Anfrage aus Österreich
Anfragetext: Aufgewölbter Rasen, Hemmnis, Boden in Ausbesserung oder?
Ich hätte gerne eine Zweitmeinung zu meiner Frage:
Bei uns liegt hintern dem Grün ein Drainagenrohr und verläuft unterirdisch
Im Laufe der Zeit natürlich auch durch Regelwasser hat sich der Rasen aufgewölbt.
Mein Ball lag daher genau auf den aufgewölbten Rasen. Ein Putten vom Vorgrün
auf dem aufgewölbten Rasen war leider kaum möglich und hätte mich auch physisch
behindert. Nachdem unterhalb des Rasens ein Rohr war habe ich auf unbewegliches
Hemmnis reklamiert und auch straflose Erleichterung genommen und habe prompt von der Spielleitung 2 Strafschläge für Spielen vom falschen Ort bekommen.
Eigentlich hätte die Spielleitung diese Stelle auch als Boden in Ausbesserung kennzeichnen müssen. Was ist jetzt Ihre Meinung Herr Pausch?
Meine Einschätzung zur Golfregelfrage:
Sehr geehrter Herr Golfer (Name ist mir nicht bekannt)
eine Rohrleitung unter dem Golfrasen zählt nicht wie in den Golfregeln vorgesehen
als unbewegliches Hemmnis auch wenn der Rasen dadurch etwas erhöht oder gewölbt ist. Dieser aufgewölbte Rasen gilt daher nicht als unbewegliches Hemmnis.
Solche Unebenheiten müssen die Golfer in Kauf nehmen.
Eine Behinderung durch ein Hemmnis darf nicht konstruiert werden um straflose Erleichterung wegen schlechter Lage zu erhalten. Wenn Sie dadurch physisch belastet sind mit den Putter nicht spielen zu können stehen Ihnen ja noch andere Schläger zur Verfügung. Ein Spieler ist auch nicht berechtigt wegen einer physischen Behinderung,
weil er mit dem Putter nicht spielen kann, sich eine straflose Erleichterung
zu gewähren. Wenn Sie Boden in Ausbesserung fordern, müssen Sie mit der Spielleitung Kontakt aufnehmen.
Es tut mir leid, dies ist meine Einschätzung zu Ihrer Frage.
Gernot Pausch