Neues Golfregelbeispiel: Anfrage von Herrn Rupert aus Österreich.
Bunker ist völlig mit Wasser gefüllt, darf ich straffrei außerhalb des Bunkers
meinen Ball droppen?
Inv. Nr.125
Sehr geehrter Herr Pausch!
Das Jahr 2012 ist leider das Jahr des Regens und das trifft uns Golfer besonders hart
weil es fast bei jedem Turnier regnet.
Aber jetzt zur eigentlichen Frage:
Durch die Regenmenge steht ein Bunker völlig unter Wasser und es ist daher unmöglich
einen Ball zu spielen.
Für mich ist ganz klar, dass der Bunker automatisch als Boden in Ausbesserung gilt und ich daher straffrei außerhalb des Bunkers meinen Ball droppen darf.
Ich hoffe Sie geben mir Recht in meiner Annahme.
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Ausgabe 4 beinhalten schon die Änderungen
zum Golfregelwerk ab 2012
Informationen unter mailto: gernot.pausch@utanet.at
Beispiel von voriger Woche
Lochhülse erheblich verändert
Inv. Nr. 222
Die Frage lautete:
Sehr geehrter Herr Pausch,
Für den Fall, dass ein Flight vorher den Fahnenstock so ungeschickt herausgenommen hat, dass die Lochhülse mit herausgezogen wurde und dadurch nicht mehr die vorgeschriebenen 25,4 mm unterhalb der Rassenkante ist oder sogar darüber hinaus ragt
was passiert dann???
Darf die Hülse VOR dem Einputten (des ersten Spielers im Flight) richtig hinein gedrückt werden?
Oder erst nachdem alle eingelocht hatten (oder es so lange versucht haben bis das Loch gestrichen ist)- oder gar nicht – sondern der Clubleitung melden???
Antwort:
Lochhülse erheblich verändert
Inv. Nr. 222
Hallo Herr Wolfgang,
Sind durch Beschädigung der richtigen Abmessungen des Lochs nicht erheblich verändert, so sollte der Spieler sein Spiel fortsetzen, ohne das Loch auszubessern.
Der Spieler sollte nicht, wie gesagt wenn der Locheisatz nicht erheblich verändert ist an diesem „herumbasteln“, da die Gefahr zu groß ist, dass er damit versehentlich seine Puttlinie berührt oder verbessert und somit der Spieler gegen Regel 16-1a verstößt
Andernfalls wenn die richtigen Abmessungen des Lochs erheblich verändert sind, sollte der Spieler die Spielleitung auffordern, die Ausbesserung des Lochs zu veranlassen.
Ist kein Spielleitungsmitglied zu erreichen, dann darf der Spieler den Schaden straflos ausbessern.
Wenn aber ein Spielleitungsmitglied erreichbar ist und der Spieler bessert das erheblich beschädigte Loch aus, so zieht sich der Spieler die Strafe für einen Verstoß gegen Regel 16-1a zu. Lochspiel Lochverlust, Zählspiel 2 Strafschläge.
Gernot Pausch
Clubmanager
Liebe Leser auch Sie können mir Fragen zu den Golfregeln stellen, ich werde Ihre Fragen
gerne kostenlos beantworten. mailto:gernot.pausch@utanet.at