Neues Golfregelbeispiel: Anfrage des Herrn Heinz aus Österreich
Eine Futterkrippe im Wald behindert den Aufschwung, doch der Ball ist wegen anderer Umstände für mich unspielbar.
Inv. Nr. 335
Sehr geehrter Herr Pausch,
wir hatten einen fürchterlichen Streit wegen einer Regelfrage und möchten
kurz die Situation schildern:
Ich hatte einen misslungen Schlag und mein Ball landet im Wald. Als ich zu meinem Ball kam lag er zwischen 2 Baumwurzeln und für mich daher eindeutig
unspielbar. Ich hatte aber großes Glück, denn wenn ich den Ball spielen will
behindert mich eine Wildfutterkrippe beim Aufschwung, Ich habe daher
wegen Regel 24-b unbewegliches Hemmnis Erleichterung genommen
und ihn straflos innerhalb einer Schlägerlänge vom nächstgelegenen Punkt
gedroppt. Nach Spielende befragte mich die Spielleitung auf Grund einer Aussage meines Mitspielers wie die Situation war und ich sagte der Ball
lag unspielbar aber durch Glück konnte ich straffreie Erleichterung in Anspruch nehmen. Ich bekam von der Spielleitung 2 Strafschläge .Ich sehe dies
überhaupt nicht ein, es heißt doch immer im Zweifelsfall für den Spieler.
Bitte um Ihre Meinung Herr Pausch
Die Antwort auf diese Frage wird wieder in einer Woche veröffentlicht
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Die Frage von voriger Woche:
Nächstgelegener Punkt sowohl für Rechtshänder als auch für Linkshänder nicht feststellbar
(Ganzer Regelanfragetext zu diesem Thema finden Sie im Beispiel von voriger Woche)
Antwort:
Sehr geehrter Herr HK,
wenn Sie sich in den Erklärung der „Nächstgelegener Punkt der Erleichterung“ ansehen muss sich dieser auf dem Platz befinden. Stellt ein Spieler fest, dass bei Erleichterung von einem Weg dieser Punkt im Aus liegt, so darf er die Erleichterung nicht auf dieser Seite des Wegs nehmen, sondern auf der anderen Seite..
Da bei Erleichterung von einem Weg o.ä. immer vollständige Erleichterung (also 100%) genommen werden muss (s. Regel 24-2b), stellt sich auch nicht das Problem des Linkshänders, der dann auf dem Weg steht. Auch er muss auf der andere Seite droppen.
Wenn der Linkshänder seinen Ball auf der Straße aufnimmt weil auch er Erleichterung in Anspruch nehmen will, stellt dann aber fest er muss seinen Stand auf der Straße einnehmen was nicht Regelkonform wegen der 100 %und seinen Ball wieder auf dem Weg zurücklegt bekommt er einen Strafschlag nach Regel 18-2a und hat das Recht verloren seinen Ball nochmals für Erleichterung straffrei aufzunehmen.Wie schon oben geschrieben er hätte Erleichterung gleich auf der anderen Seite des Weges nehmen können.
Gernot Pausch
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