Nicht nur im Alltag, auch auf dem Golfplatz hat sich das Smartphone mittlerweile als steter Begleiter etabliert. Von der Scorekarte über GPS-Messungen bis hin zur Unwetterwarnung kommen die Taschencomputer mit allerlei nützlichen Funktionen einher. Doch was ist auf dem Golfplatz überhaupt erlaubt?
Allgemeines zur Handynutzung auf dem Golfplatz
Bezüglich des Smartphones herrscht nach wie vor Unklarheit unter den Golferinnen und Golfern. Vor allem während des Turniers sorgt es für Verunsicherung. Laut des aktuellen Regelwerks sind Smartphones als sogenannte künstliche Hilfsmittel gewertet und unterliegen somit der Golfregel 14-3. Bezüglich elektronischer Geräte gilt Decision 16, welche sich mit Gegenständen wie einem Radio, Fernseher, Taschenrechner, Computer oder Mobiltelefon auseinandersetzt. Grundsätzlich ist die Nutzung des Smartphones nicht untersagt, da ein pauschales Nutzungsverbot selbst durch eine eingeführte Sonderplatzregelung keine Gültigkeit besitzt.
Heutzutage dienen Smartphones neben reinen Kommunikationszwecken der Speicherung von arbeitsrelevanten Dateien oder Urlaubsfotos. Handyhuellen können bei der Nutzung auf dem Golfplatz schlimmstes verhindern und einem Datenverlust vorbeugen. Entsprechende Handyhuellen sind über https://www.handyhuellen.de/ erhältlich. Ist das Smartphone häufiger Begleiter bei Outdoor Aktivitäten, lohnt sich neben Handyhuellen auch die Nutzung spezieller Displayschützer.
Übersicht – Welche Funktionen sind auf dem Golfplatz erlaubt?
Allem voraus darf die Nutzung des Smartphones keinen negativen Einfluss auf die Konzentration von Mitspielern und den Spielfluss ausüben. Grundvoraussetzung für die Nutzung diverser Applikationen ist eine lautlose Funktionsweise. Zu den pauschal erlaubten Funktionen gehören beispielsweise GPS-Tracker. Sie sind in der Lage, die Schlaglänge sowie die ungefähre Distanz zu anderen Punkten zu ermitteln. Ein Verbot ist per entsprechender Sonderplatzregelung umsetzbar. Selbst Applikationen wie das Birdie-Buch oder eine Scorekarte zur automatischen Punkteberechnung sind zulässig. Auch lassen sich problemlos Tipps oder Golfregeln, etwa über Applikationen oder das Internet, beziehen. Insofern die Etikette gewahrt bleibt, ist auch die Kommunikation per SMS oder Telefon gestattet. Zu den weiteren erlaubten Applikationen und Funktionen gehören etwa die Kamera für Erinnerungsfotos, das Verfassen von Notizen, die Nutzung der Wettervorhersage oder eines Kompasses. Erlaubt ist somit:
- Die Nutzung zum Erhalt von Spielinformationen wie Punktestände oder Details zu vorherigen Runden
- Die Nutzung zur Informationsbeschaffung von Sonderregeln oder nicht rundenbezogenen Tipps
- Die Nutzung für externe Zwecke wie Alltagskommunikation
Verboten sind hingegen Applikationen oder Funktionen, die einen unfairen Vorteil gegenüber Mitspielern schaffen könnten. Zu diesen zählt etwa eine Wasserwaage. Ebenfalls nicht regelkonform sind zumeist spezialisierte Golf-Applikationen, welche der Windmessung, der Schlaganalyse oder der Findung des Balls dienen. Im Zweifel sind derartige Applikationen noch vor Turnierantritt zu löschen, da selbst der Besitz dieser Applikationen bei Nutzung regelkonformer Funktionen zur Disqualifizierung führen könnte. Verboten sind zusammengefasst somit:
- Die Nutzung zum Erhalt von persönlichen Ratschlägen oder individuellen Belehrungen
- Die Nutzung zur Beschaffung von rundenbezogenen Informationen wie Schlaganalysen
- Die Nutzung zur Informationsbeschaffung verarbeiteter Spielinterpretationen und -Analysen
Ist das Telefonieren auf dem Golfplatz erlaubt?
Ungerne gesehen und verpönt unter den Spielern selbst sind klingelnde Handys während einer Runde oder eines Turniers. Störungen dieser Art gelten als Verstöße gegen die geltende Etikette, da sie den Spielfluss und die Konzentration von Mitspielern negativ beeinflussen. Je nach Platzregel ist eine Disqualifizierung bei erneutem Verstoß verhältnismäßig. Neben der reinen Lautstärke des Gesprächs ist auch die Gesprächslänge ein entscheidender Faktor. Minutenlange Telefonate stören den Spielfluss und führen nach einer Verwarnung ebenfalls im Wiederholungsfall zur Disqualifizierung. Verstöße gegen geltende Regeln oder die Etikette sind der Wettspielleitung zu melden, welche über die Verhältnismäßigkeit einer Strafe entscheiden. Grundsätzlich ist das Telefonieren daher erlaubt, insofern sich die Spielstörung im akzeptablen Rahmen hält.