– Regel 4-2 Veränderte Spieleigenschaften und Fremdstoff; Strafenvermerk
Das Mitführen, jedoch nicht Benutzen, eines unzulässigen Schlägers oder eines Schlägers, der den Bestimmungen der Regel 4-2 widerspricht, wird auf die gleiche Strafe wie für das Mitführen von mehr als 14 Schlägern gendert (Zwei Strafschläge je Loch, max. 4 Strafschläge). Erst wenn ein Spieler einen Schlag mit einem unzulässigen Driver macht, fällt als Strafe die Disqualifikation an.
– Regel 12-2 Ball identifizieren
Regel 12-2 schränkt nicht mehr ein, an welchen Stellen des Platzes der Ball identifiziert werden darf. Dies darf also nun auch im Gegensatz zu früher im Hindernis geschehen, wo es bisher verboten war. (siehe auch entsprechende Änderung zu Regel 15-3, Strafloses Spielen eines falschen Balls im Hindernis entfällt).
– Regel 14-3 Künstliche Hilfsmittel, ungebräuchliche Ausrüstung und ungebräuchliche Nutzung von Ausrüstung. Die Regel enthält nun eine Anmerkung, die die Einführung einer Platzregel zum Gebrauch von Entfernungsmessern ermöglicht. Ohne eine solche Platzregel bleiben jegliche Entfernungsmesser verboten. Wird die Platzregel erlassen, so dürfen nur Gerte verwendet werden, die ausschließlich die direkte Messstrecke anzeigen und keine anderen Rechenfunktionen enthalten.
– Regel 15-3 Falscher Ball
Da ein Spieler nach Regel 12-2 (s. o.) seinen Ball nun auch im Hindernis identifizieren darf, ist er auch dort dafür verantwortlich, den richtigen Ball zu spielen. Dementsprechend fallen für das Spielen eines falschen Balls im Hindernis nun zwei Strafschläge an.
– Regel 16-1e Über oder auf der Puttlinie stehen
Wenn ein Spieler unabsichtlich oder um seinen Mitbewerben nicht in die Puttlinie zu treten auf oder quer über seiner Puttlinie steht, so gilt dies nicht als Verstoß gegen Regel 16-1e. Eine regelmäßige Puttroutine, die eine solche Standposition zum Inhalt hat, bleibt jedoch unzulässig (bisher nur in einer
Entscheidung geregelt).
– Regel 19-2 Ball in Bewegung abgelenkt oder aufgehalten; Durch Spieler, Partner, Caddie oder Ausrüstung Trifft der Ball eines Spielers nach einem Schlag dessen Ausrüstung, Caddie oder den Spieler selbst, so zieht dieser sich nur noch einen Strafschlag und nicht mehr zwei Strafschläge bzw. Lochverlust zu.
– Regel 20-7c Vom falschen Ort spielen: Zählspiel
Hier wurde eine Anmerkung hinzugefügt, die die Doppelstrafe vermeidet, wenn ein Spieler vom falschen Ort spielt und flschlich einen Ball ersetzt (siehe entsprechende Änderung zu Regel 15-2)
– Regel 24-1 Bewegliche Hemmnisse
Es ist zukünftig erlaubt, einen bedienten, hingelegten oder hochgehaltenen Flaggenstock zu bewegen, auch wenn ein Ball in Bewegung ist.
– Regel 27-1 Strafschlag und Distanzverlust, Ball im Aus, Ball nicht innerhalb von fnf Minuten gefunden
Der Begriff berechtigte Anzeichen wird durch bekannt oder so gut wie sicher ersetzt, wenn zu bestimmen ist, ob ein nicht gefundener Ball als in einem Hemmnis (Regel 24-3), in ungewöhnlich beschaffenem Boden (Regel 25-1c) oder in einem Wasserhindernis (Regel 26-1) liegend angesehen werden darf. Siehe entsprechende Änderungen der Erklärung Verlorener Ball und Regel 18-1
Anhang II
– Ziffer 4.c Trampolineffekt des Schlägerkopfes
Hier wird unter Bezug auf ein separates Testverfahren ein höchstzulässiger Trampolineffekt eines Golfschlägerkopfes festgesetzt. Jegliche Schläger mit einem höheren Wert sind ab dem 01.01.2008 nicht mehr zugelassen.
Es ist hier wie folgt zu unterscheiden:
a) Hat eine Spielleitung die List of Conforming Driver Heads ausdrücklich in der Ausschreibung eines Wettspiels in Kraft gesetzt, so muss ein Schläger gespielt werden, der auf dieser Liste enthalten ist, es sei denn, er wäre vor 1999 gebaut worden.
b) Wird die in a) genannte Liste nicht ausdrücklich in Kraft gesetzt, so muss ein fraglicher Schläger nicht in dieser Liste aufgeführt sein, muss aber dennoch den Bestimmungen entsprechen, wenn er getestet wrde. Keinesfalls darf er in der List of Non-Conforming Drivers enthalten
sein. Die Listen finden sich auf der Homepage des R&A www.randa.org in den Bereichen Rules > Equipment.
Schläger, die auf beiden Listen fehlen, müssen demnach nicht automatisch einen zu hohen Trampolineffekt haben, sind jedoch unzulässig, wenn ein Schläger verlangt wird, der ausdrücklich zugelassen ist. Eine Spielleitung ist nicht berechtigt, die Anwendung dieser Regel zu ignorieren.