Neues Golfregelbeispiel: Anfrage vom Herrn Jos aus Deutschland
Inv. Nr.190 Wasser Eine Regelanfrage Ball im Wasserhindernis , deren Lösung
uns sehr interessiert.
Es geht um folgenden Fall in einem Zählspiel (nicht Stableford):
Ein Spieler schlägt auf einem par-5-Loch seinen zweiten Schlag in ein Wasserhindernis, gelb gepflockt. Das Hindernis verläuft quer zur gesamten Spielbahn und ist mit dichtem Buschwerk und Bäumen besetzt, einen Ball darin zu spielen ist nicht möglich. In der Mitte der Spielbahn ist eine baumfreie Schneise, jedoch, weil auch hier ein Bach quer zur Spielbahn verläuft, ebenfalls Wasserhindernis.
Der Ball des Spielers überschritt die Grenze zum Hindernis dort, wo das hohe Buschwerk steht, spielen nicht möglich. Also nahm er seinen Ball, droppte ihn mit Strafschlag einige Schritte weiter links an der Schneise und spielte von dort seinen vierten Schlag, allerdings ins hohe Rough. Er spielte einen weiteren Ball provisorisch hinterher, wurde dann jedoch von den Mitspielern aufmerksam gemacht, dass er die beiden Bälle nicht vom korrekten Ort gespielt hat.
Daraufhin ließ er einen weiteren Ball unmittelbar am Kreuzungspunkt zum Wasser fallen, spielte quer zur Mitte der Schneise, machte von dort einen Schlag Richtung Grün, ein Chip aufs Grün und mit einem Putt eingelocht.
Der Spieler glaubte nun, mit 7 Schlägen eingelocht zu haben. Drive, Schlag 2 ins Hindernis, Strafschlag 3, quer gespielt 4, Schlag zum Grün 5, Chip 6, Putt 7.
Ich persönlich bin der Meinung, dass er sich durch das Spielen vom falschen Ort einen Vorteil verschafft hat (auch wenn sein Schlag im Rough gelandet ist) , dadurch, dass er dann jedoch von der richtigen Stelle das Loch zu Ende spielte, nicht disqualifiziert wird, wohl jedoch zwei weitere Strafschläge bekommt, also 9 Schläge hat.
Andere Mitspieler gehen noch weiter und meinen, die beiden Schläge vom falschen Ort müssten ebenfalls gezählt werden, also 11 Schläge und einer ist der Meinung:
Ganz klar Disqualifikation !
Vielen Dank für Ihre Mühe im Voraus, wir sind gespannt.
Was der Spieler alles darf? – Oder was der Spieler alles muss !
Das erfahren sie auf meiner neuen CD Auflage 4, oder beim Online – Regelkurs
Informationen unter gernot.pausch@utanet.at oder www.golfregeln-online.at
Beispiel von voriger Woche
Im Bunker bei Probeschwung unabsichtlich jedes Mal den Sand berührt
Inv. Nr. 228 Bunker
Die Frage lautete:
Hallo Herr Pausch,
ich weiß nicht ob Sie sich noch an mich erinnern können ich habe bei Ihnen
damals die Platzreife gemacht. Ich kann mich noch genau erinnern beim Regelkurs im Bunker als ich beim Probeschwung im Sand berührte dass Sie mir gesagt haben wenn ich in Unkenntnis nochmals bei einem Probeschwung den Sand berühre ist das ein mehrfacher Verstoß gegen ein und dieselbe Regel und es gibt nur 2 Strafschläge.
Jetzt zum eigentlichen Thema: Genau das passierte meiner Frau, sie spielte ein Turnier und berührte den Boden im Bunker bei einem Übungsschwung. Drauf hin
sagte der Zähler das sei ein Regelverstoß und Sie müssen 2 Strafschläge in Kauf nehmen. Natürlich war meine Frau nervös und berührte nochmals den Sand
bei einen weiteren Probeschwung. Laut Zähler musste sie nochmals 2 Strafschläge in Kauf nehmen.
Ja was nun? Das war doch ein mehrfacher Verstoß gegen ein und dieselbe Regel
und es kann nur eine Strafe ( 2 Strafschläge angewendet werden).
Das habe Sie uns erzählt und was sagen Sie jetzt dazu??
Antwort:
Hallo Herr Oliver,
ich sage immer bei meinen Regelkursen, ein Übungsschwung darf auch im Bunker
ausgeführt werden, wenn allerdings dabei der Sand berührt wird, wurde gegen Regel
13-4b verstoßen und die Strafe beträgt 2 Strafschläge.
Wenn in einem Zählspiel ein Spieler mehrmals Übungsschwünge in einem Hindernis ausführt und dabei jedes Mal den Boden berührt, ist das eine zusammengehörige Handlung die gegen ein und dieselbe Regel verstößt und es fällt daher nur eine Strafe von 2 Schlägen an.
Da hat sich bisher auch nichts geändert.
ABER!!!! Ihre geschilderte Situation hat sich folgendermaßen abgespielt
Ihre Frau wurde nach dem ersten Probeschwung mit Sandberührung im Bunker
vom Zähler aufgeklärt, dass es sich hier um einen Regelverstoß nach Regel 13-4b handelt
und dieser mit 2 Strafschlägen geahndet wird.
Da Sie aber nochmals bei einen weiteren Übungsschwung den Boden im Hindernis berührte, ist das keine zusammengehörige Handlung mehr, wo nur eine Strafe anfällt, weil diese durch den Hinweis des Zählers oder Mitbewerbers dann nicht mehr anwendbar ist.
Leider die weiteren 2 Strafschläge (also insgesamt 4) sind gerechtfertigt.
Gernot Pausch
Clubmanager
Liebe Leser auch Sie können mir Fragen zu den Golfregeln stellen, ich werde Ihre Fragen
gerne kostenlos beantworten. mailto:gernot.pausch@utanet.at