Neues Golfregelbeispiel: Anfrage aus Österreich
Langgezogener Teich vorne frontales und seitlich vom Teich seitliches Wasserhindernis
Inv. Nr. 218
Die Situation:
An einem Par 5 ist kurz nach dem Abschlag leicht links gelegen ist ein langgezogener Teich gekennzeichnet vorne als frontales Wasserhindernis und links und rechts als seitliches Wasserhindernis gekennzeichnet.
Ein Mitspieler unserer Gruppe schlägt ab kreuzt das frontale Wasserhindernis und sein Ball kam nach ca. 160 m ohne dass er jemals das Hindernis verlassen hat am Uferrand des Teichs zur Ruhe.
Mein Mitspieler fischte seinen Ball aus dem Teich und droppte seinen Ball außerhalb vom seitlichen Wasserhindernis innerhalb von 2 Schlägerlängen.
Er rechnet sich einen Strafschlag dazu und spielte das Loch fertig.
Auf meine Bedenken angesprochen antwortete er eher ungehalten er habe ja 1 Strafschlag dazugerechnet und somit ordnungsgemäß seinen Ball nach
Regel 26-1c fallen lassen.
Ich bin mir nach wie vor nicht sicher, dass die Vorgangsweise unseres Mitspielers in Ordnung war, darum ersuche ich Sie um Ihre Meinung dazu.
Die Antwort auf diese Frage wird wieder in einer Woche veröffentlicht
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Die Frage von voriger Woche:
Was kann man tun, wenn Wespen am Boden liegende Früchte bevölkern und
und mein Ball liegt mitten unter den Wespen. Ich fühle mich bedroht.
(Ganzer Regelanfragetext zu diesem Thema finden Sie im Beispiel von voriger Woche)
Antwort:
Liebe Frau Margot,
Früchte am Boden liegend sind lose hinderliche Naturstoffe und dürfen außer im Hindernis straflos entfernt werden.
Liegt der Ball an einer anderen Stelle als auf dem Grün und der Spieler verursacht beim entfernen eines losen hinderlichen Naturstoff, dass sich der Ball bewegt, muss er unter Hinzurechnung eines Strafschlages wieder zurückgelegt werden. ( Regel 18-2a)
Nun zu Ihrer eigentlichen Frage Wespen Bienen etc. behindern das Spiel:
Wenn aber an den Früchten sich zahllose Wespen, Bienen oder Hornissen befinden und Sie sich dadurch bedroht fühlen, weil das für Sie eine gefährliche Situation darstellt, kann Grundsätzlich einen Spieler nicht zugemutet werden, in einer derart gefährlichen Situation spielen zu müssen.
Fühlt sich ein Spieler durch eine solche Situation bedroht, wäre es nicht gerecht wenn der Spieler einen Strafschlag nach Regel 26 (Wasserhindernis) oder Regel 28 (Ball unspielbar) in Kauf nehmen müsste.
Einige Beispiele: Ball liegt im Gelände:
Liegt also ein solcher Ball im Gelände, darf der Spieler den nächstgelegenen Punkt feststellen, der nicht näher zum Loch und nicht auf einem Grün oder Hindernis ist und bei dem keine Gefahr mehr besteht.
Der Spieler darf dann straflos einen Ball innerhalb einer Schlägerlänge von diesem Punkt
und nicht näher zum Loch fallen lassen und spielen.
Ball liegt im Hindernis:
Liegt der Ball in einem Hindernis (Wasser oder Bunker) , darf der Spieler den nächstgelegenen Punkt feststellen, der nicht näher zum Loch ist und bei dem keine Gefahr mehr für den Spieler besteht.
Er darf straflos den Ball innerhalb einer Schlägerlänge von diesem Punkt nicht näher zum Loch fallen lassen, jedoch muss der Ball im Hindernis fallen gelassen werden.
Wenn es in diesem Hindernis auf Grund einer für den Spieler gefährlichen Situation noch immer nicht möglich ist, so darf er in einen nahe gelegenem gleichartigem Hindernis seinen Ball fallen lassen ,wie immer nicht näher zum Loch.
Wenn all dies dem Spieler nicht möglich ist, seinen Ball im Hindernis fallen zu lassen,
so darf er mit 1 Strafschlag außerhalb des Hindernisses seinen Ball fallen lassen.
Beachtet muss werden der Ball muss in der rückwärtigen Verlängerung auf gerader Linie zwischen dem Loch und der Stelle liegen an dem der Ball lag, fallen gelassen werden.
Ball liegt am Grün:
Liegt der Ball auf einem Grün, darf der Spieler einen Ball straflos an der nächstgelegenen Stelle hinlegen nicht näher zum Loch und nicht in einem Hindernis, bei der keine Gefahr mehr besteht.
Gernot Pausch
Liebe Leser auch Sie können mir Fragen zu den Golfregeln stellen, ich werde Ihre Fragen
gerne kostenlos beantworten. mailto:gernot.pausch@utanet.at