarte gegenzeichnen und sie so bald wie möglich der Spielleitung einreichen.
STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 6-6b: Disqualifikation.
c. Änderung der Zählkarte
Auf einer Zählkarte darf nichts mehr geändert werden, nachdem der Bewerber sie der Spielleitung eingereicht hat.
d. Falsche Schlagzahl für das Loch
Der Bewerber ist dafür verantwortlich, dass die für jedes Loch auf seiner Zählkarte aufgeschriebene Schlagzahl richtig ist. Reicht er für irgendein Loch eine niedrigere als die tatsächlich gespielte Schlagzahl ein, so ist er disqualifiziert. Reicht er für irgendein Loch eine höhere als die tatsächlich gespielte Schlagzahl ein, so gilt die eingereichte Schlagzahl. Anmerkung 1: Für das Zusammenzählen der Schlagzahlen und die Anrechnung der auf der Zählkarte eingetragenen Vorgabe ist die Spielleitung verantwortlich – siehe Regel 33-5. Anmerkung 2: Für Vierball-Zählspiel siehe auch Regel 31-4 und -7a.
6-7 Unangemessene Verzögerung; langsames Spiel
Der Spieler muss ohne unangemessene Verzögerung und in Übereinstimmung mit jeder von der Spielleitung für das Spieltempo ggf. erlassenen Richtlinie spielen. Zwischen der Beendigung eines Lochs und dem Abspielen am nächsten Abschlag darf der Spieler das Spiel nicht unangemessen verzögern.STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 6-7: Lochspiel – Lochverlust; Zählspiel – Zwei Schläge. Wettspiele gegen Par – siehe Anmerkung 3 in Regel 32-1a. Wettspiele nach Stableford – siehe Anmerkung 3 zu Regel 32-1b. Bei anschließendem Verstoß – Disqualifikation.Anmerkung 1: Verzögert der Spieler unangemessen das Spiel zwischen den Löchern, so verzögert er das Spielen des nächsten Lochs und zieht sich, außer bei Wettspielen gegen Par oder nach Stableford (siehe Regel 32), für jenes Loch die Strafe zu. Anmerkung 2: Zur Verhinderung langsamen Spiels darf die Spielleitung in der Ausschreibung eines Wettspiels (Regel 33-1) Richtlinien für das Spieltempo erlassen, einschließlich zulässiger Höchstzeiten zur Vollendung einer festgesetzten Runde, eines Lochs oder eines Schlags. Nur im Zählspiel darf die Spielleitung in einer solchen Ausschreibung die Strafe für Verstoß gegen diese Regel wie folgt abändern: Erster Verstoß — Ein Schlag; Zweiter Verstoß — Zwei Schläge. Bei anschließendem Verstoß — Disqualifikation.
6-8 Spielunterbrechung; Wiederaufnahme des Spiels
a. Erlaubt
Der Spieler darf das Spiel nicht unterbrechen, es sei denn
(I) die Spielleitung hat das Spiel ausgesetzt;
(II) er sieht Blitzgefahr als gegeben an;
(III) er benötigt eine Entscheidung der Spielleitung über eine zweifelhafte oder strittige Einzelheit (siehe Regeln 2-5 und 34-3); oder
(IV) aus anderem triftigen Grund wie plötzlichem Unwohlsein. Schlechtes Wetter als solches ist kein triftiger Grund für Spielunterbrechung. Unterbricht der Spieler das Spiel ohne ausdrückliche Genehmigung der Spielleitung, so muss er dies der Spielleitung so bald wie durchführbar melden. Hält er sich daran, und erachtet die Spielleitung den Grund als hinlänglich, so verfällt er keiner Strafe, anderenfalls der Disqualifikation. Ausnahme im Lochspiel: Spieler, die ein Lochspiel in gegenseitiger Übereinkunft unterbrechen, verfallen nicht der Disqualifi kation, sofern sie dadurch nicht das Wettspiel verzögern.
