Gerade für Menschen im Ruhestand bietet Golf die perfekte Kombination aus sanfter körperlicher Aktivität, mentaler Herausforderung und sozialer Interaktion. Allerdings ist Golf nicht unbedingt ein günstiges Hobby. Wer sich im Alter für Golf interessiert, sollte definitiv eine gewisse Grundfitness haben. Insbesondere in Bezug auf Beweglichkeit, Balance und Herz-Kreislauf-Gesundheit.
Doch was macht Golf eigentlich zu einem eher teureren Hobby?
- Mitgliedschaften in Golfclubs können jährlich mehrere tausend Euro kosten, dazu kommen oft Aufnahmegebühren
- Eine hochwertige Golfausrüstung schlägt mit 1.000-3.000 Euro zu Buche
- Greenfees für Nichtmitglieder kosten je nach Platz 50-150 Euro pro Runde
- Golfurlaube, Trainingsstunden und Turniere verursachen zusätzliche Kosten
- Eine zusätzliche Golfversicherung im Alter ist nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert. Eine Golf-Haftpflichtversicherung ist besonders im Alter, wenn die Beweglichkeit oder das Reaktionsvermögen nachlassen kann, nicht verkehrt.
Wer in der Rente entspannt den Golfschläger schwingen möchte um den Ruhestand sportlich zu genießen, denkt möglicherweise darüber nach, wie das angespartes Kapital optimal für das Hobby eingesetzt werden kann.
Wer als Versicherungsnehmer die Rentenversicherung kündigt, um sein Geld für Golfausrüstung, Clubmitgliedschaften oder Golfurlaube auszugeben, erhält vom Versicherer den sogenannten Rückkaufswert ausgezahlt. Der Rückkaufswert einer Rentenversicherung ist dabei aber oft deutlich niedriger als die Summe der Beiträge, die in den Vertrag eingezahlt haben.
Für Golfer bedeutet dies: weniger Geld für hochwertige Ausrüstung, weniger Spielmöglichkeiten auf Premium-Plätzen und möglicherweise Einschränkungen beim Golfurlaub. Wir zeigen, wie Sie mit dem „ewigen Widerruf“ des Versicherungsvertrages deutlich mehr aus der Police herausholen können – und damit mehr Budget für Ihr Golfvergnügen gewinnen
Was steckt hinter dem Rückkaufswert der Rentenversicherung?
Der Rückkaufswert einer Rentenversicherung basiert auf gesetzlichen Regelungen, zu finden in § 169 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Hier regelt der Gesetzgeber, welche Ansprüche Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer haben. Er schreibt außerdem vor, wie der Versicherer den Rückkaufswert Ihrer Rentenversicherung zu berechnen hat.
Der Rückkaufswert einer Rentenversicherung berechnet sich daher üblicherweise nach der folgenden Formel:
Rückkaufswert = Summe aller Einzahlungen + Zulagen + Überschüsse und Zinsen – Abschluss- und Verwaltungskosten – Stornopauschale
Versicherte machen hier oft erhebliche Verluste. Grund sind die hohen Abschluss- und Verwaltungskosten, die insbesondere in den ersten fünf Jahren unmittelbar mit den eingezahlten Beiträgen verrechnet werden. Wenn diese höher sind als die erzielbaren Renditen der Police, machen Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer deutliche Verluste.
Bedenken Sie außerdem den Kaufkraftverlust, die Inflation. Sie vermindert den Rückkaufswert der Rentenversicherung weiter, da die allgemeine Preissteigerung pro Jahr bei rund 2 Prozent liegt.
Private Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, weisen in vielen Fällen erhebliche Rechtsmängel auf. Sie betreffen vor allem die Widerrufsbelehrung, die der Versicherer nach den Grundsätzen des VVG zu gestalten hat.
