Für das bundesweite Turniermanagement und die Handicapverwaltung des DGV sind alle Clubs über eine Software (Albatros oder PC Caddy) mit der Datenbank des DGV verbunden. Lokal werden in der Software alle relevanten personenbezogenen Mitgliederdaten bis hin zu Kontonummern und Beitragsart gespeichert.
Fr die Turnier- und Handicapverwaltung sind lediglich Name, Vorname, Clubnummer sowie Mitgliedsnummer erforderlich, bei Funktionstrgern wird auch die Funktion hinterlegt. Auf
diese Angaben kann der Golfverband an der Schnittstelle der Clubverwaltungssysteme zurckgreifen, auch, um die Ausweise zu erstellen.
Doch seit einiger Zeit bleibt es nicht bei diesen Daten: auch Geschlecht und Postleitzahl werden abgerufen. So heißt es beim DGV, wird fr die DGV-Ausweise sowie fr statistische Auswertungen auerdem die Postleitzahl benötigt.
Wie konnte es zu dieser Ausweitung bei der Datenweitergabe kommen? Mglich machte dies die Ausweiskennzeichnung. Im Jahre 2007 wurde bei einem auerordentlichen Verbandstag die
sogenannte freiwillige Kennzeichnung von Mitgliedsausweisen beschlossen, um eine differenzierte Greenfeepolitik zu ermglichen.
Etwa neun Monate nach dem Verbandstag erhielten die Clubs die Teilnahmebedingungen in Form einer verbindlichen Vereinbarung. Dort heit es: Auf Verlangen sind dem DGV [] geeignete Unterlagen ( [] Mitgliederliste inklusiv Name, Anschrift, Spielrecht, Beitragssatz und Beitragsordnung) vorzulegen. Diese Weitergabe wrde voraussetzen, dass den Golfclubs das Einverstndnis der Mitglieder hierfr vorliegt. Bei einer Weitergabe ohne das ausdrckliche Einverstndnis, die Daten an den DGV bermitteln zu drfen, handelt es sich um einen Versto gegen das Bundesdatenschutzgesetz.
Eine Datenbermittlung in dem vom DGV gewnschten Umfang ist daher datenschutzrechtlich nur dann mglich, wenn die Vereinsmitglieder hierzu ihre Einwilligung geben. Gleiches gilt im brigen auch fr die vom DGV ebenfalls verlangten Daten zu Nutzungs- und/oder Gesellschaftsvertrgen, schreibt der niederschsische Datenschutzbeauftragte in einer Stellungnahme. Alle Clubs, die bislang der Aufforderung des DGV gefolgt sind und keine Genehmigung ihrer Mitglieder zu der Datenbermittlung vorliegen haben, haben also gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoen.