Einem Bericht der Salzburger Nachrichten vom 23. Oktober zufolge, stehen dem Golfsport schwere Zeiten ins Haus. Im letzten Jahrzehnt sind in China – speziell in Peking – viele neue Golfplätze entstanden, besonders kostenintensiv, da man meist bekannte, internationale Golfplatzarchitekten holte.
Vor einigen Jahren spielte ich in China auf einigen der Plätze und die waren zumeist menschenleer. Man spielte dort wie in einer Geisterstadt zwischen riesigen neuen Apartmentanlagen hindurch auf topgepflegten Plätzen – aber meist allein.
Wie nun die chinesische Nachrichtenagentur Xinahu meldete, hat die chinesische Regierung die neuen Antikorruptionsvorschriften für die 88 Millionen Parteimitglieder nochmals verschärft.
So dürfen die Chinesen auch aus moralisch-ethischen Gründen nicht mehr golfen und sollen auch beim Sex zurückhaltend sein. Schon eine sehr eigenartige Verbindung was da der chinesischen Regierung eingefallen ist, besonders auch im Hinblick auf die olympischen Spiele, da ja Golf bekanntlich wieder olympisch werden soll.
Gemeinnützigkeit für Golfanlagen wackelt
Eine weitere Neuigkeit was die österreichische Vereine im allgemeinen und natürlich auf viele Golfclubs betrifft. Der österreichische Rechnungshof, und damit das Finanzministerium, überprüft angeblich, wieviele Steuereinnahmen letzterem durch die Steuerbegünstigung bei Vereinen entgehen. Das Finanzministerium will künftig messbare Indikatoren mit quantitativen und qualitativen Vorgaben bei der Gemeinnützigkeit vorgeben.
Auch in Deutschland werden vom Finanzministerium dahingehend Überlegungen angestellt, wenn man Berichte der Süddeutschen, der ARD und des ZDF liest bzw. gesehen hat.
Man kann diese Befreiung meines Erachtens angesichts der Flüchtlingswelle in Europa auch kaum der Bevölkerung in Deutschland oder Österreich vermitteln. Es bleibt auch ohne Steuerbefreiung noch genügend Ertrag übrig! Es ist sicher nicht im Sinne der Gemeinnützigkeit, wenn etwa Golfclubs wie Privatclubs geführt werden und es eine Gnade für „Otto-Normalgolfer“ ist, wenn man dort spielen darf.
Zudem ist es in meinen Augen eine Wettbewerbsverzerrung, wenn diese “gemeinnützigen Clubs” mit kommerziellen Golfanlagenbetreibern konkurrieren. Hier steckt eine Investorengruppe eine Menge Geld in die Anlagen und bezahlt für alles ordnungsgemäß, vom Greenfee, über Beiträge bis zu den Rangeeinnahmen, Steuern. Dort der gemeinnützige Club der fast steuerbefreit ist. Eine neue Definition von Gemeinnützigkeit wäre deshalb mehr als notwendig.
Gemeinnützig müssten in meinen Augen bedeuten, dass diese Vereine wirklich sehr limitierte Preise haben und quasi für Jedermann zugänglich sein sollten. Wenn einige Clubs dies nicht möchten sollte es jedem Club frei stehen, auf diese Gemeinnützigkeit zu verzichten und Ihren Club, quasi nach englischen Vorbild, als Privatclub führen.
Dies wäre mehr als fair und die Änderung der Gemeinnützigkeit würde sicher zu einer größeren Verbreiterung unseres Sportes führen. Laut dem Bericht der ARD gilt dies auch für andere Sportarten, wie dem Fußball. Es wurde darin berichtet, dass der DFB fast keine Steuern bezahlt, und das trotz Millioneneinnahmen. Aber bei den kleinen Clubs vor Ort kommt kaum Förderung an – und diese sind oft in großen Existenznöten!
Mit diesen Forderungen macht man sich in bestimmten Kreisen sicherlich keine Freunde. Deshalb nochmals meine Auffassung: gemeinnützig ja, wenn Sportanlagen und Clubs dazu dienen für Jedermann zur Verfügung zu stehen. Eine wie oben berichtet vorgesehene Überprüfung und Auslegung der Gemeinnützigkeit durch die Finanzämter ist mehr als zeitgemäß und notwendig.
Mit besten Grüßen
Ihr
Heinz Schmidbauer