Nach § 5a VVG a.F. war eine Lebens- oder Rentenversicherung auch dann wirksam, wenn der Versicherer den Kunden nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt hat. Die Wirksamkeit trat in diesen Fällen ein Jahr nach Abschluss der Police ein. Die Vorschrift wurde allerdings vom EuGH für verfassungswidrig erklärt, was dazu führt, dass Sie als Kundin oder Kunde ein „ewiges Widerrufsrecht“ haben, wenn Ihre Rentenversicherung eine unwirksame Widerrufsbelehrung enthält.
Die Vorteile für Golfbegeisterte:
- Sie erhalten deutlich mehr als den regulären Rückkaufswert
- Keine Abzüge für Abschluss- und Verwaltungskosten
- Auszahlung der tatsächlich erzielten Rendite statt nur Garantieverzinsung
Kunden, die ihre Rentenversicherung nicht kündigen und sich anstelle dessen für den Widerruf entscheiden, erhalten so schnell mehrere tausend oder gar zehntausend Euro mehr – Geld, das direkt in die Verbesserung Ihres Golfspiels investiert werden kann:
- Investition in Premium-Golfausrüstung für mehr Spielfreude
- Mitgliedschaft in einem exklusiveren Golfclub mit besserem Platz
- Professionelle Golftrainerstunden zur Verbesserung Ihrer Technik
- Attraktive Golfurlaube an den schönsten Plätzen Europas oder weltweit
Konkret muss das Versicherungsunternehmen den Rückkaufswert der Rentenversicherung immer bei Kündigung des Vertrages auszahlen. Dabei hat er die Auszahlungssumme nach anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik zu berechnen (§ 169 Abs. 3 VVG). Die Auszahlung erfolgt stets an die Person, die auch die versicherten Leistungen – hier also eine Rente – erhalten hätte (der oder die Bezugsberechtigte).
So berechnen Sie den Rückkaufswert Ihrer Rentenversicherung selbst
Möchten Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer den Rückkaufswert Ihrer Rentenversicherung selbst berechnen, nutzen Sie hierfür am besten die allgemeine Formel. Sie ermöglicht zwar keine ganz exakte Berechnung, reicht für eine erste Einschätzung der auszuzahlenden Summe aber definitiv aus.
Beim Rückkaufswert einer Rentenversicherung kommt es auch darauf an, wann Sie den Vertrag abgeschlossen haben. Das Abschlussjahr ändert zwar im Grundsatz nur wenig an der Berechnungsformel, im Detail ergeben sich aber durchaus Änderungen.
Rückkaufswert bei Abschluss zwischen 1994 und 2007
Wurde die Rentenversicherung zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen, gelten für den Versicherer besondere Einschränkungen bei der Berechnung des Rückkaufswertes. Denn er muss hier – auch wenn ein niedrigerer Wert herauskommt – mindestens 50 % der eingezahlten Beiträge wieder auszahlen.
Davon abziehen darf der Versicherer lediglich die laufenden Verwaltungskosten, nicht aber die einmaligen Abschluss- und Vertriebsgebühren (Urteil des Bundesgerichtshofs, kurz BGH, vom 17.10.2012; Az. IV ZR 202/10).
Der Rückkaufswert bei Abschluss ab 2008
Der Rückkaufswert einer Rentenversicherung, die ab 2008 abgeschlossen wurde, richtet sich nach der oben genannten Formel. Hier gibt es keine Einschränkungen bezüglich der Abzüge, die der Versicherer vom Vertragsvermögen vornehmen darf. Vielmehr hat die Versicherungsgesellschaft durch § 169 Abs. 5 VVG sogar das Recht, eine Stornopauschale – Kündigungsgebühr – einzubehalten und vom vertragsguthaben abzuziehen.
Zu beachten ist aber, dass der Versicherer die sogenannte Stornopauschale nur in angemessenem Umfang vom Vertragsvermögen abziehen darf. Im Zweifel muss hier ein Gericht über die Angemessenheit entscheiden, weshalb viele Versicherer mittlerweile keine Stornogebühren mehr erheben.
