Anfrage aus Österreich: Was oder was gehört nicht zum Spiel
Anfragetext: Was fällt unter Nicht zum Spielgehöriges
Sehr geehrter Herr Pausch,
Sie schreiben in einer Regelanfrage, dass der Wind nicht zum Spiel gehörig ist, dann müsste doch wenn ein Windstoß den Ball bewegt dieser wieder straflos zurückgelegt werden. Laut Ihrer Meinung muss der Ball durch Wind bewegt dann gespielt werden wie er liegt. Diese Erklärung nicht zum Spiel gehörig verwirrt mich total.
Können Sie mir eine Interpretation dieser Erklärung glaubhaft mitteilen?
Meine Einschätzung zur Golfregelfrage:
Sehr geehrter Herr Paul,
gerne möchte ich die Unsicherheit für diese Erklärung „Nicht zum Spiel Gehöriges“ versuchen zu erklären.
Im Zählspiel ist „Nicht zum Spiel Gehörig“ alles außer
– der Partei des Spielers
– jeder Caddie dieser Partei
– jeder von der Partei an dem gespielten Loch gespielte Ball
– und jegliche Ausrüstung der Partei
– Weder Wind noch Wasser sind etwas „Nicht zum Spiel Gehöriges
Gerne wird der Umkehrschluss gemacht, dass Wind und Wasser dann offensichtlich zum Spiel gehörig sind, wenn hier steht, dass „weder Wind noch Wasser Nicht zum Spiel Gehöriges sind“.
Dies ist nicht richtig, denn es handelt sich hier nicht um eine doppelte Verneinung: Das Wort „nicht“ ist Bestandteil des feststehenden Begriffs „Nicht zum Spiel gehörig“. Wind und Wasser sind somit weder „Nicht zum Spiel gehörig“ noch gehören sie zur Partei des Bewerbers bzw. zum Lochspiel. Sollte dies der Fall sein, würde sich der Spieler eine Strafe zuziehen, wenn sein Ball vom Wind beeinflusst würde. Das Bild mag zeigen, dass nicht nur auf dem Golfplatz sondern auch auf dem Parkplatz der Wind unberechenbar ist.
Um alle diejenigen zu verwirren, die die vorhergehende Erläuterung verstanden haben: Auch wenn Wind und Wasser „Nicht zum Spiel gehörig“ sind, gehören sie natürlich zum Golfspiel und es ist daher straffrei, wenn der Ball durch Wind und Wasser bewegt wird.
Es handelt sich dabei um eine äußere Einwirkung und der Ball muss in seiner neuen
Lage gespielt werden wie er liegt
Gernot Pausch