Anmerkung: Verlassen des Platzes ist als solches keine Spielunterbrechung.
b. Verfahren bei Aussetzung des Spiels durch Spielleitung
Hat die Spielleitung das Spiel ausgesetzt, so dürfen die Spieler eines Lochspiels bzw. einer Spielergruppe, die sich zwischen dem Spielen von zwei Löchern befi nden, das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Befinden sie sich beim Spielen eines Lochs, so dürfen sie das Spiel unverzüglich unterbrechen oder das Spiel des Lochs fortsetzen, sofern dies ohne Verzögerung geschieht. Entscheiden sie sich für die Fortsetzung des Spiels an dem Loch, so dürfen sie das Spiel vor Beendigung des Lochs unterbrechen. In jeden Fall muss das Spiel nach Beendigung des Loches unterbrochen werden. Die Spieler müssen das Spiel wieder aufnehmen, wenn die Spielleitung eine Wiederaufnahme des Spiels angeordnet hat.STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 6-8b: Disqualifikation. Anmerkung: Die Spielleitung darf in der Ausschreibung eines Wettspiels (Regel 33-1) festlegen, dass bei drohender Gefahr nach Aussetzung des Spiels durch die Spielleitung das Spiel unverzüglich unterbrochen werden muss. Unterlässt es ein Spieler, das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, so ist er disqualifi ziert, sofern nicht die Aufhebung dieser Strafe nach Regel 33-7 gerechtfertigt ist.
c. Ball aufnehmen bei Spielunterbrechung
Ein Spieler, der beim Spielen eines Lochs das Spiel nach Regel 6-8a unterbricht, darf strafl os seinen Ball nur dann aufnehmen, wenn die Spielleitung das Spiel ausgesetzt hat oder wenn das Aufnehmen aus triftigem Grund erfolgt. Vor dem Aufnehmen des Balls muss dessen Lage vom Spieler gekennzeichnet werden. Unterbricht der Spieler das Spiel und nimmt er seinen Ball ohne ausdrückliche Genehmigung der Spielleitung auf, so muss er bei der Meldung an die Spielleitung (Regel 6-8a) gleichzeitig das Aufnehmen des Balls melden. Nimmt der Spieler den Ball ohne einen triftigen Grund auf, versäumt er, die Lage des Balls vor dem Aufnehmen zu kennzeichnen, oder versäumt er, das Aufnehmen des Balls zu melden, so zieht er sich einen Strafschlag zu.
d. Verfahren bei Wiederaufnahme des Spiels
Das Spiel muss dort wieder aufgenommen werden, wo es unterbrochen wurde, auch an einem späteren Tag. Der Spieler muss entweder vor oder bei Wiederaufnahme des Spiels folgendermaßen verfahren
(I) wurde der Ball vom Spieler aufgenommen, so muss er, vorausgesetzt, er war nach Regel 6-8c zum Aufnehmen des Balls berechtigt, einen Ball an die Stelle hinlegen, von der der ursprüngliche Ball aufgenommen wurde. Anderenfalls muss der ursprüngliche Ball an die Stelle gelegt werden, von der er aufgenommen wurde;
(II) hat der nach Regel 6-8c zum Aufnehmen seines Balls berechtigte Spieler seinen Ball nicht aufgenommen, so darf er den Ball aufnehmen, reinigen und zurücklegen oder durch einen anderen Ball an der Stelle, von der der ursprüngliche Ball aufgenommen worden war, ersetzen. Bevor der Ball aufgenommen wird, muss der Spieler seine Lage kennzeichnen, oder
(III) wurde während der Spielunterbrechung der Ball oder der Ballmarker des Spielers bewegt (auch durch Einwirkung von Wind oder Wasser), so muss ein Ball oder Ballmarker an die Stelle, von der der ursprüngliche Ball oder Ballmarker wegbewegt wurde, hingelegt werden.
Anmerkung: Wenn die Stelle, an die der Ball hinzulegen ist, nicht bestimmt werden kann, so muss diese Stelle geschätzt werden und der Ball muss an die geschätzte Stelle hingelegt werden. Die Verfahrensweisen der Regel 20-3c fi nden hier keine Anwendung. *STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 6-8c oder -d: Lochspiel — Lochverlust; Zählspiel — Zwei Schläge. *Hat sich ein Spieler die Grundstrafe für einen Verstoß gegen Regel 6-8d zugezogen, so fällt keine weitere Strafe nach Regel 6-8c an.
