Anfrage aus Österreich: Hat die Spielleitung da richtig gehandelt?
Neues Golfregelbeispiel:
Überflutetes Hindernis (Bunker) mit blauem Pfahl gekennzeichnet, aber das Hindernis laut Platzregel nicht zum Gelände erklärt. Ist das Regelkonform
Anfragetext:
Bitte um Antwort auf meine Frage:
Soviel ich weiß müssen Bunker die völlig überflutet sind und als Boden in Ausbesserung (blauer Pfahl) gekennzeichnet, vorher von der Spielleitung zum Gelände erklärt werden.
Darf eine Spielleitung ohne den Bunker zum Gelände erklären eine Platzregel erlassen den Ball straflos außerhalb des Bunkers droppen?
Meine Einschätzung zur Golfregelfrage:
Sehr geehrter Golfkollege,
Grundsätzlich darf eine Spielleitung keine Platzregel erlassen, nach der überflutete Bunker als Boden in Ausbesserung gelten, da dadurch die Regel 33-8b außer Kraft gesetzt würde.
Sind jedoch unter außergewöhnlichen Umständen bestimmte einzelne Bunker bereits überflutet und es ist sehr unwahrscheinlich, dass diese Bunker währen der Runde abtrocknen werden, darf die Spielleitung eine Platzregel erlassen, die straflose Erleichterung von bestimmten Bunkern gewährt. Bevor aber eine solche Platzregel erlassen wird, muss die Spielleitung da-von überzeugt sein, dass derart außergewöhnliche Umstände vorliegen und straflose Erleichterung von bestimmten Bunkern angemessen erscheint als nur die Anwendung wie in Regel 25-1b(II)
Es kann sich dabei um einzelne Bunker handeln und diese verlieren dann automatisch den Status als Hindernis und der Spieler muss Erleichterung in Übereinstimmung mit Regel 25-1b(I) straflos außerhalb des Bunkers innerhalb einer Schlägerlänge vom nächstgelegenen Punkt nicht näher zum Loch, seinen Ball fallen lassen. Alle anderen Bunker auf dem Platz ob Wasser enthalten oder nicht behalten natürlich den Status Hindernis und der Spieler muss nach Regel 25-1b(II) verfahren.
Gernot Pausch