Anfrage aus Deutschland
Anfragetext: Spielunbrauchbar erklärter Ball, später über das Wasserhindernis wieder eingesetzt?
Lieber Herr Pausch,
Meine Familie und ich machten Urlaub in Österreich und nahmen dort auch an einem Turnier teil.
Am Loch 5 hob mein Mitspieler seinen Ball auf und sagte mir sein Ball ist spielunbrauchbar, weil eine Kerbe am Ball war.
Er erklärte mir er darf einen neuen Ball straflos einsetzen.
An einem Par 3 Loch. wo vor dem Loch ein Teich war sagte er mir noch, er nehme wieder seinen spielunbrauchbaren Ball denn wenn er diesen in den Teich schlägt hat er keinen großen Ballverlust.
Er hatte den Ball nicht ins Wasser geschlagen und beim nächste Loch wieder
in seine Hosentasche gesteckt und mit einen neuen Ball weitergespielt.
Ich glaube ein spielunbrauchbarer Ball gehört nicht mehr zum Spiel und darf
nicht mehr verwendet werden, so habe ich dies auch in meinen Heimatclub in Deutschland gehört. Wie ist jetzt die Regelentscheidung?
Meine Einschätzung zu Ihrer Frage:
Sehr geehrter Herr Urlaubsgast,
Hat ein Spieler Grund zu der Annahme, dass sein Ball beim Spielen des zu spielenden Lochs spielunbrauchbar wurde, darf er ihn straflos aufnehmen, um entscheiden zu können, ob er spielunbrauchbar ist.
Die Feststellung, ob ein Ball spielunbrauchbar ist, erfolgt durch den Spieler. Sollte der Zähler dieser Feststellung nicht zustimmen wollen, hat der Spieler die Wahl, entweder das Loch mit dem Ball zu beenden oder den Ball auszutauschen und den angeblich unbrauchbaren Ball nach der Runde der Spielleitung zur Entscheidung vorzulegen. Ist die Spielleitung nicht der gleichen Ansicht wie der Spieler, so zieht sich dieser zwei Strafschläge zu.
Vor dem Aufnehmen des Balls muss der Spieler die Absicht dazu seinem Zähler oder einem Mitbewerber im Zählspiel ankündigen und die Lage des Balls kennzeichnen.
Versäumt der Spieler, dieses Verfahren ganz oder teilweise einzuhalten, oder nimmt er den Ball in der unbegründeten Annahme auf, dass er während des Spiels an dem gespielten Loch spielunbrauchbar geworden sei, zieht er sich einen Strafschlag zu.
So nun zu Ihrer eigentlichen Frage:
Der Spieler zieht sich wenn er den Ball nochmals verwendet keine Strafe zu.
Er darf jedoch den Ball nicht noch einmal in diesem Zustand für spielunbrauchbar erklären, dann würde er gegen die Regel 5-3 verstoßen und die Grundstrafe von 2 Strafschlägen wären die Folge
Gernot Pausch