REGEL 7 ÜBEN
7-1 Vor oder zwischen Runden
a. Lochspiel
Am Tag eines Lochwettspiels darf ein Spieler vor einer Runde auf dem Wettspielplatz üben.
b. Zählspiel
Vor einer Runde oder einem Stechen an einem Tag eines Zählwettspiels darf ein Bewerber nicht auf dem Wettspielplatz üben oder die Oberfl äche irgendeines Grüns des Platzes durch Rollen eines Balls oder Aufrauen oder Kratzen an der Oberfl äche prüfen. Werden zwei oder mehr Zählwettspielrunden an aufeinander folgenden Tagen gespielt, so ist zwischen jenen Runden einem Bewerber das Üben oder das Prüfen der Oberfl äche irgendeines Grüns durch Rollen eines Balls oder Aufrauen oder Kratzen der Oberfl äche auf keinem Platz gestattet, der im weiteren Verlauf des Wettspiels noch gespielt werden muss. Ausnahme: Putten oder Chippen zu Übungszwecken auf oder nahe dem ersten Abschlag ist vor dem Abspielen zu einer Runde oder einem Stechen gestattet. STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 7-1b: Disqualifikation. Anmerkung: Die Spielleitung darf in der Ausschreibung eines Wettspiels (Regel 33-1) das Üben auf dem Wettspielplatz an jedem Tag eines Lochwettspiels untersagen oder das Üben auf dem Wettspielplatz bzw. Teilen des Platzes (Regel 33-2c) an jedem Tag oder zwischen Runden eines Zählwettspiels gestatten.
7-2 Während der Runde
Ein Spieler darf beim Spielen eines Lochs keinen Übungsschlag machen. Zwischen dem Spielen von zwei Löchern darf ein Spieler keinen Übungsschlag machen, außer er übt Putten oder Chippen auf oder nahe
(a) dem Grün des zuletzt gespielten Lochs,
(b) jedem Übungsgrün oder
(c) dem Abschlag des nächsten in der Runde zu spielenden Lochs, sofern ein derartiger Übungsschlag nicht aus einem Hindernis gemacht wird und das Spiel nicht unangemessen verzögert wird (Regel 6-7). Schläge zur Fortsetzung des Spiels an einem Loch, dessen Ergebnis bereits entschieden ist, sind keine Übungsschläge. Ausnahme: Wurde das Spiel von der Spielleitung ausgesetzt, so darf der Spieler vor Wiederaufnahme des Spiels üben (a) wie in dieser Regel vorgesehen, (b) überall außerhalb des Wettspielplatzes und (c) anderweitig je nach Genehmigung der Spielleitung. STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 7-2: Lochspiel — Lochverlust; Zählspiel — Zwei Schläge. Wird der Verstoß zwischen dem Spielen von zwei Löchern begangen, so gilt die Strafe für das nächste Loch. Anmerkung 1: Ein Übungsschwung ist kein Übungsschlag und darf überall ausgeführt werden, sofern der Spieler dadurch keine Regel verletzt.Anmerkung 2: Die Spielleitung darf in den Wettspielbedingungen (Regel 33-1)
(a) das Üben auf oder nahe dem Grün des zuletzt gespielten Lochs und
(b) das Rollen eines Balls auf dem Grün des zuletzt gespielten Lochs untersagen.
REGEL 8 BELEHRUNG; SPIELLINIE ANGEBEN
8-1 Belehrung
Während einer festgesetzten Runde darf ein Spieler
(a) niemandem im Wettspiel, der auf dem Platz spielt, ausgenommen seinem Partner, Belehrung erteilen oder
(b) nicht von irgendjemand anderem außer seinem Partner oder einem ihrer Caddies Belehrung erbitten.
8-2 Spiellinie angeben
a. Außerhalb des Grüns
Außer auf dem Grün darf sich ein Spieler die Spiellinie von jedermann angeben lassen, doch darf niemand vom Spieler auf, nahe bei oder in der Verlängerung der Linie über das Loch hinaus in Position gebracht werden, während der Schlag gemacht wird. Jedes Zeichen, das vom Spieler oder mit seinem Wissen zum Angeben der Linie gesetzt wird, muss vor dem Spielen des Schlags entfernt werden.Ausnahme: Flaggenstock bedienen oder hochhalten – siehe Regel 17-1.
b. Auf dem Grün
Befindet sich der Ball des Spielers auf dem Grün, so dürfen der Spieler, sein Partner oder einer ihrer Caddies vor dem Schlag, nicht aber während der Schlag gespielt wird, eine Puttlinie angeben, wobei jedoch das Grün nicht berührt werden darf. Nirgendwo darf ein Zeichen zum Angeben einer Puttlinie gesetzt werden. STRAFE FÜR REGELVERSTOSS: Lochspiel — Lochverlust; Zählspiel — Zwei Schläge.Anmerkung: Bei Mannschaftswettspielen darf die Spielleitung in der Ausschreibung eines Wettspiels (Regel 33-1) jeder einzelnen Mannschaft die Einsetzung einer Person gestatten, die ihren Mannschaftsteilnehmern Belehrung (einschließlich Angebens einer Puttlinie) erteilen darf. Die Spielleitung kann Bedingungen für die Einsetzung und die zulässigen Handlungen einer solchen Person erlassen. Sie muss der Spielleitung vor dem Erteilen von Belehrung benannt werden.
