Neues Golfregelbeispiel: Anfrage von Herrn Harald aus Deutschland
Bunker gut gefüllt mit zeitweiligem Wasser, darf der Ball außerhalb des Bunkers
gedroppt werden?
Inv. Nr. 123
Die Frage: Hallo Herr Pausch,
ich habe eine Frage zu zeitweiligem Wasser im Bunker.
Bei unserem letzten Turnier standen viele Bunker nach starkem Regen gut gefüllt unter
Wasser. Aber nicht ganz, sodass man noch nach den Regeln einen Ball im Bunker straffrei droppen konnte.
Das brachte aber auch keine Erleichterung, weil der gedroppte Ball dann bis zur Hälfte in dem nassen Sand verschwand und ein Weiterspielen äußerst schwer möglich war, was mir
letztendlich ein 11 an dem Par 5 einbrachte.
Jetzt habe ich in dem offiziellen Regelbuch des DGV unter Regel 25-1 gelesen, dass, wenn der Ball im Bunker liegt, man als zusätzliche Möglichkeit von dem Umstand (zeitweiligem Wasser) hinter dem Bunker mit einem Strafschlag Erleichterung nehmen kann.
Heißt das, man nimmt den Ball aus dem Bunker, lässt ihn hinter dem Bunker fallen
und spielt mit einem Strafschlag weiter?
Wenn diese so ist, würde ich beim in unserem Club viele Diskussionen lostreten, denn ich glaube, diese Regel ist sicher nicht sehr bekannt?
Wie wäre es wenn ein blauer Pflock im Bunker steckt?
Meine Entscheidung und Antwort zur Frage von Herrn Harald und eine neues
Regelbeispiel erfahren Sie wieder in einer Woche.
Wenn sie mehr über Golfregeln wissen wollen informieren Sie sich unter
www.golfregeln-online.at
Antwort zum Golfregelbeispiel von voriger Woche
Eine Zitrone im Bunker
Inv. Nr. 121
Die Frage lautete:
Der Ball meines Mitspielers lag im Bunker und eine im Bunker liegende Zitrone
behinderte sein Spiel.
Er hat die Zitrone im Bunker aufgenommen und setzte sein Spiel fort.
Auf meinen Hinweis, dass er 2 Strafschläge bekommt weil er im Bunker einen losen
hinderlichen Naturstoff entfernte, antwortete er mir als Argument die Zitrone gilt als
bewegliches Hemmnis zu bewerten, weil sich kein Zitronenbaum am ganzen Golfplatz
befindet.
Das Argument mit dem Zitronenbaum der am Golfplatz nicht vorhanden ist
hat was für sich und ich bin mir jetzt auch nicht mehr ganz sicher ob man die Zitrone nicht doch straffrei aus dem Bunker vor dem Schlag entfernen darf.
Antwort:
Sehr geehrter Herr F,
In der Erklärung loser hinderlicher Naturstoffe ist von natürlichen Gegenständen die Rede. Auch eine Zitrone ist ein natürlicher Gegenstand.
Wenn Obstsorten Birnen, Äpfel, Zitronen Zwetschgen etc. lose sind und nicht mehr am Baum hängen, so gelten sie als „ein loser hinderlicher Naturstoff „.
Die Tatsache wie in Ihrem Beispiel angeführt, dass kein Zitronenbaum sich in der Nähe
befindet ändert nichts an den Status dass eine Zitrone als loser hinderlicher Naturstoff
zu behandeln ist.
Das heißt, bevor der Spieler einen Schlag nach seinen Ball macht, der in einem Hindernis liegt (gleich ob Bunker oder Wasserhindernis), dass ein loser hinderlicher Naturstoff weder berührt , bewegt oder aufgenommen werden darf.
Strafe im Zählspiel 2 Strafschläge.
PS: Außerhalb eines Hindernisses, also am Platz dürfen lose hinderliche Naturstoffe
natürlich straffrei entfernt werden.
Ich möchte noch hinzufügen, dass Tau und Reif nicht als lose hinderliche Naturstoffe
gelten.
Gernot Pausch
Clubmanager
Liebe Leser auch Sie können mir Fragen zu den Golfregeln stellen, ich werde Ihre Fragen
gerne kostenlos beantworten. mailto:gernot.pausch@utanet.at