Anfrage aus Österreich:
Anfragetext: Wegen zeitweiligen Wassers am Grün war nächstgelegener Punkt
außerhalb vom Grün und dort droppte ich auch den Ball.
Herr Pausch eine Frage an Sie:
Wegen eines Wolkenbruchs wurde das Turnier kurz unterbrochen. Bei Wiederaufnahme lag mein Ball am Grün mitten im zeitweiligen Wasser.
Wegen zeitweiligen Wassers habe ich Anspruch auf straflose Erleichterung und stellte fest, dass der nächstgelegene Punkt nicht am Grün sondern auf Grund der Umstände außerhalb vom Grün war. Das war für mich keine Spielverbesserung weil der Ball nach dem Droppen im Semirough zur Ruhe kam. Ich kam aus dem Erstaunen nicht raus
dass ich bei der Endabrechnung 2 Punkte weniger hatte als meine eigenen Aufzeichnungen. Eine Rückfrage im Sekretariat ergab ich habe am Loch 6 wo das zeitweilige Wasser am Grün war 2 Strafschläge bekommen.
Es heißt doch immer „nicht näher zum Loch“ und das war einfach am Loch 6 nicht möglich. Ich verstehe die Golfwelt nicht mehr???
Meine Einschätzung zur Golfregelfrage:
Lieber Herr Hannes,
Auf Grund von zeitweiligem Wasser auf dem Grün hatten Sie Anspruch auf straffreie Erleichterung wie in der Regel 25-1b(III) beschrieben wird, mit dem Zusatz,
dass der nächstgelegene Punkt der Erleichterung auch außerhalb des Grüns sein kann.
Lag der Ball auf dem Grün, muss der Spieler den Ball aufnehmen und ihn straflos am nächstgelegenen Punkt der Erleichterung, der sich nicht in einem Hindernis befindet hinlegen. Wenn am Grün keine vollständige Erleichterung aus welchen Gründen nicht möglich ist, liegt der Punkt eben außerhalb des Grüns.
Da Ihr Ball vor dem Erleichterungsverfahren am Grün lag, folglich muss der Spieler
seinen Ball auch wenn der nächstgelegene Punkt außerhalb des Grüns war hinlegen.
Sie haben Ihren Ball nicht hingelegt sondern fallen gelassen und dies nicht nach Regel 20-6 berichtigt und somit gegen die anwendbare Regel verstoßen.
Lochspiel Lochverlust , Zählwettspiel 2 Strafschläge.
So ein Regelverstoß kommt wahrscheinlich nicht sehr oft vor, aber es tut mir leid,
dass es gerade Ihnen passiert ist.
Gernot Pausch