Neues Golfregelbeispiel: Anfrage von Herrn Viktor aus Österreich
Inv. Nr. 197
Wann darf ein Schlag annulliert werden?
Eine Frage an Sie Herr Pausch:
Ich glaube ich habe irgendwo einmal gelesen, dass ein Schlag auch annulliert werden kann. Z.B. am Abschlag wenn ich gestört wurde, wo trifft das noch zu?
Beispiel von voriger Woche
Eingebetteter Wurm auf der Puttlinie
Die Frage lautete:
Sehr geehrter Herr Pausch,
ich hatte folgendes Problem. Auf meiner Puttlinie war ein Wurm wo eine Hälfte
aus dem Boden herausragte und die zweite Hälfte in der Erde eingebettet war.
Ein Wurm ist doch laut Erklärung ein loser hinderlicher Naturstoff, ich durfte
ihn beim Putten auf meiner Puttlinie nicht entfernen, weil mein Zähler behauptete
der sei eingebettet. Auch an kompetenter Stelle bekam ich die Auskunft man darf
nur lose hinderliche Naturstoffe z.B. am Grün entfernen.
Nun die Frage an Sie Herr Pausch gilt nun ein Wurm als lose oder nicht?
Antwort:
Sehr geehrter Herr Hans Carl,
auf Ihre Frage ob ein Wurm der zur Hälfte in der Erde eingebettet, als loser hinderlicher Naturstoff gilt und entfernt werden darf möchte ich Ihnen Ihre Frage wie folgt beantworten:
Zu den losen hinderlichen Naturstoffen gehören auch Würmer, sofern diese weder
noch fest eingebettet sind und auch nicht am Ball haften.
Ein Wurm, der zur Hälfte unter der Erde ist, ist weder befestigt noch angewachsen und gilt auch nicht als fest eigebettet im Sinne der Erklärung loser hinderlicher Naturstoffe.
Dementsprechend darf der Wurm nach Regel 16-1a(I) oder Regel 23 entfernt oder fortbewegt werden.
Allerding in einem Hindernis ( Bunker oder Wasser) darf ein loser hinderlicher Naturstoff also in diesem Fall der Wurm nicht entfernt werden
Gernot Pausch
Clubmanager
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gerne kostenlos beantworten. mailto:gernot.pausch@utanet.at