Neues Golfregelbeispiel: Anfrage von Herrn Hans Carl aus Deutschland
Eingebetteter Wurm auf der Puttlinie
Inv. Nr. 173
Sehr geehrter Herr Pausch,
ich hatte folgendes Problem. Auf meiner Puttlinie war ein Wurm wo eine Hälfte
aus dem Boden herausragte und die zweite Hälfte in der Erde eingebettet war.
Ein Wurm ist doch laut Erklärung ein loser hinderlicher Naturstoff, ich durfte
ihn beim Putten auf meiner Puttlinie nicht entfernen, weil mein Zähler behauptete
der sei eingebettet. Auch an kompetenter Stelle bekam ich die Auskunft man darf
nur lose hinderliche Naturstoffe z.B. am Grün entfernen.
Nun die Frage an Sie Herr Pausch gilt nun ein Wurm als lose oder nicht?
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Beispiel von voriger Woche
Spieler hüpft nahe am Loch, damit der Ball ins Loch fällt.
Die Frage lautete:
Mein Ball kam beim Putten ganz nahe am Loch zur Ruhe. Damit er innerhalb
von 10 Sekunden ins Loch fällt, habe ich ein wenig hinter den Ball auf den Boden
getreten, damit vielleicht der Ball doch noch innerhalb der 10 Sekunden ins Loch fällt.
Trotz meiner Absicht, was ich ja nicht bestritten habe, ist der Ball nicht ins Loch gefallen.
Ich musste meinen Ball noch einlochen und bekam 2 Strafschläge.
Meine Frage, nach welcher Regel bitte?
Noch eine Zusatzfrage, was wäre gewesen, wenn der Ball durch meine Beeinflussung
doch ins Loch gefallen wäre.
Ich freue mich schon auf Ihre Rückantwort Horst.
Antwort:
Wenn ein Ball in Ruhe, so heißt es in der Regel über den Lochrand hinausragt, hat der Spieler wie Sie richtig schreiben laut Regel 16-2, 10 Sekunden Zeit damit der Ball doch noch ins Loch fällt und gilt dann mit seinen letzten Schlag als eingelocht.
Wenn Sie aber etwas in dieser Situation unternehmen ( hüpfen vor dem Loch oder in den Boden treten)was letztlich nicht zu einer Veränderung eines Balls in Ruhe führt, ist eine solche Aktion nicht gerade Etikettfreundlich aber laut Golfregeln straflos, weil
Sie die Lage des Balls in Ruhe nicht beeinflusst haben. Regel 1-2
Nun zu Ihrer Zusatzfrage, was wäre gewesen, wenn der Ball durch meine Beeinflussung doch ins Loch gefallen wäre.
Nachdem Sie versuchten in der Hoffnung durch erschüttern des Bodens damit der Ball doch noch ins Loch fällt was dann tatsächlich geschieht, muss davon ausgegangen werden, dass der Spieler die Bewegung des Balls verursachte. Somit gilt der Ball als nicht eingelocht sondern der Spieler hat gegen Regel 18-2a verstoßen bekommt
1 Strafschlag und der Ball muss wieder zurückgelegt und eingelocht werden.
Ein Tipp von mir zu Ihrer Zusatzfrage: Ich empfehle daher immer, wenn ein Spieler durch einen Regelverstoß
Strafschläge in Kauf nehmen muss, erkundigen Sie sich bei der Wettspielleitung
nach welcher Golfregel Sie bestraft wurden.
Gernot Pausch
Clubmanager
Liebe Leser auch Sie können mir Fragen zu den Golfregeln stellen, ich werde Ihre Fragen
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