Die Oberfinanzdirektion Hannover hat am 20. Mai 2009 eine richtungweisende Verfügung für Unternehmen zu der Abzugsfähigkeit von Kosten für Golfturniere getroffen. Demnach sind Kosten für Golfturniere keine abzugsfähigen Betriebsausgaben mehr.
Für Firmen, die Golfturniere für Kunden veranstalten bedeutet dies einen massiven Einschnitt in die bisherigen Aktivitäten.
Auszug aus der Verfügung der Oberfinanzdirektion Hannover vom 20.05.2009:
„Der Golfsport und damit in Zusammenhang stehende Veranstaltungen fallen unter das steuerliche Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Einkommenssteuergesetz ähnlich wie etwa Segel-, Reit-, oder Flugsport. Dies hat das niedersächsische Finanzgericht rechtskräftig entschieden und die Aufwendungen für ein Golfturnier als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben angesehen.
Laut Oberfinanzdirektion Hannover gilt dieses Abzugsverbot unabhängig davon, ob bei einem Golfturnier die Anbahnung und Förderung von Geschäftsabschlüssen im Vordergrund steht oder die Veranstaltung der Unterhaltung von Geschäftsfreunden oder der Befriedigung einer Neigung des Unternehmens dient. Der Betriebsausgabenabzug wird insgesamt versagt.“
Stefan Piekarski, Inhaber der Agentur Promotion Golfevents aus Ratingen hat für diese Problematik für seine Kunden nach einer Lösung gesucht.
Herr Piekarski, diese Verfügung stellt ja den ganzen Golfmarkt und die gängige Praxis der Firmenturniere in Frage.
Stefan Piekarski: Ja, das stimmt. Diese Verfügung hat für große Unruhe im Markt gesorgt. Wir kennen diese Verfügung aber schon länger und haben nun endlich ein Modell, das unseren Partnern größtmögliche Rechtssicherheit gibt.
Wieso sagen Sie nur „größtmögliche Rechtssicherheit“?
Stefan Piekarski: Naja, eine 100%ige Garantie kann den Firmen zum jetzigen Zeitpunkt keiner geben, denn erst nach der Bilanzprüfung aus 2010 in 2011 haben alle Parteien Gewissheit. Wir wissen aber, dass unser Modell keine Schwachstelle hat und es eine Gesetzeslücke nutzt, die nicht geschlossen werden kann.
Diese Verfügung müsste doch dazu führen, dass fast alle Firmenturniere abgesagt werden. Wenn wir uns aber die Turnierkalender der Golfclubs anschauen, ist davon wenig zu sehen.
Stefan Piekarski: Sehr richtig. Die Turnierkalender vieler Golfclubs sind nach wie vor gut gefüllt. Das liegt aber vor allem daran, dass nicht alle Golfclubs diese Problematik kennen, geschweige denn die Problematik offen mit Ihren Firmenkunden diskutieren. Immerhin müssten Sie Umsatzeinbußen befürchten, wenn Firmen ihr Engagement zurückziehen. Außerdem ist diese Problematik kaum einer Firma bewusst und sie wissen gar nicht, dass sie ein Problem haben.
Was ist es denn für ein Lösungsmodell, das Sie erarbeitet haben?
Stefan Piekarski: In den Grundzügen basiert es darauf, dass wir die betroffenen Firmen aus der Veranstalterrolle nehmen und uns als Bindeglied zwischen Golfclub und Firma setzen. Die Finanzdirektionen werden in Zukunft sehr genau hinschauen und die Abzugsfähigkeit verweigern, wenn Rechnungen aus einem Golfclub oder einem Golfclub-Restaurant in den Firmenbüchern erscheinen. Bei unserem Modell erhält die Firma eine Sponsoringrechnung von uns.
Das klingt aber nach einer recht einfachen Lösung.
Stefan Piekarski: Die einfachsten Lösungen sind meistens auch die besten, aber die Crux liegt im Detail. Mit einem simplen Sponsoring ist es nicht getan. In der Ausgestaltung des Vertrages zwischen der Firma und der Golfagentur liegt die eigentliche Lösung des Problems. Hier gilt es, die richtigen Formulierungen für Leistungen und Gegenleistungen zu finden, denn auch sonst kann einem solchen Sponsoring die Abzugsfähigkeit versagt werden.
Bedeutet Ihr Modell denn irgendwelche finanziellen Nachteile für die Golfclubs?
Stefan Piekarski: Nein, ganz im Gegenteil. Für die Golfclubs ändert sich eigentlich nichts. Die Golfclubs können von unserem Modell sogar noch profitieren, denn die Firmenkunden werden den Golfclubs dankbar dafür sein, dass sie sie auf die Problematik aufmerksam gemacht haben und gleich eine Lösung mit präsentiert haben.
Was bedeutet es denn, für die Firmenkunden, die mit Ihnen zusammen arbeiten? Müssen diese mit höheren Kosten rechnen?
Stefan Piekarski: Mit höheren Kosten müssen Unternehmen nur rechnen, wenn sie weitermachen wie bisher. Denn dann wird ihnen die Abzugsfähigkeit verwährt und das bedeutet, dass die Kosten für die Golfturniere aus dem Netto bestritten werden müssen und das bedeutet nicht selten eine Verdoppelung der Kosten.