Die Staatsanwaltschaft Berlin stellt die Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Vorstände und zahlreiche Mitglieder des Golf- und Land-Club Berlin-Wannsee e. V. ein. Der Grund dafür ist jeweils ein hinreichender Tatverdachts.
Den Personen war Steuerhinterziehung vorgeworfen worden, doch nach mehr als zwei Jahren Ermittlungsarbeit konnte diese nicht Nachgewiesen werden. Entsprechend froh war Kurt Schnauck, Erster Vorsitzender des Golfclubs Wannsee: „Wir freuen uns für die betroffenen Mitglieder und unseren Verein, dass sich die dunklen Wolken der strafrechtlichen Ermittlungen endlich aufgelöst haben. Wir sind damit in der Lage, uns wieder mit voller Kraft dem gemeinnützigen Engagement unseres Vereins zu widmen. Vor allem die Förderung unserer mehrfach und wiederholt bundesweit ausgezeichneten Kinder- und Jugendarbeit wie auch die Förderung des bei uns überaus erfolgreichen Amateur-Leistungssports sind auf die finanzielle Unterstützung durch Spenden angewiesen.“
„Praxis von unzulässig hohen Aufnahmegebühren“ im Golf- und Land-Club Berlin-Wannsee
Anlass für die Ermittlungen betreffend die Jahre 2008 und 2009 waren mehrere Anzeigen im Umfeld der Mitgliederversammlung des Jahres 2014 gewesen, in denen jeweils eine „Praxis von unzulässig hohen Aufnahmegebühren“ behauptet wurde. Der Vorstand des Golfclubs Wannsee hat diese Vorwürfe von Anfang als unbegründet zurückgewiesen und betont, dass die gesetzlichen Anforderungen insbesondere an die Gemeinnützigkeit eingehalten werden. Die Ermittlungen haben im Ergebnis so auch strafrechtlich keine Beweise dafür erbracht, dass es neben den offiziell zulässigen Beträgen Aufnahmegebühren gegeben hat, die als sog. Eintrittsspenden verdeckt vereinnahmt und als Spenden bescheinigt wurden.