REGEL 9 AUSKUNFT ÜBER SCHLAGZAHL
9-1 Allgemeines
Die Anzahl der Schläge, die ein Spieler gespielt hat, schließt alle Strafschläge ein, die er sich zugezogen hat.
9-2 Lochspiel
a. Auskunft über die Schlagzahl
Ein Gegner hat Anspruch darauf, vom Spieler beim Spielen eines Lochs dessen jeweiligen Stand der Schlagzahl und im Anschluss an das Spielen eines Lochs dessen Schlagzahl für das soeben beendete Loch zu erfahren.
b. Falsche Auskunft
Ein Spieler darf seinem Gegner keine falsche Auskunft geben. Wenn ein Spieler falsche Auskunft gibt, verliert er das Loch. Eine falsche Auskunft gilt als gegeben, wenn ein Spieler
(I) es unterlässt, seinen Gegner so bald wie durchführbar davon in Kenntnis zu setzen, dass er sich eine Strafe zugezogen hat, außer a) er verfährt offenkundig nach einer Regel, die Strafe nach sich zieht, und dies wurde von seinem Gegner wahrgenommen, oder b) er berichtigt seinen Fehler, bevor sein Gegner seinen nächsten Schlag macht; oder
(II) beim Spielen eines Lochs falsche Auskunft über den Stand der Schlagzahl erteilt und diesen Fehler nicht berichtigt, bevor sein Gegner den nächsten Schlag gemacht hat, oder
(III) falsche Auskunft über die Schlagzahl für das soeben beendete Loch erteilt
und sich dies auf des Gegners Auffassung vom Ergebnis des Lochs auswirkt, solange er seinen Fehler nicht berichtigt, bevor irgendein Spieler vom nächsten Abschlag einen Schlag macht oder, sofern es sich um das letzte Loch des Lochspiels handelt, bevor alle Spieler das Grün verlassen.Ein Spieler hat auch dann falsche Auskunft erteilt, wenn er aus Unkenntnis einen Strafschlag nicht berücksichtigt, den er sich zugezogen hatte. Es liegt in der Verantwortung des Spielers, die Regeln zu kennen.
9-3 Zählspiel
Ein Bewerber, der sich eine Strafe zugezogen hat, sollte seinen Zähler sobald wie durchführbar davon in Kenntnis setzen.
REGEL 10 SPIELFOLGE
10-1 Lochspiel
a. Zu Beginn des Lochs
Am ersten Abschlag ergibt sich die Ehre einer Partei aus der Aufstellung. Fehlt es an einer Aufstellung, so sollte um die Ehre gelost werden. Die Partei, die ein Loch gewinnt, nimmt am nächsten Abschlag die Ehre. Wurde ein Loch halbiert, so behält diejenige Partei die Ehre, die sie am vorhergehenden Abschlag gehabt hat.
b. Während des Spielens eines Lochs
Nachdem beide Spieler das Loch begonnen haben, wird der weiter vom Loch entfernte Ball zuerst gespielt. Sind die Bälle gleich weit vom Loch entfernt oder kann ihre jeweilige Entfernung zum Loch nicht bestimmt werden, so sollte gelost werden, welcher Ball zuerst gespielt wird. Ausnahme: Regel 30-3c (Bestball- und Vierball-Lochspiel).Anmerkung: Soll der ursprüngliche Ball nicht gespielt werden, wie er liegt, und muss der Spieler einen Ball so nahe wie möglich von der Stelle spielen, von der er den ursprünglichen Ball zuletzt gespielt hat (siehe Regel 20-5), wird die Spielfolge durch die Stelle bestimmt, von der er den vorhergehenden Schlag gespielt hatte. Darf ein Ball von einer anderen Stelle gespielt werden als derjenigen, von der der Spieler den vorhergehenden Schlag gemacht hatte, wird die Spielfolge durch den Punkt bestimmt, an dem der ursprüngliche Ball zur Ruhe kam.
c. Spielen außer Reihenfolge
Spielt ein Spieler, obwohl sein Gegner hätte spielen sollen, so ist das strafl os, aber der Gegner darf unverzüglich verlangen, dass der Spieler den so gemachten Schlag annulliert und in richtiger Reihenfolge einen Ball so nahe wie möglich der Stelle spielt, von der der ursprüngliche Ball zuletzt gespielt worden war (siehe Regel 20-5).