Rückkaufswert bei fondsgebundener Rentenversicherung
Der Rückkaufswert einer fondsgebundenen Rentenversicherung bestimmt sich nach § 169 Abs. 4 VVG nach dem aktuellen Verkehrswert bzw. Zeitwert der Fondsanteile. Hiervon abgezogen werden die Kosten und gegebenenfalls eine Stornopauschale. Voraussetzung ist aber auch hier, dass Sie diese mit dem Versicherer im Vertrag vereinbart haben. Ohne entsprechende Vereinbarung ist der Abzug einer Stornopauschale nicht zulässig.
Wurde die Police zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen, darf der Versicherer auch hier maximal Abzüge bis zur Hälfte der Summe Ihrer Einzahlungen vornehmen. Diesen Betrag erhalten Sie also mindestens ausgezahlt.
Rückkaufswert der Rentenversicherung erhöhen: Probieren Sie den „ewigen Widerruf“
Private Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, weisen in vielen Fällen erhebliche Rechtsmängel auf. Sie betreffen vor allem die Widerrufsbelehrung, die der Versicherer nach den Grundsätzen des VVG zu gestalten hat.
Nach § 5a VVG a.F. war eine Lebens- oder Rentenversicherung auch dann wirksam, wenn der Versicherer den Kunden nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt hat. Die Wirksamkeit trat in diesen Fällen ein Jahr nach Abschluss der Police ein. Die Vorschrift wurde allerdings vom EuGH für verfassungswidrig erklärt, was dazu führt, dass Sie als Kundin oder Kunde ein „ewiges Widerrufsrecht“ haben, wenn Ihre Rentenversicherung eine unwirksame Widerrufsbelehrung enthält.
Dies bestätigen auch zahlreiche Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, kurz BGH (unter anderem Urteil vom 07.05.2014; Az. IV RZ 76/11). Hier hat der BGH zugunsten eines Versicherungsnehmers entschieden, der seine Rentenversicherung viele Jahre nach ihrem Abschluss widerrufen wollte.
Beim Widerruf erhalten Sie deutlich mehr als den Rückkaufswert Ihrer Rentenversicherung. Der Grund dafür ist vergleichsweise einfach, denn der Versicherer darf keine Abschluss- und Verwaltungskosten vom Vertragsvermögen abziehen. Hinzu kommt, dass er verpflichtet ist, Ihnen die tatsächlich mit Ihren Beiträgen erzielte Rendite und nicht nur die Garantieverzinsung der Police auszuzahlen. Kunden, die ihre Rentenversicherung nicht kündigen und sich anstelle dessen für den Widerruf entscheiden, erhalten so schnell mehrere tausend oder gar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt.
Die Rückabwicklung einer bereits gekündigten Rentenversicherung
Für die meisten Golfversicherungen gilt in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages. Hier kann man die Versicherung häufig ohne Angabe von Gründen kündigen. Dasselbe gilt auch für die meisten Rentenversicherungen.
Das Widerrufsrecht besteht auch dann, wenn die vertragliche Leistung bereits ausgezahlt oder die Rentenversicherung gekündigt wurde. Widerrufen Sie einen gekündigten Vertrag und führt der Widerruf zu einem höheren Anspruch als dem Rückkaufswert, muss der Versicherer die Differenz zur bereits gezahlten Summe nachzahlen.
Auch diesen Anspruch können Sie im Zweifel gerichtlich durchsetzen. So sichern Sie sich einen möglichst hohen Rückkaufswert Ihrer Rentenversicherung – und wer weiss, vielleicht investieren ja anschließen in eine Golfversicherung.
Ein gut durchdachter Umgang mit Ihrer Rentenversicherung kann Ihnen also helfen, Ihr Golfspiel auf ein neues Niveau zu heben – finanziell abgesichert und mit mehr Budget für das, was Ihnen wirklich Freude bereitet.