Neues Golfregelbeispiel: Anfrage von Frau Sabine aus Deutschland
Spieler trifft eigene Golftasche
Inv. Nr. 164
Eine Frage:
Ich habe immer geglaubt wenn ein Spieler seine eigene Golftasche trifft, dass der Spieler zwei Strafschläge bekommen muss.
Wie ist das nun wirklich und wo kann man im Regelbuch das nachlesen.
Bei der Gelegenheit möchte ich auch noch fragen, was passiert wenn ein
Spieler die Golftasche des Mitspielers trifft.
Im Voraus danke für Ihre Antwort.
Was der Spieler alles darf? – Oder was der Spieler alles muss !
Das erfahren sie auf meiner neuen CD Auflage 4, oder beim
Online – Regelkurs Informationen unter gernot.pausch@utanet.at oder www.golfregeln-online.at
Beispiel von voriger Woche
Eine Regelanfrage Ball im Wasserhindernis , deren Lösung
uns sehr interessiert. Inv. Nr.190
Die Frage lautete:
Es geht um folgenden Fall in einem Zählwettspiel (nicht Stableford):
Ein Spieler schlägt auf einem Par-5-Loch seinen zweiten Schlag in ein Wasserhindernis, gelb gepflockt. Das Hindernis verläuft quer zur gesamten Spielbahn und ist mit dichtem Buschwerk und Bäumen besetzt, einen Ball drin zu spielen nicht möglich. In der Mitte der Spielbahn ist eine baumfreie Schneise, jedoch, weil auch hier ein Bach quer zur Spielbahn verläuft, ebenfalls Wasserhindernis.
Der Ball des Spielers überschritt die Grenze zum Hindernis dort, wo das hohe Buschwerk steht, spielen nicht möglich. Also nahm er seinen Ball, droppte ihn mit Strafschlag einige Schritte weiter links an der Schneise und spielte von dort mit seinen vierten Schlag, allerdings ins hohe Rough. Er spielte einen weiteren Ball provisorisch hinterher, wurde dann jedoch von den Mitspielern aufmerksam gemacht, dass er die beiden Bälle nicht vom korrekten Ort gespielt hat.
Daraufhin ließ er einen weiteren Ball unmittelbar am Kreuzungspunkt zum Wasser fallen, spielte quer zur Mitte der Schneise, machte von dort einen Schlag Richtung Grün, ein Chip aufs Grün und mit einem Putt eingelocht.
Der Spieler glaubte nun, mit 7 Schlägen eingelocht zu haben. Drive, Schlag 2 ins Hindernis, Strafschlag 3, quer gespielt 4, Schlag zum Grün 5, Chip 6, Putt 7.
Ich persönlich bin der Meinung, dass er sich durch das Spielen vom falschen Ort einen Vorteil verschafft hat (auch wenn sein Schlag im Rough gelandet ist) , dadurch, dass er dann jedoch von der richtigen Stelle das Loch zu Ende spielte, nicht disqualifiziert wird, wohl jedoch zwei weitere Strafschläge bekommt, also 9 Schläge hat.
Andere Mitspieler gehen noch weiter und meinen, die beiden Schläge vom falschen Ort müssten ebenfalls dazugezählt werden, also 11 Schläge und einer ist der Meinung:
Ganz klar Disqualifikation !
Vielen Dank für Ihre Mühe im Voraus, wir sind gespannt.
Antwort:
Hallo Herr Jos,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese Frage kann nur die örtliche Spielleitung beantworten, die einschätzen muss, ob es sich bei der Stelle, an der der Spieler zuerst einen Ball fallen ließ, um einen schwerwiegenden Verstoß handelte. Wenn ja, war die Korrektur des Fehlers unter Anrechnung von zwei Strafschlägen erforderlich. Die Schläge vom falschen Ort zählen nicht, da die Regel 20-7 lautet, dass unter diesen Umständen die Schläge mit dem richtig gespielten Ball zählen.
Kommt die Spielleitung zu dem Entschluss, es handele sich nicht um einen schwerwiegenden Verstoß (aus welchen Gründen auch immer), so war der erste fallen gelassene Ball unter Anrechnung von zwei Strafschlägen der Ball im Spiel.
Lässt der Spieler dann an einer anderen Stelle wiederum einen neuen Ball fallen, wird dieser andere Ball dann zum Ball im Spiel, und da es sich nicht um die Stelle des letzten Schlages handelte, fallen erneut zwei Strafschläge an. Ein Strafschlag für Erleichterung im Wasserhinderniss nach Regel 26-1 kommt natürlich noch hinzu.
Es sollte also niemanden wundern, dass ein solcher Fall diskutiert wird. Um eine verbindliche Schlagzahl zu erhalten, muss jedoch die Spielleitung erst einmal die Fakten zusammentragen.
Gernot Pausch
Clubmanager
Liebe Leser auch Sie können mir Fragen zu den Golfregeln stellen, ich werde Ihre Fragen
gerne kostenlos beantworten. mailto:gernot.pausch@utanet.at