10-2 Zählspiel
a. Zu Beginn des Lochs
Am ersten Abschlag ergibt sich die Ehre eines Bewerbers aus der Aufstellung. Fehlt es an einer Aufstellung, so sollte um die Ehre gelost werden. Der Bewerber mit der niedrigsten Schlagzahl an einem Loch nimmt am nächsten Abschlag die Ehre. Der Bewerber mit der nächstniedrigen Schlagzahl spielt als Nächster und so fort. Haben zwei oder mehr Bewerber an einem Loch die gleiche Schlagzahl, so spielen sie am nächsten Abschlag in gleicher Reihenfolge ab wie am vorhergehenden.
b. Während des Spielens eines Lochs
Haben die Bewerber das Spielen des Lochs begonnen, ist der am weitesten vom Loch entfernte Ball zuerst zu spielen. Liegen zwei oder mehr Bälle gleich weit vom Loch entfernt oder kann ihre jeweilige Entfernung zum Loch nicht bestimmt werden, so sollte gelost werden, welcher Ball zuerst gespielt wird. Ausnahmen: Regel 22 (Ball unterstützt oder behindert Spiel) und 31-5 (Vierball-Zählspiel). Anmerkung: Soll der ursprüngliche Ball nicht gespielt werden, wie er liegt, und muss der Spieler einen Ball so nahe wie möglich von der Stelle spielen, von der er den ursprünglichen Ball zuletzt gespielt hat (siehe Regel 20-5), wird die Spielfolge durch die Stelle bestimmt, von der er den vorhergehenden Schlag gespielt hatte. Darf ein Ball von einer anderen Stelle gespielt werden als derjenigen, von der der Spieler den vorhergehenden Schlag gemacht hatte, wird die Spielfolge durch die Stelle bestimmt, an der der ursprüngliche Ball zur Ruhe kam.
c. Spielen außer Reihenfolge
Spielt ein Bewerber außer Reihenfolge, so zieht er sich keine Strafe zu, und der Ball wird gespielt wie er liegt. Stellt jedoch die Spielleitung fest, dass Bewerber übereingekommen sind, außer Reihenfolge zu spielen, um einem von ihnen einen Vorteil zu verschaffen, so verfallen sie der Disqualifikation. (Schlag machen, solange ein anderer Ball nach einem auf dem Grün gespielten Schlag in Bewegung ist – siehe Regel 16-1f.) Falsche Reihenfolge im Dreier- und Vierer-Zählspiel – siehe Regel 29-3.)
10-3 Provisorischer oder zweiter Ball vom Abschlag
Spielt ein Spieler einen provisorischen Ball oder einen zweiten Ball von einem Abschlag, so darf das erst dann geschehen, wenn sein Gegner oder Mitbewerber den ersten Schlag gespielt hat. Spielt ein Spieler einen provisorischen oder einen zweiten Ball außer Reihenfolge, so gelten die Regeln 10-1c oder 10-2c.
REGEL 11 ABSCHLAG
11-1 Aufsetzen des Balls
Soll der Ball eines Spielers innerhalb des Abschlags aufgesetzt werden, muss er auf die Oberfläche des Abschlags, einschließlich einer Bodenunebenheit (ob durch den Spieler verursacht oder nicht), oder ein Tee, das in oder auf der Oberfläche des Abschlags ist, oder Sand oder ein anderes, auf die Oberfläche des Abschlags gelegtes natürliches Material gelegt werden. Ein Spieler darf außerhalb des Abschlags stehen, um einen Ball von innerhalb des Abschlags zu spielen. Benutzt der Spieler zum Aufsetzen und Abschlagen des Balls, um ihn über den Boden zu erheben, ein unzulässiges Tee oder irgendeinen anderen Gegenstand, so zieht er sich die Strafe nach Regel 14-3 zu.
11-2 Abschlagsmarkierungen
Bevor ein Spieler mit irgendeinem Ball seinen ersten Schlag vom Abschlag des zu spielenden Lochs macht, gelten die Abschlagsmarkierungen als befestigt. Bewegt der Spieler in einem derartigen Zusammenhang eine Abschlagsmarkierung, bzw. duldet er, dass sie bewegt wird, um dadurch zu verhindern, dass sie seine Standposition, den Raum seines beabsichtigten Schwungs oder seine Spiellinie behindert, so zieht er sich die Strafe für Verstoß gegen Regel 13-2 zu.
