Neues Golfregelbeispiel: Anfrage von Herrn F aus Deutschland
Eine Zitrone behindert das Spiel im Bunker , aber kein Zitronenbaum ist in der Nähe
Inv. Nr. 121 Bunker Dec. 23/3 Regel 13-4c
Eine Frage an Sie Herr Pausch?
Der Ball meines Mitspielers lag im Bunker und eine im Bunker liegende Zitrone
behinderte sein Spiel.
Er hat die Zitrone im Bunker aufgenommen und setzte sein Spiel fort.
Auf meinen Hinweis, dass er 2 Strafschläge bekommt weil er im Bunker einen losen hinderlichen Naturstoff entfernte, antwortete er mir als Argument die Zitrone gilt als bewegliches Hemmnis zu bewerten, weil sich kein Zitronenbaum am ganzen Golfplatz befindet.
Das Argument mit dem Zitronenbaum der am Golfplatz nicht vorhanden ist
hat was für sich und ich bin mir jetzt auch nicht mehr ganz sicher ob man die Zitrone nicht doch straffrei aus dem Bunker vor dem Schlag entfernen darf.
Meine Entscheidung und Antwort zur Frage von Herrn „F“ und eine neues
Regelbeispiel erfahren Sie wieder in einer Woche.
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Antwort zum Golfregelbeispiel: Anfrage von Herrn Reinhard aus Deutschland.
Abschlagen von Blättern am Baum beim Probeschwung.
Inv. Nr. 52 Gelände Dec.13.2/22
Die Frage lautete:
Sehr geehrter Herr Pausch, Ich habe beim Probeschwung unter einen Baum und zwar
beim Rückschwung Zweige und Blätter berührt ohne dass etwas heruntergefallen ist.
Ich hätte gerne gewusst, habe ich einen Regelverstoß begangen?
Antwort:
Hallo Herr Reinhard,
in der Regel 13-2 sind Situationen angeführt, wo ein Spieler nicht die Lage, den Raum des beabsichtigen Schwung, bzw. Stand oder
Spiellinie verbessern darf.
Wann hat ein Spieler nun gegen Regel 13-2 verstoßen?
In Ihrem Beispiel hängt die Antwort davon ab, ob beim Probeschwung bereits der Raum des beabsichtigten Schwungs verbessert wurde.
In machen Fällen wird der Raum des beabsichtigen Schwungs durch Abschlagen einer Anzahl von Blättern bei einem Übungsschwung
nicht verbessert, da der Spieler bei einem Schlag dann immer noch durch eine beträchtliche Anzahl von verbliebenen Blättern
schlagen muss. Unter solchen Umständen liegt noch kein Regelverstoß vor.
In anderen Fällen kann aber schon das Abschlagen eines einzelnen Blatts den Raum des beabsichtigen Schwungs verbessern
und so ein Verstoß gegen Regel 13-2 bedeuten.
Hat der Spieler den Raum seines beabsichtigten Schwungs durch das Heraabschlagen eines oder mehrer Blätter verbessert,
kann er die Strafe nach Regel 13-2 aber nicht mehr dadurch umgehen, dass er bei dem dann folgenden Schlag den Raum
seines beabsichtigten Schwung ändert.
Jetzt müssen Sie selbst Entscheiden, ob Sie bei Ihrem Beispiel gegen Regel 13-2 verstoßen haben oder nicht.
Gernot Pausch
Clubmanager
Liebe Leser auch Sie können mir Fragen zu den Golfregeln stellen, ich werde Ihre Fragen
gerne kostenlos beantworten. mailto:gernot.pausch@utanet.at