Sehr geehrter Leser (innen) vom Golfsportmagazin,
in letzter Zeit bekomme ich laufend Anfragen es wird ein Gerät mit den dazugehörigen Golfbällen angeboten, also ein Suchsystem, mit dem man seine verschlagenen bzw. verlorenen Golfbälle ohne Probleme finden kann.
Die Frage war natürlich ob es sich dabei um ein künstliches Hilfsmittel nach Regel 14-3
handelt und nicht erlaubt sei.
Natürlich konnte ich die Frage auch nicht beantworten und habe mir fachmännischen
Rat eingeholt, worüber ich Sie heute gerne informieren möchte.
Anfrage eines Senioren Captain aus der Schweiz
Es gibt ein neues Gerät inklusive Bälle- Das innovative Golfballsuchsystem
Sehr geehrter Herr Pausch,
Mit großem Interesse verfolge ich Ihre Regelfälle. Ich habe ein Werbemail
erhalten mit einer neue Kreation von Golfbällen.
Die Golf Import AG preist ein Suchsystem an, das heißt ein Gerät mit dem man seinen verschlagenen Ball wieder ohne Probleme schnell finden kann.
Das wäre natürlich eine tolle Sache, aber da taucht die Frage auf ob das Gerät
wohl Regelkonform ist und nicht als unerlaubtes Hilfsmittel gilt.
Ich habe mir schon diesbezüglich Informationen eingeholt aber keiner konnte
mir eine plausible Antwort dazu geben.
Ich ersuche daher um Ihre Meinung Herr Pausch.
Was der Spieler alles darf? – Oder was der Spieler alles muss !
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Informationen unter: www.golfregeln-online.at oder gernot.pausch@utanet.at
Antwort:
Ich wurde informiert dass in dieser Angelegenheit die nicht so leicht zu beantworten ist
R&A dazu eine Entscheidung treffen muss.
In der Zwischenzeit wurde auf Anfrage von R&A bestätigt, dass die Bälle zur Prüfung vorgelegt wurden und als zulässig auf die “List of conforming golf balls” aufgenommen wurden.
Aber das Ballsuchgerät ist nicht zur Prüfung vorgelegt worden, deshalb gilt weiterhin
die Entscheidung 14-3/14 nach der der Einsatz eines elektronischen Geräts,
um den Ball zu finden, ein Verstoß gegen Regel 14-3 darstellt und zur Disqualifikation führt.
Dies ist der Stand vom November 2014.
Liebe Leser und Leserinnen, das ist für dieses Jahr die letzte Einschaltung und ich
möchte mich bei Ihnen sehr herzlich für die vielen Fragen und positive
Mitarbeit sehr herzlich bedanken und wünsche Ihnen ein bei dieser Gelegenheit ein
besinnlichen Weihnachtsfest und viel Glück und Gesundheit im kommenden Jahr
Ihr Gernot Pausch
PS: Die nächste Einschaltung wird am Dienstag den 3. Februar 2015 gestartet.
1 Kommentar
Hallo,
da wir ein ähnliches Golfball-Suchsystem in unserem Online-Shop anbieten, haben wir uns vorher intensiv mit dieser Frage beschäftigt und möchten die hier angegebene Begründung etwas konkretisieren.
Das Ballsuchgerät ist aufgrund der Entscheidung Nr. 14 zur Regel 14-3 nicht genehmigt. Man begeht somit einen Regelverstoß, wenn das Ballsuchgerät während einer Turnier-Runde eingesetzt wird. Die Bälle hingegen können jederzeit benutzt werden.
Kopie der Entscheidung 14-3/14 (http://www.usga.org/Rule-Books/Rules-of-Golf/Decision-14/#d14-3-14):
Electronic Instrument Used to Find Ball
Question:
A radio-frequency identification chip has been embedded in a golf ball. When used with a special radio receiver, a player may find such a ball readily because the receiver emits a signal that grows louder as the person holding the receiver moves closer to the ball. Is the use of such a ball and receiver permissible?
Answer:
No. Use of such a ball in conjunction with the receiver is a breach of Rule 14-3.
However, use of such a ball without the receiver is permissible, provided the ball conforms to the Rules, the embedded chip has no capability other than identifying the ball and its use is in accordance with any conditions of competition that may have been adopted (e.g., the List of Conforming Golf Balls Condition).
Viele Grüße
Golfshop Leipzig
http://www.bruttopunkt.de