11-3 Ball fällt vom Tee
Fällt ein Ball, der nicht im Spiel ist, vom Tee oder wird er vom Spieler beim Ansprechen vom Tee gestoßen, so darf er straflos wieder aufgesetzt werden. Wurde jedoch dabei ein Schlag nach dem Ball ausgeführt, so zählt dieser Schlag, egal ob sich der Ball bewegt hat oder nicht, und Strafe kommt nicht hinzu.
11-4 Spielen von außerhalb des Abschlags
a. Lochspiel
Spielt ein Spieler zu Beginn eines Lochs einen Ball von außerhalb des Abschlags, so ist dies straflos, aber der Gegner darf unverzüglich verlangen, dass der Spieler den Schlag annulliert und einen Ball von innerhalb des Abschlags spielt.
b. Zählspiel
Spielt ein Bewerber zu Beginn eines Lochs einen Ball von außerhalb des Abschlags, so zieht er sich eine Strafe von zwei Schlägen zu und muss dann einen Ball von innerhalb des Abschlags spielen. Spielt der Bewerber einen Schlag vom nächsten Abschlag, ohne zuvor seinen Fehler behoben zu haben, oder, sofern es sich um das letzte Loch der Runde handelt, verlässt er das Grün, ohne zuvor die Absicht zur Behebung seines Fehlers anzukündigen, so verfällt er der Disqualifikation. Der Schlag von außerhalb des Abschlags und alle weiteren Schläge des Bewerbers an dem Loch, bevor er den Fehler behoben hat, werden nicht auf seine Schlagzahl angerechnet.
11-5 Spielen von falschem Abschlag
Es gelten die Bestimmungen nach Regel 11-4.
SPIELEN DES BALLS
REGEL 12 BALL SUCHEN UND IDENTIFIZIEREN
12-1 Ball suchen; Ball sehen Beim Suchen seines Balls überall auf dem Platz darf der Spieler langes Gras, Binsen, Gebüsch, Ginster, Heide oder dergleichen berühren oder biegen, jedoch nur im erforderlichen Ausmaß, um seinen Ball finden und identifizieren zu können, und vorausgesetzt, dass dadurch die Lage des Balls, der Raum seines beabsichtigten Stands oder Schwungs oder seine Spiellinie nicht verbessert werden. Ein Spieler hat nicht unbedingt Anspruch, seinen Ball sehen zu können, wenn er einen Schlag spielt. Ist ein Ball vermutlich von losen hinderlichen Naturstoffen oder Sand im Hindernis bedeckt, so darf der Spieler durch Tasten oder Rechen mit einem Schläger oder sonst wie so viel lose hinderliche Naturstoffe oder Sand fortbewegen wie erforderlich, damit er einen Teil des Balls sehen kann. Wurde mehr fortbewegt, so ist das straflos, und der Ball muss wieder so bedeckt werden, dass nur ein Teil von ihm sichtbar ist. Wird bei solchem Fortbewegen der Ball bewegt, so ist das straflos; der Ball muss zurückgelegt und ggf. wieder bedeckt werden. (Fortbewegen loser hinderlicher Naturstoffe außerhalb eines Hindernisses – siehe Regel 23). Wird ein Ball, der in einem ungewöhnlich beschaffenen Boden liegt, beim Suchen versehentlich bewegt, so ist das straflos; der Ball muss zurückgelegt werden, sofern sich der Spieler nicht für das Verfahren nach Regel 25-1b entscheidet. Legt der Spieler den Ball zurück, so darf er, wenn anwendbar, auch noch nach Regel 25-1b verfahren. Wird vermutet, dass ein Ball im Wasser eines Wasserhindernisses liegt, so darf der Spieler mit einem Schläger oder sonst wie danach tasten. Wird der Ball beim Tasten bewegt, so muss er zurückgelegt erden, sofern sich der Spieler nicht für das Verfahren nach Regel 26-1 entscheidet. Es ist straflos, wenn der Ball dabei bewegt wird, vorausgesetzt, das Bewegen des Balls ist unmittelbar auf die eigentliche Handlung des Tastens zurückzuführen. Anderenfalls zieht der Spieler sich die Strafe nach Regel 18-2a zu.
STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 12-1: Lochspiel – Lochverlust; Zählspiel – Zwei Schläge.